Ein Ratgebertext der BASJ

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32. Schwule als Opfer von Erpressern

Stand: 1992

Balken

32.1

Die Enquete-Kommission "AIDS" des Deutschen Bundestages stellt in ihrem Endbericht vom 26. Mai 1990 zutreffend fest [Zur Sache 13/90, 320, s. 17.2]: "Es kann nicht angenommen werden, daß die strafrechtliche Verfolgung erwachsener Männer wegen homosexueller Handlungen in der Zeit vom Kaiserreich bis zu den Strafrechtsreformen von 1969 und 1973 zu der erstrebten Verminderung homosexueller Handlungen führte. Da es sich bei der Wahl des Geschlechtspartners nicht lediglich um ein überwiegend rational gesteuertes, sondern um ein aus vielen lebensgeschichtlichen Einflüssen und anderen Ursachen gespeistes Verhalten handelt, konnten und können Homosexuelle auch durch eine Strafandrohung nicht dauernd in ihrem Sexualverhalten beeinflußt werden. Das Verbot der Homosexualität führte statt dessen zu großem persönlichem Leid für die Betroffenen und ihre Angehörigen sowie zu erheblicher Sekundärkriminalität, wie zum Beispiel Erpressung von Homosexuellen. ..."

32.2

An dieser "Sekundärkriminalität" hat sich nach der Strafrechtsreform von 1969 und 1973 wenig geändert. Zwar sind homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen seitdem nicht mehr strafbar. Aber die meisten Schwulen haben noch immer Angst um ihre bürgerliche Existenz, wenn ihre sexuelle Orientierung bekannt wird. Das macht sie erpreßbar.

32.3

Das Schlimmste, 00was ein Schwuler tun kann, ist auf die Forderungen eines Erpressers einzugehen. Wir haben es immer wieder erlebt: Erpresser hören nicht auf, auch wenn sie das noch so überzeugend versprechen. Das Erlebnis der eigenen Macht und der Hilflosigkeit des Opfers provoziert mit Sicherheit weitere Forderungen.

32.4

Alle Fälle enden immer wieder gleich: Das Spiel geht solange weiter, bis das Opfer völlig überschuldet ist und beim besten Willen kein Geld mehr aufbringen kann. Einige begehen dann Selbstmord. Die anderen gehen erst dann endlich zur Polizei.

32.5

Hätten sie das sofort getan, hätten sie sich viel ersparen können. Die Staatsanwaltschaften und die Polizei sind verpflichtet, Nötigungs- und Erpressungsopfer zu schützen. Sie müssen deshalb die Ermittlungs- und Strafverfahren gegen die Erpresser so führen, daß die Opfer möglichst nicht zusätzlich geschädigt werden. Deshalb müssen sie z.B. Vorkehrungen treffen, daß die Namen der Opfer nicht öffentlich bekannt werden.

32.6

Liegt der Nötigung oder Erpressung eine Straftat des Opfers zugrunde, kann die Staatsanwaltschaft nach § 154c StPO "von der Verfolgung der Tat, deren Offenbarung angedroht worden ist, absehen, wenn nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerläßlich ist". Die Richtlinien bestimmen dazu (Nr. 102 RiStBV):
(1) Eine Einstellung nach § 154c StPO soll grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Nötigung oder die Erpressung strafwürdiger ist als die Tat des Genötigten oder Erpreßten.
(2) Die Entscheidung, ob zugesichert werden kann, daß das Verfahren eingestellt wird, ist dem Behördenleiter vorzubehalten.

32.7

Wir raten deshalb dringend, bei jedem Erpressungsversuch sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten, damit dieser mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft klärt:

  • wie der Erpresser überführt werden kann (Mithör- oder Fangschaltung am Telefon, vorgetäuschte, observierte Geldübergabe usw.),
  • wie das Opfer davor geschützt werden kann, daß seine Angehörigen, sein Arbeitgeber und seine Kollegen sowie die Öffentlichkeit von der Sache erfahren (s. 39.21-29) und gegebenenfalls
  • ob das Verfahren wegen der Straftat, die Anlaß für die Erpressung war, eingestellt bzw., wenn das nicht möglich ist, wie das Verfahren möglichst schonend durchgeführt werden kann (z.B. Strafbefehl ohne Hauptverhandlung, s. 38.44-49; Ausschluß der Öffentlichkeit bei der Hauptverhandlung nach § 171b GVG, s. 39.23,24).

32.8

Einen anderen Weg gibt es nach unseren Erfahrungen nicht. Sonst werden die Dinge nur schlimmer. Am besten ist es natürlich, selbstbewußt schwul zu leben. Damit haben viele von uns sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Diskriminierungen hielten sich immer in Grenzen. Es mag zwar sein, daß der eine oder der andere eine bessere Karriere gemacht hätte. Vielleicht hätten ihn auch seine Nachbarn weiter gegrüßt. Aber wir denken, das zählt nicht gegenüber der Freiheit, endlich so leben zu können, wie man ist. Wir meinen, das größte Problem sind heute oft nicht mehr die tatsächlichen Diskriminierungen, sondern die Selbstdiskriminierung vieler Schwulen und Lesben aus Angst vor möglichen Diskriminierungen.

URL: http://www.lsvd.de/buch/32.html
Letztes Update: 23. Oktober 1998

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