Arbeitsgruppe 1:
Homosexualität in der polizeilichen Aus- und Fortbildung

Gruppenleitung: Jens Dobler, Leiter Anti-Gewalt-Projekt NRW des LSVD
Protokoll: Markus Schmidt, Köln
 

Als Warm-Up dieses Arbeitskreises stellen sich die TeilnehmerInnen kurz vor, skizzieren ihre Vorstellungen und Erwartungen an die Fachtagung und dem Themenkomplex Homosexualität in der Aus- und Fortbildung. Bis auf wenige Ausnahmen sind alle der 20 TeilnehmerInnen im mittleren und gehobenen Dienst tätig und beruflich, wenn auch aus den unterschiedlichsten Positionen heraus, mit den Themen und Inhalten der Aus- und Weiterbildung im Polizeidienst vertraut. Bei fast allen TeilnehmerInnen (Dienstzeit zwischen zwei und knapp vierzig Jahren) war Homosexualität kein Unterrichtsthema; lediglich althergebrachte, vorurteils-bekräftende Aussagen über Art und Wesen von Homosexuellen laut Lehrbüchern sowie der § 175 (vor seiner Streichung) wurden kurz vermittelt.

Als Motivation an dieser Arbeitsgruppe teilzunehmen, wird primär das Bedürfnis nach Informationsaustausch bezüglich der Umsetzung der Thematik Homosexualität im Polizeidienst, im Kontext der Aus- und Weiterbildung genannt. Aufgrund der Tatsache, dass es zur Zeit keine bundeseinheitliche Regelung gibt, diesen Themenkomplex als festen Bestandteil in die Lerninhalte der Ausbildung bzw. Fortbildung im Polizeidienst zu integrieren, wird deutlich gemacht, dass es in den meisten Bundesländern von den jeweiligen Dozenten und Lehrern abhängig ist, in wie weit dieses Thema Bestandteil ihres Unterrichtes ist.

Meist wird dieser Themenkomplex im Rahmen der Unterrichtseinheiten Ethik und Verhaltenstraining abgehandelt. Dies erfolgt jedoch generell unter dem Aspekt Umgang mit Minderheiten. Eine entsprechende Neugestaltung der Inhalte von Ausbildungsblöcken ist nach wie vor schwierig, dies gilt besonders für die Fachhochschule. Bei der PFA ebenso wie bei Fortbildungen ist es leichter, Homosexualität und Polizei als Schwerpunktthema zu integrieren.

Generell befinden jedoch alle TeilnehmerInnen, dass eine Integration dieses Themenschwerpunktes zum Abbau der Diskriminierung von Lesben und Schwulen ein wichtiger Bestandteil der Aus- und Fortbildung sein sollte. Schritte in diese Richtung sind in der Vergangenheit bereits gemacht worden. So gibt es in einigen Bundesländern entsprechende Kabinettsbeschlüsse, die Thematik Homosexualität im Polizeidienst in die bestehenden Lehrinhalte zu integrieren; seitens der Landesregierung NRW liegt ein ähnlicher Beschluss vor. Ferner werden auch zahlreiche Seminare und Workshops mit diesem Schwerpunktthema, zumeist mit reger Nachfrage bedacht, angeboten und realisiert.
 

Wie bereits genannt, gibt es derzeit keine feste Reglementierung zur Integration dieses Sujets. Jedoch ist in einigen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt und Berlin der Bereich Umgang mit Minderheiten mit zwei Stunden pro Semester ein fester Bestandteil der Lehrpläne geworden. In Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist eine entsprechende Integration geplant. In Nordrhein-Westfalen ist die Problematik zwar kein festgelegter Bestandteil der Curricula, jedoch ist in vielen Teilen des Landes die Auseinandersetzung mit dieser Problematik ein fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung geworden.

Unterschiedliche Aspekte, die ein Aufbrechen dieser Problematik ermöglichen sollten, werden genannt. Zum einen die Feststellung, dass es grundlegend erforderlich sei, das Interesse der Führungsebene an einer Auseinandersetzung mit diesem Thema zu wecken, zum anderen die Notwendigkeit, TeilnehmerInnen an Aus- und Fortbildungen dafür zu sensibilisieren.

Es wird jedoch auch deutlich gemacht, dass es sich nicht einzig und allein um ein Dezimieren von Vorurteilen und der Diskriminierung von Lesben und Schwulen handeln kann, sondern dass es vielmehr erforderlich ist, das eigene Wertesystem zu hinterfragen und zu überprüfen, ob dies dem Anspruch eines, dem Grundgesetz entsprechenden, würde- und respektvollen Umganges mit Menschen standhält.

Diesbezüglich liegt die primäre Verantwortung, dieses zu gewährleisten, bei der Organisation selbst und darf sich dieser auch nicht entziehen. Sowohl in dem Kontext Umgang mit Minderheiten, als auch unter allgemeinen Gesichtspunkten muss die Polizei ein Wertesystem vertreten und vermitteln. "Wer dies nicht 'rüber bringt, sollte die Ausbildung gar nicht erst Beginnen" ist die etwas schroff wirkende Antwort auf die Frage nach denjenigen, die diese Inhalte bezüglich Werte und Ethik vermitteln sollen.
 

Die Forderung nach Akzeptanz schwuler und lesbischer Lebenswelten, polizeiintern wie extern, setzt die Beschäftigung mit eigenen Vorurteilen und Ängsten für eine konstruktive Umsetzung entsprechenden Handelns voraus.

Zum einen wird als Ziel der positive, auf Akzeptanz basierende Umgang mit schwulen und lesbischen Kolleginnen genannt. Zum anderen geht es jedoch auch um die Gewährleistung, dass es Schwulen und Lesben im Polizeidienst ermöglicht wird, angstfrei ihr Coming out zu gestalten. Es darf nicht sein, dass sie sich hinter heterosexuell normierten und u.U. zweifelhaften Wertevorstellungen und moralischen Richtlinien verstecken müssen.

Hier gilt es, eine bestehende Unwissenheit gegenüber anderen, der heterosexuellen Norm nicht entsprechenden Lebenswelten aufzulösen, da aus einer solchen Unwissenheit Vorurteile resultieren und diese die Grundlage von Diskriminierung darstellen.

Eine Schulung diesbezüglich kann hier nicht ausreichen. Eine kontinuierliche Thematisierung, gerade im Kontext alltäglicher Themen und Unterrichtsinhalte, sollte gewährleistet werden. Es ist eine Sensibilisierung für dieses Thema und dem ethisch angemessenen und respektvollen Umgang mit Menschen erforderlich (Überarbeitung des Wertesystems).

Eine Möglichkeit, dies deutlich zu machen, läge wohl in der zum Teil bereits praktizierten Umsetzung, dass Seminare diesbezüglich von Schwulen und Lesben geleitet werden – "der Homosexuelle zum anfassen". Hier ist zwar ein anderes Kennenlernen möglich, auch kann auf diese Art und Weise der Lernprozess unterstützt werden, da viele der heterosexuellen KollegInnen ansonsten vielleicht keinen Kontakt zu Schwulen und Lesben haben. Schwierig gestaltet sich jedoch die Tatsache, dass mittels dieser Methode zu viel Verantwortung auf den Vorzeigeschwulen bzw. die Vorzeigelesbe abgegeben wird.
 

Es kann nicht erwartet werden, dass alle "bekennenden Lesben und Schwulen" bereit sind, die Rolle des Dozenten übernehmen zu wollen. Hier muss generell eine andere Lösung gefunden werden. Dieses vorgenannte Modell kann maximal ergänzend eingesetzt werden.

Die wichtigsten Punkte in diesem Zusammenhang sind zum einen die Frage nach den entsprechenden Inhalten von Unterrichtseinheiten und zum anderen die Frage danach, wer die Ausbilder ausbilden soll. Die Inhalte betreffend so ergibt sich relativ einstimmig die Ansicht, dass es sich hier primär um den allgemein ethisch richtigen Umgang mit Menschen, dem Beschäftigen mit eigenen Ängsten, Vorurteilen und deren Auflösung handeln muss.

Wer diese Inhalte vermitteln soll und welche Qualifikation dazu erforderlich ist, kann nicht hinlänglich mit einer sogenannten Betroffenenkompetenz beantwortet werden. Vielmehr muss hier die Bereitschaft zur Auseinandersetzung und das Akzeptieren der Notwendigkeit einer Integration des Themas deutlich forciert werden.

Es ist erforderlich, dass insbesondere Führungskräfte für dieses Thema sensibilisiert werden und die Umsetzung eines entsprechenden Verhaltens, bei Nichtachtung notfalls auch mittels Sanktionen, erreicht wird. Hier muss erneut die Vor- und Leitbildfunktion der Vorgesetzten verdeutlicht werden. Menschlichkeit und respektvoller Umgang mit Minderheiten muss, hierarchisch betrachtet, von oben nach unten vorgelebt werden.

Hier ergibt sich generell die Frage nach Vor- und Leitbildern der Organisation Polizei, welchen Veränderungen diese sich unterziehen und wie diese sich unter den ethischen und moralischen Maßstäben, eines dem Wandel der Gesellschaft entsprechenden Weltbildes, weiterentwickelt. Nach außen hin betrachtet stellt sich somit die Frage, wie der Bürger den Polizisten, die Polizei sieht und welchen Status Quo der Wert Mensch bei der Polizei hat.
 

Teil II

Zum Einstieg in den zweiten Teil der Arbeitsgruppe wird eine praktische Übung zum Thema Minderheiten und Mehrheiten in Form eines Spiels durchgeführt. Hier geht es um die Verdeutlichung normativer Werte und Minderheiten. Verschiedene Fragen werden an die TeilnehmerInnen gestellt, die mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten sind. Die Antworten müssen nicht der Wahrheit entsprechen. Es wird jedoch eine räumliche Zuordnung nach "Ja" oder "Nein" ermöglicht, so dass sich nach einer jeden Frage zwei Gruppen gegenüberstehen (Minderheit und Mehrheit). Die Fragen und die Verteilung der Antworten hier lauteten wie folgt:

Frage

Ja
Nein

Sind Sie Linkshänder? *

2
10

Sind Sie in der Schule sitzen geblieben?

8
5

Haben Sie schon einmal eine Ordnungswidrigkeit begangen?

13
0

Haben Sie schon einmal eine Straftat begangen?

6
7

Haben Sie schon einmal einen Mann geküsst?

12
1

Haben Sie bei den vorhergehenden Antworten gelogen?

1
12

* Eine Antwort lautete sowohl als auch.

Dieses kleine Frage- und Antwortspiel lässt sich im Rahmen einer Fortbildung als guten Einstieg zu einer Diskussion bezüglich der o.g. Thematik einsetzen.

Jens Dobler gibt nach diesem Intro des heutigen Tages eine kurze Zusammenfassung der Gliederung und der Inhalte des Fortbildungsseminars des LSVD in Köln zu dem Thema Lesben und Schwule und Polizei. Diese Fortbildung wird, neben Jens Dobler, von einem schwulen Polizisten und einer lesbischen Polizistin geleitet.

Vorstellungsrunde

Die TeilnehmerInnen und DozentInnen stellen sich vor und geben ein kurzes Statement zu Erwartungen und Motivation bezüglich ihrer Teilnahme an diesem Seminar

Vortrag "Historische Entwicklung"

Themenschwerpunkte sind hier die historische Entwicklung und Bedeutung des § 175 und der Ursprung der Verfolgung homosexueller Menschen. Ein weiter Schwerpunkt bildet das Verhältnis der Polizei zu den Homosexuellen, sprich die unterschiedlichen Rollen – die Polizei war Verfolger, Homosexuelle die Verfolgten.

Brainstorming

Alle TeilnehmerInnen sollen Begriffe, die ihnen zu Homosexualität einfallen, notieren. Hier soll jeder Bereich abgedeckt werden, von Vorurteilen, Lebenswelten, Beschimpfungen, Sexualpraktiken etc. Ergeben sich aus den genannten Begriffen Fragen zur schwulen bzw. lesbischen Lebenswelt, werden diese hier vorbehaltlos und direkt beantwortet.
 

Sortieren der gesammelten Begriffe

Aspekte des schwul/lesbischen Lebens und Kultur werden erklärt (z.B. CSD und sein historischer Background). Begriffe wie Lederszene, Tunte, Transe, Cruising-Areas, etc. werden erläutert.

Opfer / Täter

Hier geht es um die Erlebnisse der Opfer, Schockphase des Opfers nach der Tat sowie der polizeiliche Umgang mit Opfer und Täter.

Schwule und Lesben in der Polizei

Die Themen Outing schwul/lesbischer PolizistInnen sowie diesbezügliche Verhaltensweisen der KollegInnen bilden in diesem Abschnitt den Schwerpunkt. Es werden drei Arbeitsgruppen gebildet, die folgende Fragestellungen erarbeiten sollen:

  1. Was kann ich als Vorgesetzte/r für ein outingfreundliches Arbeitsklima tun?
  2. Was kann ich als heterosexuelle/r KollegIn für ein outingfreundliches Arbeitsklima tun?
  3. Was kann ich als homosexuelle/r KollegIn für ein outingfreundliches Arbeitsklima tun?
     

Zum Abschluss des Seminars findet eine Feedbackrunde statt.

Die Teilnahme an diesem Seminar ist generell freiwillig (positive Voreingenommenheit) und findet im Rahmen der internen Fortbildungen der jeweiligen Dienststellen statt. Die maximale Teilnahme liegt bei 15 Personen (bislang immer sehr gut besucht).

Die freiwillige Teilnahme erscheint in diesem Kontext als ein äußerst relevanter Aspekt. Jens Dobler führt hier als Beispiel die verpflichtende Teilnahme im Rahmen einer Fortbildung aus dem gehobenen Dienst in Münster an.

Hier war der Lerneffekt wesentlich geringer, was zum einen an der Zeitvorgabe von zwei Stunden gelegen haben mag, jedoch auch wohl die Tatsache eine Rolle gespielt hat, dass keine Frauen an diesem Seminar teilgenommen haben, der Schwule/die Lesbe "geprüft" wurde und die erste Aussage des "Leithammels" der Gruppe eine wesentliche Rolle gespielt haben mag. Generell lässt sich sagen, so Dobler, dass, ist diese erste Aussage positiv, ein konstruktives Arbeiten durchaus möglich ist, bei einer negativen Aussage sich ein konstruktives Arbeiten wesentlich schwieriger gestaltet.
Ferner kann angeführt werden, dass bei einer verpflichtenden Teilnahme an einem Seminar oder Unterrichtseinheit im Rahmen der polizeilichen Ausbildung (Theorie oder Praxis) häufig die Anordnung der Teilnahme und die daraus resultierende Notwendigkeit hinterfragt wird. Dies wird durch Kommentare wie "Warum muss ich daran teilnehmen, ich habe doch noch nie jemanden diskriminiert" oder vergleichbare Aussagen verdeutlicht.

Häufig erscheint auch die nicht vorhandene Anonymität des Anmeldeverfahrens über den Dienstweg an entsprechenden Seminaren als schwierig.
 

Damit gute Voraussetzungen für eine allgemeine Akzeptanz und die Umsetzung der Auseinandersetzung mit diesem Themenbereich geschaffen werden können, ist es erforderlich, die gesamte Führungsebene für diese Thematik zu sensibilisieren.

Sowohl die Verantwortung zur Durchführung solcher Fortbildungen, als auch die Integration dieser Thematik in die Ausbildung, muss hierarchisch nach oben delegiert werden.

Ferner werden als Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Optimierung des Wertesystems der Polizei und dem Umgang mit Homosexuellen folgende Aspekte genannt:

  • Idealbild des Polizisten 2000 entwickeln, sprich, vom Beginn bis zum Ende der Ausbildung soll dieses von den Auszubildenden immer wieder neu erstellt, überprüft und in Frage gestellt werden.
  • Freiwilligkeit versus Dienstanweisung bzgl. der Teilnahme an Fortbildungen.
  • Die Organisation Polizei muss die Grundlagen für eigens erwartete Ziele entwickeln.
  • Entsprechende Direktiven seitens der Führungsebene müssen gewährleistet sein.
  • Inhaber von Führungspositionen müssen Qualitätsstandards bezüglich Umgang mit Minderheiten, Schwulen und Lesben erfüllen; ferner muss dies überprüfbar sein.
  • Auswahlverfahren zur Einstellung in den Polizeidienst sowie zur Teilnahme an der Ausbildung, Umgang mit Minderheiten muss abfragbar sein.
  • Testverfahren diesbezüglich in schriftlicher Form zur Bestimmung von Toleranzgrenzen.
  • Soziale Kompetenz muss mittels Auswahlverfahren ermittelt werden (hier ist keine direkte Ansprache der Thematik erforderlich).
     

Die TeilnehmerInnen der Arbeitsgruppe erstellen anhand der hier erarbeiteten Argumente und Aspekte bezüglich des heutigen Schwerpunktthemas eine Art Anforderungskatalog. Dieser soll die wichtigsten Voraussetzungen zur Realisierung der gesetzten Ziele dokumentieren.

Ausbildung

  • Ethik als Hauptfach.
  • Soziale Kompetenz als prüfungsrelevantes Fach.
  • Spezielle bzw. differenzierte Benennung der Themenbereiche unter dem übergeordnetem Schwerpunkt "Umgang mit Minderheiten", z.B. Homosexuelle bei der Polizei.
  • Dienstliche Führungsebene ist für Anweisung und Umsetzung verantwortlich.
  • Ehrenamtliche Ansprechpartner für Homosexuelle in PAI und FHS.
  • Adäquate Lehr- und Lernmittel.
  • Polizeiinterne und –externe Dozenten.

Wer bildet Ausbilder aus?

  • Fortbildung.
  • Thema in der integrierten Fortbildung und in der allgemeinen örtlichen Fortbildung.
  • Nur Beamte mit Außendiensterfahrung als Dozenten.
  • Festgeschriebenes Anforderungsprofil.
  • Angeordnete Fortbildung für Vorgesetzte und Multiplikatoren aufbauend auf ein entsprechendes Leitbild.
     

Zum Abschluss kann nun allgemein gesagt werden, dass den meisten TeilnehmerInnen dieser Arbeitsgruppe einige wichtige und grundlegende Aspekte der Thematik verdeutlicht wurden. Ferner wurden Schwierigkeiten und Grenzen der Umsetzung nochmals deutlich gemacht. Wichtig ist hier, Fehler zu vermeiden und den Begriff der Freiwilligkeit entsprechend zu definieren.

Der LSVD sieht vor allem die Notwendigkeit des Erarbeiten und Zusammenstellen von adäquatem Unterrichtsmaterial und will dies im kommenden Jahr mit dem LKA NRW in Angriff nehmen.

Pfeil

Balken
URL: http://www.lsvd.de/polizei/arbeitsg01.html
Letztes Update: 20. April 2000
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