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Rundbrief für die Mitglieder
Januar 2002
 


 

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Inhalt


Gesetz zur Verhinderung von Diskriminierungen geplant

Endlich kommt Schwung in die Antidiskriminierungsgesetzgebung. Die rot-grüne Koalition bereitet ein Gesetz zur Verhinderung von Diskriminierungen im privaten Rechtsverkehr vor. Damit wird eine langjährige Forderung des LSVD angepackt.

In dem Gesetz geht es vor allem darum, Benachteiligungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen entgegenzuwirken, also insbesondere bei der Begründung und Ausgestaltung von Kauf-, Miet-, Dienst- oder Versicherungsverträgen. Es soll festgeschrieben werden, dass niemand aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf. Gegen Diskriminierung wird es wirksame Sanktionen geben, z.B. Unterlassungsansprüche aber auch Schadensersatz. Vorgesehen ist auch ein Verbandsklagerecht. Das Gesetz soll voraussichtlich im Februar 2002 in den Bundestag eingebracht werden.

Am 7. November fand im Justizministerium in Berlin bereits ein erstes Sondierungsgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, der Kirchen sowie von Verbänden statt. Für den Schwulen- und Lesbenbereich wurde der LSVD eingeladen. Manfred Bruns hat den Verband dort vertreten und unsere Forderungen eingebracht.

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Diskussion um die KZ-Gedenkstätte Lichtenburg

Seit Jahren ist die das ehemalige KZ Schloss Lichtenburg in der öffentlichen Diskussion. Der historische Ort liegt in Sachsen-Anhalt (Prettin, Kreis Wittenberg). Die Kommune unterhält darin eine Gedenkstätte, ist aber nicht in der Lage, das Schloss in seiner Gesamtheit zu finanzieren. Die Lichtenburg, in der sich die Gedenkstätte und eine Ausstellung über das Konzentrationslager befinden, ist Eigentum des Bundes und die Bundesvermögensverwaltung hat sie zum Verkauf ausgeschrieben. Die Gedenkstätte soll zwar erhalten bleiben, aber deren Bedeutung steht und fällt natürlich mit der Gesamtnutzung der Anlage.

Das Schloss Lichtenburg war eines der ersten Konzentrationslager der Nazis. Die Lichtenburg ist neben Dachau das einzige KZ, das praktisch von Beginn der Nazi-Herrschaft bis zum Kriegsbeginn 1939 existierte. Bereits vor Einführung des KZ-Systems 1934 unterstand die Lichtenburg der SS und diente als ein Modell für die weiteren Konzentrationslager. Auch für die Haftgruppe der Homosexuellen hat das ehemalige Konzentrationslager Lichtenburg eine große Bedeutung.

Gemäß dem Beschluss des letzten Verbandstages hat sich der Bundesvorstand an die Bundestagsfraktionen und den Kulturbeauftragten der Bundesregierung, Staatsminister Julian Nida-Rümelin, gewandt und dafür plädiert, den Verkauf zu stoppen, da es unangemessen sei, ein ehemaliges und historisch bedeutsames Konzentrationslager in private Hände zu geben.

In der Antwort der Bundesregierung wird betont, dass am Verkauf festgehalten werden soll, dass aber beabsichtigt sei, den Erhalt der Gedenkstätte grundbuchmäßig abzusichern.

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Verbandstag 2002

Unser 14. Verbandstag findet am 23. und 24. Februar 2002 in Köln statt.

Wie im vergangenen Jahr konnten wir auch diesmal mit dem Begründer des deutschen Familiengerichtstages, Prof. Siegfried Willutzki, einen interessanten Gastredner gewinnen. Wie Ihr dem Vorschlag zur Tagesordnung und den umfangreichen Einladungsunterlagen entnehmen könnt, steht uns aber auch ein arbeitsintensives Wochenende bevor.

Beachtet bitte auch die organisatorischen Hinweise, insbesondere wenn Ihr eine Übernachtungsmöglichkeit braucht.

Für Rückfragen stehen Euch die Kölner Geschäftsstelle (T. 0221-9259610) oder die Pressestelle in Berlin (T. 030-78954763) gerne zur Verfügung.

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Einkommenssteuererklärung 2001

Das Formular für die Einkommensteuererklärung 2001 enthält in Zeile 7 folgende Fragen: Verheiratetet seit dem... Verwitwet seit dem... Geschieden seit dem... Dauernd getrennt lebend seit dem... In Zeile 8 folgt die Frage: Eingetragene Lebenspartnerschaft seit dem... (weitere Antworten bitte auf besonderem Blatt).

Die Frage ob man "ledig" ist, wird in dem Formular nicht gestellt. Offenbar gehen die Verfasser des Formulars davon aus, dass wer nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden ist und nicht in einer eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, ledig ist. Das ist keineswegs selbstverständlich. Was "ledig" heute bedeutet, ist (noch) ungeklärt, siehe http://www.lsvd.de/ Menüpunkte -> Ratgeber -> 1. Die Lebenspartnerschaft -> 1. Vorbemerkung zum Sprachgebrauch.

Allgemein ist zu der Frage, ob man in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, zu sagen, dass Lebenspartner im Steuerrecht wegen des bisherigen Scheiterns des Ergänzungsgesetzes durchweg wie Ledige behandelt werden, siehe http://www.lsvd.de/ Menüpunkte -> Ratgeber -> 9. Steuerrecht. Deshalb braucht jemand, der damit rechnen muss, dass er wie ein Lediger veranlagt wird, obwohl er in einer Lebenspartnerschaft lebt, diesen Umstand nicht anzugeben; das heißt, er kann die Frage offen lassen. Andererseits ist nicht abzusehen, ob das Ergänzungsgesetz nicht demnächst doch noch verabschiedet wird, siehe http://www.lsvd.de, Menüpunkte -> Lebenspartnerschaft -> Die aktuelle Situation -> Die Normenkontrollklagen. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht demnächst die jetzige steuerliche Behandlung von Lebenspartnern für verfassungswidrig erklärt. Solche Urteile wirken dann aber nur für die Betroffenen, deren Steuerveranlagung noch nicht rechtskräftig ist.

Deshalb empfehlen wir Lebenspartnern, die Frage nach ihrer Lebenspartnerschaft positiv zu beantworten und Zusammenveranlagung zu beantragen. Letzteres kann auf dem besonderen Blatt geschehen. Dort muss man dann auch die Personalien des Partners und das für den Partner bisher zuständige Finanzamt samt Steuernummer angeben. Außerdem sollte man in Zeile 13 die Frage "Zusammenveranlagung" ankreuzen. Wenn diese Zusammenveranlagung erwartungsgemäß abgelehnt wird, sollte man dagegen Widerspruch einlegen und gleichzeitig mitteilen, dass man damit einverstanden ist, dass der Widerspruch zunächst nicht weiter bearbeitet wird, bis die Frage der steuerlichen Veranlagung von Lebenspartnern höchstrichterlich oder durch den Gesetzgeber geklärt ist. Im übrigen befürworten wir die positive Beantwortung der Frage, ob man in Lebenspartnerschaft lebt, auch deshalb, weil auf diese Weise "harte" Zahlen darüber gewonnen werden können, mit welchen Mehrausgaben der Fiskus rechnen muss, wenn Lebenspartner steuerlich mit Ehegatten gleichgestellt werden. Bayerns Ministerpräsident Stoiber behauptet immer wieder, dass dies den Fiskus Milliarden kosten werde. Das ist absurd. (Manfred Bruns)

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Europride in Köln: LSVD thematisiert Regenbogenfamilien

Vom 15. Juni bis 7. Juli findet in Köln der Europride 2002 statt. Der LSVD wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an diesem Megaevent beteiligen. Der LSVD Köln plant verschiedene Veranstaltungen wie die Organisation einer Ausstellung, einer Lesung und einer Podiumsdiskussion. Der Bundesverband will im Rahmen des Europride das Thema Regenbogenfamilien aufgreifen und dabei auch einen Blick über den Tellerrand werfen.

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Stellenausschreibung

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e.V. sucht

eine Leiterin oder einen Leiter für seine Geschäftsstelle in Köln.

Ihr/ihm obliegt die Führung der Mitarbeiter/innen, die Unterstützung des Bundesvorstands, die Einwerbung und Bewirtschaftung von Projekten, die Mitgliederbetreuung sowie die Planung und Durchführung von Kampagnen.

Erwünscht sind Erfahrungen in der Beantragung und Bewirtschaftung öffentlicher Mittel und in der Lesben- und Schwulenarbeit.

Jahresgehalt 37.300 €.

Aussagekräftige Bewerbungen bitte bis zum 31.01.2002 an den LSVD, Postfach 103414, 50474 Köln.

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