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Wir in NRW

von Judith Opitz. B.nats-Projektleiterin im LSVD

Die Binats-Arbeit in unserem Bundesland hat bereits Tradition: Schon 1995 schlossen sich hier die ersten Binats zu Selbsthilfegruppen in Köln und Dortmund zusammen. Derzeit umfassen die beiden Gruppen rund 180 Betroffene in Nordrhein-Westfalen.

Die Binats in Köln treffen sich regelmäßig einmal monatlich, der Termin dieser Treffen ist am Ende dieses Kurzportraits angegeben. Neben den regelmäßigen Gruppentreffen veranstaltet die Gruppe in Köln auch weitere Veranstaltungen und Events. Dazu gehören vor allem das Grillfest im Sommer und die multikulturelle Weihnachtsfeier im Dezember. Diese beiden Veranstaltungen werden rechtzeitig über Anzeigen in der "Queer" angekündigt. Außerdem nehmen die Binats aus Nordrhein-Westfalen natürlich in jedem Jahr am Kölner CSD teil. Schon jetzt, im März, ist die Kölner Binats-Gruppe mit den Vorbereitungen für den CSD 2000 beschäftigt. Ein weiterer Schwerpunkt der Binats-Arbeit in Nordrhein-Westfalen sind Wochenendseminare, die zweimal pro Jahr stattfinden. Die Binats-Arbeit in Nordrhein-Westfalen ist vor allem deshalb so erfolgreich, weil es in unserem Bundesland bereits seit Februar 1998 einen Erlaß des nordrhein-westfälischen Innenministers ("Kniola-Erlaß") gibt, der den ausländischen Partnerinnen und Partnern in gleichgeschlechtlichen Beziehungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis in diesem Bundesland gewährt. Zu diesem Voraussetzungen gehören vor allem:

Ausführliche Informationen zu diesem kompliziert erscheinenden Verfahren bietet die für Nordrhein-Westfalen herausgegebene Broschüre "Binationale Paare im Recht", die beim LSVD-Landesverband abgerufen werden kann.

Auf Basis des Kniola-Erlasses wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahre 1998 achtundvierzig Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Führen einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft bei den zuständigen Ausländerbehörden gestellt. Die überwiegende Mehrzahl dieser Anträge wurde positiv beschieden und die Partnerinnen und Partner leben mittlerweile hier. Bemerkenswert ist, daß die Ausländerbehörden in NRW dabei nicht einheitlich vorgehen, obwohl der Erlaß diese einheitliche Praxis bei den Ausländerbehörden des Landes ausdrücklich beabsichtigte. Dennoch sind die Bedingungen in NRW vergleichsweise einfacher als in anderen Bundesländern, und einige binationale Paare sind deshalb in den letzten Monaten nach NRW übergesiedelt.

Ein dramatisches Problem war es bisher, daß den ausländischen Partnerinnen und Partnern in der Regel die Erwerbstätigkeit nicht gestattet worden ist, was zu zusätzlichen Belastungen in den binationalen Partnerschaften geführt hat. Doch auch hier scheint sich aktuell eine Trendwende abzuzeichnen: In einzelnen Fällen haben die betroffenen Partnerinnen und Partner es geschafft, über Widerspruchsverfahren bzw. Gerichtsentscheidungen eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit in unselbständiger Beschäftigung zu erstreiten. Nun hat es den Anschein, daß die Ausländerbehörden dem Rechnung tragen wollen und künftig auch die Erwerbstätigkeit zulassen werden. Damit ist ein weiterer Stolperstein ausgeräumt, das Problem materieller und damit auch emotionaler Abhängigkeit überwunden. Daß dies möglich geworden ist, liegt vor allem an dem starken Engagement der Binats-Gruppen, die sich sehr dafür eingesetzt haben, daß es zu dieser Regelung gekommen ist.

Ein Austausch über die politischen Entwicklungen in unserem Bundesland und auf der Bundesebene findet bei den regelmäßigen Gruppentreffen statt. Dort werden dann auch entsprechende Aktionen und Aktivitäten geplant, deren Ziel die Überwindung von Problemen und Schwierigkeiten der Betroffenen ist. Dabei haben die Binats in Nordrhein-Westfalen natürlich Bündnispartner und -partnerinnen. Dazu gehört vor allem das Referat für gleichgeschlechtliche Lebensformen, das beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes eingerichtet ist. Eine umfassende rechtliche Gleichstellung binationaler gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist aber nur zu erreichen, wenn es auf Bundesebene endlich ein Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft von Lesben und Schwulen gibt. Dieses Gesetz nun bald zu erreichen, ist das wichtigste Ziel der Binats-Gruppen in Nordrhein-Westfalen.

TIP:

Die Binats-Beratung in Köln findet an jedem Donnerstag in der Zeit von 18 bis 20 Uhr (außer in den Sommerferien) statt. Ort: LSVD-Geschäftsstelle, Köln, Pipinstr. 7, Nähe Heumarkt. Ratsuchende können anrufen oder sich persönlich beraten lassen.
Telefon: (02 21) 92 59 61 16
E-Mail: binats@counsellor.com

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