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Beschluss des 15. LSVD-Verbandstages

am 29./30.03.2003 in Köln

Für ein umfassendes zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen auf, den Entwurf eines umfassenden zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes zügig vorzulegen. Wir erwarten, dass hierzu der Koalitionsvertrag umgesetzt wird: Das Gesetz darf sich nicht nur auf Teilaspekte beschränken, sondern muss alle relevanten Diskriminierungsgründe einschließen.

Wir sind zutiefst besorgt über Presseberichte, in denen der Bundesjustizministerin Äußerungen zugeschrieben werden, sie halte einen gesetzlichen Diskriminierungsschutz nicht für erforderlich. Im Bundestagswahlkampf haben sich die Regierungsparteien noch ganz anders geäußert. In ihrer Antwort auf die LSVD-Wahlprüfsteine hat die SPD versichert: „Wir werden auch in den nächsten vier Jahren für eine konsequente Antidiskriminierungsgesetzgebung in allen Lebensbereichen eintreten." Bündnis 90 / Die Grünen hatten ebenfalls mitgeteilt, sie „treten für eine umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung ein".

Wir hoffen noch auf eine Verständigung und stehen für Gespräche immer bereit. Der LSVD plädiert für ein Gesetz mit Augenmaß, das Diskriminierungen wirksam entgegentritt, ohne gesellschaftlich anerkannte Handlungsfreiheiten, die uns auch wichtig sind, über Gebühr einzuschränken.

Wir warnen die Bundesregierung: Wenn sie ihre Wahlversprechen zum Antidiskriminierungsgesetz bricht, werden Lesben und Schwule auf den diesjährigen Demonstrationen zum Christopher-Street-Day ihren Protest sehr deutlich auf die Straße tragen.

Diskriminierung, Herabsetzung und Entwürdigung von Menschen sind Gift für das gesellschaftliche Zusammenleben. Auch in unserer offenen liberalen Gesellschaft kommt es immer noch zu Benachteiligungen beim Zugang zu öffentlich angebotenen Waren, Immobilien und Dienstleistungen. Wir erleben, dass Menschen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der Religion, des Geschlechts, der sexuellen Identität oder des Alters angefeindet und ausgegrenzt werden.

In vielen europäischen Ländern sind bereits umfassende Antidiskriminierungsgesetze in Kraft. Sie haben sich bewährt. Wir wollen nicht, dass ausgerechnet Deutschland zum Schlusslicht der europäischen Entwicklung wird, wenn es darum geht, Menschen vor Diskriminierung und Ausgrenzung wirksam zu schützen.

 


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