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Rundbrief für die Mitglieder
Dezember 2003 - Teil 1
 


 

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Inhalt

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Fachtagung Regenbogenfamilien

Am 11./12. Oktober fand in Berlin die bundesweite Fachtagung „Regenbogenfamilien – familiäre und gesellschaftliche Wirklichkeit" statt. Rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet kamen zum Teil mit Ihren Kindern in die Hauptstadt, um sich im Rathaus Schöneberg untereinander sowie mit Vertretern aus Politik, Lehre und Forschung, mit Fachpersonal aus den Familienverbänden, Familien- und Jugendberatungsstellen sowie dem schulischen Bereich auszutauschen und um sich mit wertvollen Informationen zu versorgen. Eingeladen hatte der Familien- und Sozialverein des LSVD. Wie schon bei unser Fachtagung zur Lebenspartnerschaft im August 2002, fand die Veranstaltung auch in diesem Jahr wieder unter der Schirmherrschaft von Bezirksbürgermeister Ekkehard Band und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.

Dem LSVD war es gelungen, wichtige Fachreferentinnen und Referenten, die in ihrer täglichen Arbeitspraxis mit den Themen Familienpolitik, Schulpolitik, Adoptionsrecht, Pfleg- und Vormundschaft oder Familienrecht beschäftigen, für die Veranstaltung zu gewinnen. Neben Prof. Dr. Udo Rauchfleisch, Professor für klinische Psychologie an der Universität Basel, Hans-Jürgen Pokall, Vertreter der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, Regula Bott von der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle in Hamburg und Sheila Swatschek von der ILGA Europa in Brüssel nahmen auch Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaft GEW, des Bundeselternrats und des Zukunftsforums Familie e. V. an der Veranstaltung teil. Die Palette der in Vorträgen, Podien und Arbeitsgruppen behandelten Themen reichte von Regenbogenfamilien im Schulalltag, Fragen der Adoption und die rechtliche Situation in anderen EU-Ländern über Pflegefamilien und Patchworkfamilien bis hin zur Verantwortung der Familienpolitik und zu Mythen und Wirklichkeiten über homosexuelle Eltern und Regenbogenfamilien.

Darüber hinaus fand am Samstag Abend einer öffentliche Podiumsdiskussion mit Politikerinnen und Politikern statt zum Thema „Lesben, Schwule und ihre Kinder – Familien zweiter Klasse?" Ehrengast der Veranstaltung war die Familienrichterin und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Margot von Renesse, die sich in der letzten Legislaturperiode besondere Verdienste um die Eingetragene Lebenspartnerschaft erworben hatte. Bundesfamilienministerin Renate Schmidt, die an der Veranstaltung nicht persönlich teilnehmen konnte, betonte in ihrem Grußwort, dass die Entscheidung, lesbisch oder schwul zu leben, keine Entscheidung gegen die Familie ist. So lebten heute in ca. jeder achten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft Kinder. Frau Schmidt dankte dem Veranstalter für die Durchführung der Veranstaltung, die „einen wichtigen Beitrag zu einem Prozess des Umdenkens in der Gesellschaft; einen Beitrag zu mehr Toleranz und Akzeptanz von gleichgeschlechtlichem Leben als einem Teil der gesellschaftlichen Normalität und zur Stärkung dieser Familien" darstellt.

Als Ergebnis der Fachtagung forderte der LSVD vom Gesetzgeber ein gemeinsames Sorge- und Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare und eine umfassende finanz-, erb- und namensrechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien. Alles andere ist Diskriminierung und widerspricht dem Grundgesetz, das die Familie unter besonderen Schutz stellt. In Deutschland leben viele Tausend lesbische und schwule Eltern, die alleine oder in Partnerschaft Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen ihrer Kinder tragen. Doch rechtlich sind Regenbogenfamilien noch immer Familien zweiter Klasse.

Trotz erster gesetzlicher Verbesserungen seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes sind Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften aufwachsen, rechtlich und finanziell schlechter abgesichert als andere Kinder. Insbesondere die fehlende Möglichkeit zur Stiefkindadoption entzieht den Kindern Versorgungsansprüche und sorgt für Unsicherheit. Das kann nicht im Interesse des Kindeswohls sein.

Auf der Fachtagung zum Thema „Regenbogenfamilien" wurde der enorme Informations- und Beratungsbedarf bei Fachleuten bzw. Regenbogenfamilien deutlich. Dem begegnet der LSVD mit seinem Familienprojekt und einer bundesweiten Beratungshotline für Lesben und Schwule sowie interessiertes Fachpersonal. Viele Studien haben nachgewiesen, dass Lesben und Schwule ebenso gute Eltern sind wie heterosexuelle Mütter und Väter. Laut Prof. Dr. Udo Rauchfleisch von der Universität Basel, weisen Kinder aus Regenbogenfamilien oftmals eine höhere soziale Kompetenz auf als andere Kinder. So verfügen sie oftmals über mehr Akzeptanz gegenüber Minderheiten und sind sensibilisiert für jegliche Art von Diskriminierung. Voraussetzung sind allerdings der offene Umgang der Eltern mit ihrer Homosexualität und eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Lesben und Schwulen.

Das Fachpersonal aus dem schulischen Bereich kam überein, dass der Schule beim Thema Lesben, Schwule und Kinder eine besondere Bedeutung zukommt. Hinsichtlich der Unterrichtspläne und –materialien sowie der Lehrerausbildung wurde übereinstimmend Handlungsbedarf festgestellt.

Der LSVD fordert seit langem, dass die Themen Homosexualität und Regenbogenfamilien im fächerübergreifenden Unterricht gleichwertig behandelt werden.

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LSVD kritisiert Vatikan I

Ende Juli berichtete dpa, der Vatikan mobilisiere weltweit gegen gleiche Rechte für Lesben- und Schwulenpaare. Kardinal Ratzinger bezeichnete in einem Dokument der vatikanischen Glaubenskongregation den Widerstand katholischer Politikerinnen und Politiker gegen die Homoehe als "moralische Pflicht". Der LSVD kritisierte den weltfremden und menschenfeindlichen Dogmatismus des Vatikans und wies die unsägliche Behauptung, eine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften schade dem Allgemeinwohl, entschieden zurück. Das ist unverhohlene Hetze gegen die Minderheit der Lesben und Schwulen.

Der Vatikan kann kein einziges sachliches Argument gegen Eingetragene Lebenspartnerschaften anführen. Deshalb versucht er es mit erpresserischem Gewissensdruck auf katholische Politiker. Der LSVD appelliert an die katholischen Politikerinnen und Politiker, gerade auch aus den Reihen der CDU/CSU, sich nicht zu Befehlsempfängern Roms degradieren zu lassen. Wir leben nicht im Kirchenstaat, sondern im demokratischen Rechtsstaat. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt: „Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen". Demokratische Politikerinnen und Politiker sollten sich an diesem Leitsatz der Gleichbehandlung orientieren und nicht am fundamentalistischen Sündendogma des Vatikans.

Von der Katholischen Bischofskonferenz in Deutschland verlangte der LSVD ein Ende der Berufsverbote. Die Bischofskonferenz droht Beschäftigten kirchlicher Einrichtungen, die eine Lebenspartnerschaft eingehen, mit Kündigung. Es hat bereits erste Entlassungen gegeben. Es ist Skandal, dass einer der größten Arbeitgeber Deutschlands im 21. Jahrhundert seinen Beschäftigten ein Partnerschaftsverbot verordnet. Hier geht es nicht um Priester oder Ordensleute, sondern um ganz normale Berufe: den schwulen Krankenpfleger, die lesbische Erzieherin, den schwulen Hausmeister im Altenheim. Was soll daran christlich sein, Menschen mit Berufsverbot zu bedrohen, weil sie füreinander sorgen wollen? Das ist nicht nur diskriminierend, das ist menschenfeindlich. Solange die Kirche diese Anordnung nicht zurücknimmt, wird sie mit ständigen Protesten zu rechnen haben.

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LSVD begrüßt Absage deutscher Politiker an Vatikan-Dokument

Merkel und Stoiber zu klarer Distanzierung aufgefordert

Der LSVD begrüßte, dass Politikerinnen und Politiker von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie einzelne Stimmen aus der CDU den undemokratischen Zumutungen des Vatikans eine klare Absage erteilten. Erschreckend aber war, dass mehrere Politiker der CDU/CSU das Vatikan-Dokument ausdrücklich begrüßten. Es ist für uns unfassbar, wie Politiker demokratischer Parteien ein Papier gutheißen können, das eine solch hasserfüllte Sprache gegen Homosexuelle führt. Im Vatikan-Dokument wird ausgeführt, dass Homosexuelle an einer „Anomalie leiden". Homosexuelle Beziehungen werden als nicht menschlich diffamiert. Homosexualität wird als „das Böse" bezeichnet, der deshalb nicht einmal Toleranz entgegengebracht werden dürfe.

Der LSVD forderte die Vorsitzenden von CDU und CSU, Angela Merkel und Edmund Stoiber, auf, sich eindeutig von den hasserfüllten Aussagen des Vatikan-Dokuments zu distanzieren und Unionspolitiker, die das Vatikanpapier begrüßten, entsprechend zur Ordnung zu rufen. Meinungsverschiedenheiten über die rechtliche Ausgestaltung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften dürften nicht dazu führen, dass Politiker bedenkenlos in die Verteufelung einer Minderheit einstimmen. Erfreulich war die Reaktion des Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen. In einem Schreiben an Dr. Jürgen Rüttgers dankte der LSVD dem Politiker dafür, dass „Sie eine so klare Trennlinie gezogen haben zwischen den Lehren der Glaubenskongregation und dem, was Politik im demokratischen Staat ausmacht, nämlich die Achtung der Handlungsfreiheit der Menschen."

Wir dokumentieren an dieser Stelle das Antwortschreiben von Dr. Rüttgers an den LSVD, das an Klarheit nichts zu wünschen übrig lässt:

Brief Rüttgers an unser Vorstandsmitglied Manfred Bruns (PDF-Dokument - 104 KB)
Um Dokumente im PDF-Format aufrufen und lesen zu können, muss auf Ihren Computer der Acrobat Reader installiert sein. Diesen gibt es kostenlos auf der Webseite  http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep.html

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Kardinal Ratzinger sorgt für Mitgliederzuwachs beim LSVD

Mit einer Kampagne auf unserer Homepage und Zehntausenden von Postkarten mit dem Konterfei von Kardinal Ratzinger reagierte der LSVD auf die Verärgerung vieler Schwulen und Lesben über das Vatikan-Dokument zur Homosexualität und zur rechtlichen Gleichstellung homosexueller Paare. Unter dem Motto „Das beste Mittel gegen Ratzinger: Eintreten in den LSVD" warb der LSVD viele neue Mitglieder.

Zuvor hatte der LSVD mit einer e-Mail Protestaktion dafür gesorgt, dass Lesben und Schwule die Deutsche Bischofskonferenz und die Apostolische Nuntiatur in Berlin mit Protestmails überhäuften, in denen es hieß: „Glaubenskongregation und Bischofskonferenz tragen die Verantwortung dafür, wenn sich gewalttätige Übergriffe auf homosexuelle Menschen wieder häufen sollten."

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LSVD kritisiert Vatikan II

Mitte Oktober agitierte der Vatikan gegen die weltweiten Bemühungen zur Eindämmung von Aids und behauptete der Gebrauch von Kondomen schütze nicht vor einer Infektion. Der LSVD kritisierte diese Haltung des Vatikans als menschenverachtend. Auch die Kurie weiß ganz genau, dass Aids weiter auf dem Vormarsch ist, dass die Infektionsraten weiter steigen und dass auch weiterhin sehr viele Menschen an Aids sterben. Der Vatikan propagiert seine dogmatische Sexualmoral und torpediert die wichtige Aids-Präventionsarbeit. Damit nimmt er bewusst weitere Opfer in Kauf.

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Aktionen am Familiensonntag der Katholischen Kirche – 18. Januar 2004

Am 18. Januar 2004 begeht die Katholische Kirche wieder ihren traditionellen Familiensonntag. Wir wollen diesen Tag erneut zum Anlass nehmen, um unsere langsam auch schon traditionellen Proteste vor Kathedralen und Kirchen durchzuführen. Gründe gibt es ja mehr als genug (s.o.).

Informationen über die Aktionen, Termine, Treffpunkte und Städte, in denen demonstriert wird, erhaltet Ihr rechtzeitig über unseren eMail-newsletter oder telefonisch über unsere Geschäftsstellen!

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Erinnerung an den „Rosa Winkel" in die Gedenkstättenarbeit integrieren

Ein Bericht von Eberhard Zastrau, Mitglied im Beirat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, für den LSVD

Mit dem israelischen Staatspräsidenten nach einem Rundgang über das Gelände der Gedenkstätte Sachsenhausen dem Kaddisch zuzuhören, oder beim Empfang in der norwegischen Botschaft dem eigens mit der norwegischen Verteidigungsministerin eingeflogenen Militärorchester, das sind die „protokollarisch" herausragenden Ereignisse einer Mitarbeit im Beirat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten. Doch bewegender ist der Kontakt mit den überlebenden ehemaligen Häftlingen, das Gespräch mit ihnen über ihre Erfahrungen und Erinnerungen an die Zeit ihrer Schmach im Konzentrationslager oder im Zuchthaus der NS-Zeit. Und dieser unmittelbare Kontakt ist eine nur noch kurze Chance, denn nur noch wenige leben und sind rüstig genug, zu den Veranstaltungen zu kommen und zu berichten. Was das Schicksal der Rosa-Winkel-Häftlinge Sachsenhausens betrifft, sind wir leider schon längere Zeit auf die schriftlichen Berichte und die Film- und Video-Aufzeichnungen angewiesen.

Im Herbst 2001 bin ich als Nachfolger von Joachim Müller in den Internationalen Beirat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten berufen worden, seit den Vorbereitungen zum Gedenktag für die NS-Opfer am 27. Januar 1999 habe ich mich gemeinsam mit ihm in den Gedenkstätten Sachsenhausen und Ravensbrück engagiert. Die Gedenkstätte Sachsenhausen hat sich – ganz wesentlich durch Joachim Müller veranlasst – seit April 1995, dem 50. Jahrestag der Befreiung, der bislang unbeachtet gebliebenen Opfergruppen des KZ-Systems angenommen. Zehn Jahre nach der Rede des Bundespräsidenten, die erstmals alle Haftgruppen im offiziellen Gedenken aufzählte, war Günter Grau der erste Redner, der bei einer Gedenkveranstaltung zum Jahrestag der Befreiung eines Konzentrationslagers eigens die Gruppe der wegen ihrer Homosexualität inhaftierten Opfer in den Mittelpunkt seines Beitrags stellte.

Mit der Etablierung des bundesweiten Gedenktags für die NS-Opfer durch Bundespräsident Herzog, der alljährlich im Januar – dem Befreiungstermin des KZ Auschwitz – stattfindet, ergab sich für die Gedenkstätte Sachsenhausen die Chance, zu diesem Tag an jeweils eine bis dahin ausgeklammerte Opfergruppe zu erinnern: So war im Jahr 1999 die Reihe an den „175-ern", den Rosa-Winkel-Häftlingen; die Veranstaltung wurde bundesweit in den Medien beachtet. Im Jahr darauf konnten Joachim Müller und das Schwule Museum die Ergebnisse ihrer jahrelangen Forschungen zum Schicksal dieser Verfolgtengruppe in einer Ausstellung in der Gedenkstätte und – in kleinerem Rahmen parallel – im Kreuzberger Haus des Museums zeigen. Das Buch zur Ausstellung liefert entscheidende neue Erkenntnisse insbesondere zum Außenlager „Klinker" des KZ Sachsenhausen, der Mordabteilung des KZ, und zu dem speziellen Areal der „Isolierung" im Hauptlager, in dem die „Strafkompanien" untergebracht und besonders schlimmen Torturen ausgesetzt waren. Auch die Kastration homosexueller Häftlinge im Krankenrevier wird hier erstmals ausführlich dokumentiert.

Während Joachim Müller überhaupt erst die in den Archiven der Gedenkstätte liegenden Informationen über die Haftgruppe Homosexuelle hatte heraussuchen müssen, in Gesprächen mit Überlebenden – homo- wie heterosexuellen ehemaligen Häftlingen – die Schicksale der „Rosa Winkel" erforschen und mit dem Schwulen Museum und dem Netzwerk schwuler Historiker Lebenswege ehemaliger Sachsenhausen-Häftlinge nachzuzeichnen versuchen muste, ist die Arbeit heute vor allem, die Erinnerung an die „175-er" in der Gedenkstätte sichtbar zu machen. So sind die Erinnerungen von Walter Schwarze zum integralen Bestandteil der Ausstellung über den Lageralltag im KZ Sachsenhausen (Block 39) geworden, was noch Joachim Müller erreicht hat. Aktuell steht die Konzeption der ständigen Ausstellung über das Krankenrevier und die Gestaltung der Ausstellung für die ehemalige „Station Z", das Krematorium und die Mordstation des Lagers, an. Auch der Lagerbereich der Isolierung muss stärker sichtbar und die damit verbundenen besonderen Grausamkeiten der SS besser beschrieben werden. Von besonderer Bedeutung ist das Klinkerwerk, in dessen eigens aufgebautes Außenlager die Blöcke der bisherigen „Isolierung" 1941 verlegt worden waren. Das gesamte Areal dieses Außenlagers soll markiert und mit Informationstafeln versehen werden.

Mit dem neuen Konzept für die Gedenkveranstaltungen zu den Befreiungstagen des KZ Sachsenhausen hat sich seit 2002 eine weitere Möglichkeit ergeben, das Schicksal der Haftgruppe Homosexuelle regelmäßiger und, in die gesamte Arbeit der Gedenkstätte besser eingefügt, auch öffentlich zu präsentieren. Neben der früheren zentralen Gedenkveranstaltung können seither in über die ganze Gedenkstätte verteilten Gedenkaktionen an einzelne Opfergruppen und die unterschiedlichen Nationen der Häftlinge erinnern. So erinnerte im Jahr 2002 eine Veranstaltung an die „Isolierung" und 2003 stand das Krankenrevier im Mittelpunkt. Zusätzlich erinnerte eine Woche nach dem Berliner CSD 2002 eine Veranstaltung mit einem aus rund 200 Ziegelsteinen gebildeten Rosa Winkel an die bei einer Mordaktion im Klinkerwerk 1942 gestorbenen homosexuellen Häftlinge.

Zum 60. Jahrestag der Befreiung der beiden Brandenburgischen Konzentrationslager Ravensbrück und Sachsenhausen bereite ich Veranstaltungen zum bislang fast völlig unbeachteten Männerlager in Ravensbrück und zu den Foltermethoden im KZ Sachsenhausen vor.

Die Stiftung und ihre Gremien

Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten umfasst die Erinnerungsorte an den ehemaligen KZs Sachsenhausen und Ravensbrück, im Zuchthaus Brandenburg und als weitere kleinere Gedenkstätten das Museum für den Todesmarsch im Belower Wald bei Wittstock und die Gedenkstätten Lieberose / Jamlitz. Sachsenhausen, Brandenburg und Lieberose / Jamlitz sind zugleich Gedenkstätten für Internierung und politische Justiz in SBZ und DDR.

Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten nahm 1993 ihre Arbeit auf. Neben dem Entscheidungsgremium der Stiftung, dem Stiftungsrat, gibt es als beratende Gremien eine wissenschaftliche Fachkommission und den „Internationalen Beirat", in dem Vertreter der Verfolgtenorganisationen mitarbeiten. Der Beirat besteht aus zwei Kommissionen – jeweils für die Zeit vor, bzw. nach 1945.

Im Gegensatz zu den Gedenkstätten im alten Bundesgebiet gibt es bereits seit der Vereinigung für die Erhaltung der Gedenkstätten in den neuen Bundesländern auch Bundesmittel – für die Sicherung der historischen Substanz und für die Integration bislang nicht für die Gedenkstätten zur Verfügung stehender Areale.

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Bundesverband aktuell

Abgeordnetenbefragung des LSVD:

Aufnahme homosexueller Menschen in das zu schaffende zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz

Der LSVD hat eine Befragung der Abgeordneten des Deutschen Bundestags zum Antidiskriminierungsgesetz gestartet. Im Anschreiben heißt es:

„Für die homosexuellen Menschen in der Bundesrepublik ist es von großer Bedeutung, ob in dem geplanten zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz auch Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität angegangen werden. Die Ereignisse diesen Sommers – vom Vatikanpapier zur homosexuellen Lebenspartnerschaft bis hin zum Erpressungsversuch gegenüber Hamburgs Ersten Bürgermeister – haben gezeigt: Von Normalität im Umgang mit homosexuellen Menschen sind wir in vielen Bereichen noch weit entfernt. Trotz aller Fortschritte gibt es weiterhin Ressentiments und Vorurteile, die zu Anfeindungen, Ausgrenzungen und Diskriminierungen führen.

Noch immer ist es in Deutschland Realität, dass gleichgeschlechtliche Paare am Mietwohnungsmarkt Ausgrenzung erfahren, dass es Versicherungsgesellschaften grundsätzlich ablehnen, Lebensversicherungsverträge mit Homosexuellen abzuschließen, dass Hotels die Beherbergung schwul-lesbischer Reisegruppen verweigern mit der Begründung, diese Zielgruppe sei nicht erwünscht. Es könnten noch viel mehr Beispiele dieser Art angeführt werden.

Ein Antidiskriminierungsgesetz, das Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Identität ausspart, wäre für die gesellschaftliche Akzeptanz der homosexuellen Bürgerinnen und Bürger ein schwerer Rückschlag. Es würde als Freibrief gewertet werden, dass weiterhin diskriminiert werden darf. Wir treten für ein Gesetz ein, das klarstellt: Niemand darf aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Alters oder aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden.

Die Beratungen zum zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz stehen in den nächsten Monaten an. Daher wollen wir Ihre persönliche Position erfragen. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie den beiliegenden Fragebogen ausfüllen und möglichst schnell an uns zurücksenden könnten. Vor allen würden wir uns natürlich freuen, wenn Sie unsere Bemühungen zur Aufnahme homosexueller Menschen in das zu schaffende Antidiskriminierungsgesetz unterstützen."

Viele Abgeordnete haben bereits geantwortet und auch den Fragebogen zurückgeschickt. Ihr findet die Antwortschreiben der Abgeordneten und ihre Einstellung zum Antidiskriminierungsgesetz auf unsere Homepage dokumentiert. Ein Klick auf das sich öffnende Fenster auf der Eingangsseite von www.lsvd.de bringt Euch auf die Seite, die ständig ergänzt und aktualisiert wird!

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Lebenspartnerschaftsgesetz:

Protestbriefe an die SPD-Bundestagsfraktion und Musterklagen

Von Manfred Bruns

Die Koalition kommt mit der uns versprochenen Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes nicht voran. Die Bundestagsfraktion der SPD glänzt durch Untätigkeit. Die SPD-Justizministerin Zypries, die die Gesetzentwürfe zusammen mit den anderen Ministerien erarbeiten müsste, unternimmt nichts. Die SPD-Minister Schily und Ulla Schmidt lehnen eine Gleichstellung von Lebenspartner mit Ehegatten beim Familien- bzw. beim Ortszuschlag, bei der Beihilfe und bei den Beamtenpensionen bzw. bei der Hinterbliebenenrente ab. Das einzige, was die Koalitionsfraktionen bisher zu Stande gebracht haben, ist die Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zu Lasten der Lebenspartner und zusammenwohnender Lesben und Schwulen bei der Sozial- und der Arbeitslosenhilfe.

Auf Druck der Grünen haben die Koalitionsfraktionen bei dieser Gelegenheit wenigstens noch einmal bekräftigt, dass sie an der Absicht festhalten, das Lebenspartnerschaftsgesetz zu überarbeiten und zu ergänzen:

Bundestagsdrucksache 15/1761, Seite 4 (Bericht des Ausschusses für Gesundheit  und soziale Sicherheit vom 16.10.2003):
Im Rahmen des SGB XII werde auch die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft bei den Subsidiaritätsregelungen der Sozialhilfe mit der Ehe, die schon Bestandteil des Entwurfs eines Ergänzungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz (Bundestagsdrucksache 14/4545) waren, geregelt. Damit werde die Eingetragene Lebenspartnerschaft bei den Verpflichtungsregelungen im Sozial- und Unterhaltsrecht nun vollständig der Ehe gleichgestellt. Es bleibe Ziel der Koalitionsfraktionen, den Abbau der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare durch Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft bei weiteren Reformen, spätestens durch ein Überarbeitungs- und Ergänzungsgesetz, abschließend zu regeln.

Ich habe diese Erklärung zum Anlass genommen, noch einmal an die maßgeblichen SPD-Abgeordneten zu schreiben:

Protestbrief an die SPD-Bundestagsfraktion:

„Wir Lesben und Schwulen sind von den Koalitionsparteien sehr enttäuscht. Von der versprochenen Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist bisher nichts umgesetzt worden, außer dass die Lebenspartner bei den Verpflichtungsregelungen im Sozial- und Unterhaltsrecht nun vollständig mit Ehegatten gleichgestellt worden sind.

Zwar haben die Koalitionsfraktionen aus diesem Anlass erklärt, "es bleibe Ziel der Koalitionsfraktionen, den Abbau der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare durch Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft bei weiteren Reformen, spätestens durch ein Überarbeitungs- und Ergänzungsgesetz, abschließend zu regeln" (Bundestags-Drucksache 15/1761). Ähnliches hatten die Koalitionsparteien aber bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, ohne dass etwas geschehen ist.

Wir Lesben und Schwulen fragen uns deshalb, ob es auch jetzt wieder bei einer bloßen Erklärung bleiben wird. Zu diesem Misstrauen haben wir allen Anlass.

Trotz der Koalitionsvereinbarung hat Bundesjustizministerin Zypries schon kurz nach der Wahl zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes erklärt (Interview in der "Süddeutsche Zeitung" vom 31.10.2002), sie sei keine Freundin davon, alle zwei Jahre Gesetze zu verändern. Solche Gesetze müssten erstmal gelebt werden. Die Gesellschaft brauche Zeit, sie zu verinnerlichen. Diese Äußerung hat sie dann zwar auf unseren Einspruch hin abgeschwächt, aber tatsächlich hat sie nichts unternommen, um die Koalitionsvereinbarung umzusetzen. Auf Nachfrage
wurde uns vom Büro der Ministerin erklärt, es gebe noch keine Entwürfe. Man konnte uns auch nicht sagen, wann es solche Entwürfe geben werde.

Ähnlich verhält es sich mit der Umsetzung der EG-Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Aufgrund dieser Richtlinie müssen die Lebenspartner beim Familien- und Ortszuschlag, bei der Beihilfe sowie bei den Pensionen und den Betriebsrenten mit Ehegatten gleichgestellt werden (vgl. dazu Stüber, NJW 2003, 2721). Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie läuft am 02.12.2003 ab. Geschehen ist noch nichts außer der bereits im Jahr 2001 erfolgten Ergänzung des § 75 Abs. 1 BetrVG um das Merkmal der "sexuellen Identität". Bis heute ist für uns nicht ersichtlich, ob die Regierungskoalition diesen Umsetzungspflichten hinsichtlich Lebenspartnerschaften nachkommen will.

Der nächste Prüfstein, ob es den Koalitionsfraktionen ernst ist mit ihrer Erklärung, die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft bei weiteren Reformen zu regeln, wird die Rente sein. Eingetragene Lebenspartner haben die gleichen Unterhaltspflichten wie Eheleute. Deshalb müssen sie diesen auch bei der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt werden. Bislang gibt es hier keinerlei Anerkennung der Lebenspartnerschaft. Finanziell fällt eine solche Reform kaum ins Gewicht. Die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherheit Ulla Schmidt hat selbst darauf hingewiesen, dass es wegen der häufig vorkommenden Erwerbstätigkeit beider Lebenspartner nur zu geringen oder gar keinen Leistungsansprüchen kommen werde. In der vergangenen Wahlperiode haben sich die beiden Koalitionsfraktionen ausdrücklich für die Anerkennung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in der Hinterbliebenenversorgung eingesetzt, und dies damals nur aus Rücksicht auf die seinerzeit parallel laufenden Verhandlungen über einen Rentenkonsens vorläufig zurückgestellt (vgl. BT-Drs. 14/3792).

Für uns stellt sich damit die Situation ähnlich dar wie am Ende des ersten Jahres der vergangenen Legislaturperiode. Auch damals gab es eine Blockade innerhalb der Bundesregierung. Diese Blockadesituation ist durch Einsetzung einer Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen aufgelöst worden, die dann erfolgreich unter Einbeziehung aller zuständigen Ministerien den Gesetzentwurf zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft auf den Weg gebracht hat. Wir denken, dass jetzt ähnliche Maßnahmen notwendig sind. Angesichts der Tatsache, dass die zuständigen Bundesministerien bislang nicht aktiv geworden sind, die Wahlversprechen von Bundeskanzler Schröder und die Koalitionsvereinbarung umzusetzen, sehen wir die Koalitionsfraktionen in der Pflicht, nun erneut die Initiative zu ergreifen.

Wir hoffen deshalb sehr, dass die Koalitionsfraktionen ihre neuerliche Erklärung aus Anlass der Verabschiedung des Sozialgesetzbuchs XII zum Anlass nehmen, die Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes nun endlich in Angriff zu nehmen.

Uns wäre es sehr wichtig, mit der Bundestagsfraktion der SPD darüber in einen Dialog zu treten. Wir würden es deshalb begrüßen, wenn in nächster Zeit ein Gespräch stattfinden könnte."

Musterklagen

Die Koalition wird auch die EU-Richtlinie 200/78/EG des Rates vom 27.November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf nicht fristgemäß zum 02.12.2003 in deutsches Recht umsetzen. So wie es jetzt aussieht, wird das wahrscheinlich noch bis Ende 2004 dauern. Ich kann Euch deshalb nur dringend empfehlen, ab Dezember den Euch nach dieser Richtlinie zustehenden Familien- bzw. Ortszuschlag und die Beihilfe einzuklagen bzw. die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz zu verklagen, was sachlich auf dasselbe hinausläuft. Auch habt Ihr ab diesem Zeitpunkt in der Mehrheit der Fälle die Möglichkeit, Euren Dienstherrn bzw. Euren Arbeitgeber auf Feststellung zu verklagen, dass Eurem Partner im Falle des Überlebens eine Pension bzw. eine Betriebsrente zusteht. Lebenspartner, die bei Betrieben
mit Betriebsrat beschäftigt sind, können diese Klagen sogar schon jetzt erheben.

Alles was Ihr dazu wissen müsst, findet Ihr auf unserer Webseite http://www.lsvd.de/ über den Menüpunkt -> Muster für Klagen von Lebenspartnern und Musterbriefe, nämlich:

- den Text der Richtlinie
- eine allgemeine Erläuterung: Die Rechtslage einschließlich der Klagemöglichkeiten
sowie folgende Muster:
- öffentlicher Dienst:
- Klagen auf Familien-, Orts- oder Sozialzuschlag (ab 02.12.2003)
- Klagen auf Beihilfe (ab 02.12.2003)
- Betriebe mit Betriebsrat
- Klagen auf Orts- oder Sozialzuschlag (sofort)
- Betriebe ohne Betriebsrat
- Klagen auf Orts- oder Sozialzuschlag (gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Schadensersatzes - ab 02.12.2003)
evangelische Einrichtungen:
- Klagen auf Orts- oder Sozialzuschlag (gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Schadensersatzes - ab 02.12.2003)

In der "allgemeinen Erläuterung" ist auch dargestellt, wie es sich mit den Pensionen und Hinterbliebenenrenten verhält. Außerdem findet Ihr dort Hinweise zu Euren Rechtsschutzversicherungen und wie Ihr die Datenbank der Bundesarbeitsgemeinschaft schwuler Juristen (BASJ) mit Adressen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erreichen könnt.

Wenn Ihr Eure Rechte sofort im Dezember einklagen wollt, müsst Ihr Eure Arbeitgeber jetzt zu Zahlung auffordern. Eine Klage hat erst Sinn, wenn Eure Arbeitgeber die Zahlung definitiv abgelehnt haben.

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