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Rundbrief für die Mitglieder
März 2001


 


Inhalt


Liebe Freundinnen und Freunde,

das Gesetz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) lässt uns nicht los. Es erreichen uns unzählige Anfragen per eMail oder Telefon. Deshalb bildet das Thema auch dieses Mal den Schwerpunkt des Rundgespräches. Es besteht weiterhin Bedarf für eine ausführliche Berichterstattung zum LPartG. Dies gilt auch im Hinblick auf die Androhung einer Verfassungsklage gegen das Gesetz von Seiten der Landesregierungen in Thüringen, Sachsen und Bayern. Der nächste Verbandstag des LSVD wird vom 5. bis 6. Mai in Köln stattfinden. Beachtet bitte die beiliegende Einladung und die Tagungsunterlagen! Auf diesem Verbandstag werden die zukünftigen Arbeitsziele des LSVD diskutiert und beschlossen. Die Ergebnisse des Verbandstages werden dann das Schwerpunktthema der nächsten Ausgabe bilden.

Die Eingetragene Lebenspartnerschaft

Am 16. Februar hat Bundespräsident Rau das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft unterzeichnet. Am 22. Februar wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit können lesbische und schwule Paare ab dem 1. August 2001 eine amtlich eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Die Zeit der Rechtlosigkeit für unsere Partnerschaften ist damit endlich vorbei. Viele von uns warten seit langem auf die Möglichkeit der Eintragung ihrer Partnerschaft. Doch was bedeutet die Eintragung der Partnerschaft konkret? Manfred Bruns hat sich die Mühe gemacht, die wichtigsten Fragen zum Lebenspartnerschaftsgesetz zusammenzustellen und zu beantworten.


Thüringen und die Normenkontrollklage

Thüringen hat Ende Februar angekündigt, dass es gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz eine Normenkontrollklage erheben und gleichzeitig beim Bundesverfassungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz beantragen will. Hier eine Einschätzung von Manfred Bruns:

Bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die Vereinbarkeit von Bundesgesetzen mit dem Grundgesetz können die Landesregierungen oder ein Drittel der Mitglieder des Bundestages das Bundesverfassungsgericht anrufen (Normenkontrollklage). Kommt das Bundesverfassungsgericht zu der Überzeugung, dass das Bundesgesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, erklärt es das Bundesgesetz für nichtig.

Wir sind der Meinung, dass die angekündigten Normenkontrollklagen im Endergebnis keinen Erfolg haben werden. Problematisch ist aber die Möglichkeit des Bundesverfassungsgerichts, die Vollziehung des LPartG bis zu seinem Urteil durch eine einstweilige Anordnung auszusetzen.

Wenn zusätzlich zu der Normenkontrollklage ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt wird, sind für die Entscheidung über diesen Antrag nicht die Erfolgsaussichten der Normenkontrollklage maßgebend, sondern allein die Frage, welcher Nachteil schwerer wiegt:

  • der Aufschub des Gesetzes über mehrere Jahre bis zum endgültigen Urteil, obwohl das Gesetz möglicherweise nicht verfassungswidrig ist, oder
  • die Tatsache, dass ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung eine Reihe von Paaren in der Zwischenzeit eine Lebenspartnerschaft eingehen, obwohl das Gesetz möglicherweise verfassungswidrig ist.

Wie diese Abwägung ausgehen wird, ist schwer zu sagen. Wir denken aber, dass das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht vor dem Abschluss des Vermittlungsverfahrens entscheiden wird. Denn erst dann steht endgültig fest, mit welchen Rechten und Pflichten eine Lebenspartnerschaft verbunden sein wird.

Dabei wird auch von Bedeutung sein, ob es im Vermittlungsausschuss zu einem Kompromiss zwischen dem Bundestag und den Bundesländern kommt oder nicht. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir bei den Landesregierungen für eine sachliche Mitarbeit im Vermittlungsausschuss werben.


Lust auf Lobbyarbeit?

Es wäre sehr vorteilhaft, wenn sich die Bundestagsfraktion der CDU/CSU den angekündigten Normenkontrollklagen einzelner Bundesländer nicht anschließen würde. Eine Normenkontrollklage der Bundestagsabgeordneten muss von einem Drittel der Abgeordneten namentlich unterzeichnet werden, das sind 223 Abgeordnete. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat zwar 245 Mitglieder. Es gibt aber unter ihnen möglicherweise mehr als 23 Abgeordnete, die nicht das letzte Rechtsmittel gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz ausschöpfen wollen. Deshalb wäre es gut, wenn möglichst viele Leute einen Brief an die/den CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete/n ihres Wahlkreises schreiben.

Bitte beachtet den beiliegenden Musterbrief, den Ihr adressieren, unterzeichnen und abschicken könnt!

Herrn/Frau ....

Normenkontrollklage gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz

Sehr geehrte,

in der Presse wird berichtet, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion prüfe eine Normenkontrollklage gegen das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Wir möchten Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass die Unionsfraktion auf den Gang nach Karlsruhe verzichtet.

Es macht in dieser Sache einen großen Unterschied, ob die Opposition in der parlamentarischen Arbeit gegen ein Vorhaben der Regierungsmehrheit angeht, oder ob sie nach einer Mehrheitsentscheidung im Bundestag mit allen Mitteln weiterkämpft. Das würde nicht nur von Lesben, Schwulen und deren Angehörigen, sondern auch von vielen anderen Menschen als Kreuzzug gegen eine Minderheit verstanden werden.

Ein Gang zum Bundesverfassungsgericht hat eine hohe symbolische Bedeutung. Wir sorgen uns weniger um das Ergebnis des Richterspruches. Angesichts der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung halten wir das Gesetz für verfassungsfest. Wir machen uns vielmehr Sorgen, dass eine Verfassungsklage ein negatives gesellschaftliches Klima fördern könnte, verbunden mit einer schärferen Ausgrenzung und Bedrohung von Schwulen und Lesben im Alltag. Wir befürchten, dass durch ein Verfassungsgerichtsverfahren die Minorität von Menschen bestärkt wird, die Homosexualität auch heute noch für eine illegitime Lebensweise hält und Schwule und Lesben als minderwertig ansieht.

Vor diesem Hintergrund rufen wir Sie auf, die Frage einer Verfassungsklage sehr genau persönlich zu prüfen. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Eingetragene Partnerschaft die Bedeutung von Ehe und Familie in keiner Weise schmälert. Eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare nimmt niemandem etwas weg. Sie bringt konkrete Lebenserleichterungen für Bürgerinnen und Bürger mit homosexueller Orientierung. Es geht hier auch um menschliche Schicksale. Es gibt homosexuellen Lebensgemeinschaften, die bereits seit Jahrzehnten auf eine gesetzliche Absicherung warten.

Wir wissen, dass es für eine Normenkontrollklage aus den Reihen der Bundestages der individuellen Unterschrift eines Drittels der Abgeordneten bedarf. Das heißt, es kommt auf Ihre persönliche Haltung an.

Wir möchten Sie daher nochmals bitten, einer Normenkontrollklage der CDU/CSU Bundestagsfraktion gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht zuzustimmen und hierfür Ihre Unterschrift nicht zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Die Anschrift aller Abgeordneten lautet: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Die eMail-Adressen Eurer jeweiligen CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten findet Ihr im Internet unter http://www.cducsu.bundestag.de/abgeord.htm oder http://www.bundestag.de/mdb14/wkmap/brd.htm (Suche nach Wahlkreisen).


Mitgliederwerbeaktion: Verlosung attraktiver Preise am 5./6. Mai in Köln

Seit 1. Januar läuft unsere Werbeaktion, um neue Frauen und Männer für den LSVD zu gewinnen. Die Aktion endet mit unserem Verbandstag am 5./6. Mai in Köln. Hier werden wir auch die eingeworbenen Preise verlosen. JedeR ist aufgerufen mitzumachen. Es lohnt sich, denn jedeR, alle WerberInnen und alle Neumitglieder, nehmen automatisch an der Verlosung teil!

Überzeugt also Eure Freundinnen und Freunde und Bekannten von einer Mitgliedschaft im

LSVD und drückt ihnen den beiliegenden Flyer „Wir brauchen Eure Unterstützung!" in die Hand!

 

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