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32.1
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Die Enquete-Kommission "AIDS"
des Deutschen Bundestages stellt in ihrem
Endbericht vom 26. Mai 1990 zutreffend fest
[Zur Sache 13/90, 320, s. 17.2]: "Es kann
nicht angenommen werden, daß die
strafrechtliche Verfolgung erwachsener Männer
wegen homosexueller Handlungen in der Zeit vom
Kaiserreich bis zu den Strafrechtsreformen von 1969
und 1973 zu der erstrebten Verminderung
homosexueller Handlungen führte. Da es sich
bei der Wahl des Geschlechtspartners nicht
lediglich um ein überwiegend rational
gesteuertes, sondern um ein aus vielen
lebensgeschichtlichen Einflüssen und anderen
Ursachen gespeistes Verhalten handelt, konnten und
können Homosexuelle auch durch eine
Strafandrohung nicht dauernd in ihrem
Sexualverhalten beeinflußt werden. Das Verbot
der Homosexualität führte statt dessen zu
großem persönlichem Leid für die
Betroffenen und ihre Angehörigen sowie zu
erheblicher Sekundärkriminalität, wie zum
Beispiel Erpressung von Homosexuellen. ..."
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32.2
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An dieser
"Sekundärkriminalität" hat sich nach der
Strafrechtsreform von 1969 und 1973 wenig
geändert. Zwar sind homosexuelle Handlungen
unter Erwachsenen seitdem nicht mehr strafbar. Aber
die meisten Schwulen haben noch immer Angst um ihre
bürgerliche Existenz, wenn ihre sexuelle
Orientierung bekannt wird. Das macht sie
erpreßbar.
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32.3
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Das Schlimmste, 00was ein
Schwuler tun kann, ist auf die Forderungen eines
Erpressers einzugehen. Wir haben es immer wieder
erlebt: Erpresser hören nicht auf, auch wenn
sie das noch so überzeugend versprechen. Das
Erlebnis der eigenen Macht und der Hilflosigkeit
des Opfers provoziert mit Sicherheit weitere
Forderungen.
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32.4
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Alle Fälle enden immer
wieder gleich: Das Spiel geht solange weiter, bis
das Opfer völlig überschuldet ist und
beim besten Willen kein Geld mehr aufbringen kann.
Einige begehen dann Selbstmord. Die anderen gehen
erst dann endlich zur Polizei.
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32.5
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Hätten sie das sofort
getan, hätten sie sich viel ersparen
können. Die Staatsanwaltschaften und die
Polizei sind verpflichtet, Nötigungs- und
Erpressungsopfer zu schützen. Sie müssen
deshalb die Ermittlungs- und Strafverfahren gegen
die Erpresser so führen, daß die Opfer
möglichst nicht zusätzlich
geschädigt werden. Deshalb müssen sie
z.B. Vorkehrungen treffen, daß die Namen der
Opfer nicht öffentlich bekannt werden.
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32.6
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Liegt der Nötigung oder
Erpressung eine Straftat des Opfers zugrunde, kann
die Staatsanwaltschaft nach § 154c StPO "von
der Verfolgung der Tat, deren Offenbarung angedroht
worden ist, absehen, wenn nicht wegen der Schwere
der Tat eine Sühne unerläßlich
ist". Die Richtlinien bestimmen dazu (Nr. 102
RiStBV):
(1) Eine Einstellung nach § 154c StPO soll
grundsätzlich nur erfolgen, wenn die
Nötigung oder die Erpressung
strafwürdiger ist als die Tat des
Genötigten oder Erpreßten.
(2) Die Entscheidung, ob zugesichert werden kann,
daß das Verfahren eingestellt wird, ist dem
Behördenleiter vorzubehalten.
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32.7
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Wir raten deshalb dringend, bei
jedem Erpressungsversuch sofort einen Rechtsanwalt
einzuschalten, damit dieser mit der Polizei und der
Staatsanwaltschaft klärt:
- wie der Erpresser
überführt werden kann (Mithör-
oder Fangschaltung am Telefon,
vorgetäuschte, observierte
Geldübergabe usw.),
- wie das Opfer davor
geschützt werden kann, daß seine
Angehörigen, sein Arbeitgeber und seine
Kollegen sowie die Öffentlichkeit von der
Sache erfahren (s. 39.21-29) und gegebenenfalls
- ob das Verfahren wegen der
Straftat, die Anlaß für die
Erpressung war, eingestellt bzw., wenn das nicht
möglich ist, wie das Verfahren
möglichst schonend durchgeführt werden
kann (z.B. Strafbefehl ohne Hauptverhandlung, s.
38.44-49; Ausschluß der
Öffentlichkeit bei der Hauptverhandlung
nach § 171b GVG, s. 39.23,24).
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32.8
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Einen anderen Weg gibt es nach
unseren Erfahrungen nicht. Sonst werden die Dinge
nur schlimmer. Am besten ist es natürlich,
selbstbewußt schwul zu leben. Damit haben
viele von uns sehr gute Erfahrungen gemacht. Die
Diskriminierungen hielten sich immer in Grenzen. Es
mag zwar sein, daß der eine oder der andere
eine bessere Karriere gemacht hätte.
Vielleicht hätten ihn auch seine Nachbarn
weiter gegrüßt. Aber wir denken, das
zählt nicht gegenüber der Freiheit,
endlich so leben zu können, wie man ist. Wir
meinen, das größte Problem sind heute
oft nicht mehr die tatsächlichen
Diskriminierungen, sondern die
Selbstdiskriminierung vieler Schwulen und Lesben
aus Angst vor möglichen Diskriminierungen.
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