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Beschluss des LSVD vom 06. Mai 2001

Beschluss zu Transgender

Der LSVD unterstützt Transgender bei der Neufassung des Transsexuellengesetzes, da das bestehende TSG in vieler Hinsicht gegen die Grundrechte und die Menschenwürde verstößt. Weiterhin betrifft dies die diskriminierende Sonderbehandlung von Transgendern bei den medizinischen Begutachtungen, Behandlungen und den Kostenübernahmeverfahren. Transgendern muss das Recht eingeräumt werden, über ihren Körper selbst zu bestimmen, das heißt insbesondere, dass nicht die Verfügbarkeit von medizinischen oder juristischen Hilfen davon abhängig gemacht wird, ob der- oder diejenige bestimmte andere Maßnahmen (insbesondere die genitalangleichende Operation) wünscht. Umgekehrt aber müssen diese Maßnahmen denjenigen zur Verfügung stehen, die sie benötigen.

Gleichfalls müssen Transgender das Recht haben, ihre Lebensweise selbst zu bestimmen, und zwar sowohl bei der Ausgestaltung ihrer eigenen Geschlechtsrolle als auch bei ihrer Partnerwahl; insbesondere die Diskriminierung schwuler und lesbischer Transgender muss ein Ende haben.

beschlossen auf dem 13. LSVD-Verbandstag am 6. Mai 2001
 


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