Arbeitsgruppe 2:
Polizeiliche Ansprechpartner

Gruppenleitung: Uwe Löher, Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Polizei Berlin
Protokoll: Carsten Biernat, Langenfeld

Vorstellung der TeilnehmerInnen / Erwartungen

Insgesamt 19 TeilnehmerInnen aus folgenden Bundesländern: 3 x Baden-Württemberg, 1 x Bayern, 1 x Berlin, 1 x Hamburg, 1 x Hessen, 1 x Mecklenburg-Vorpommern, 5 x Nordrhein-Westfalen, 1 x Sachsen, 4 x Sachsen-Anhalt, 1 x Schleswig-Holstein

Alle Teilnehmer sprachen Ihre Hoffnung auf einen regen Meinungs- und Erfahrungsaustausch aus. Von Interesse waren ebenso die verschiedenen Stellenbeschreibungen der Beauftragten, sowie die Frage, warum, zum Beispiel in Hamburg und Sachsen, keine besonders große Resonanz, sowohl in der Bevölkerung als auch bei den Kolleginnen und Kollegen zu verzeichnen ist.
 

Bildung von Arbeitsgruppen / Ist - Zustand

Um die Arbeit der vertretenen Bundesländer darzustellen, wurden 5 Arbeitsgruppen gebildet, die anschließend ein Kurzreferat unter Berücksichtigung folgender Punkte halten sollten:

  1. dienstliche Einbindung
  2. Arbeitsgrundlage
  3. Rechte und Pflichten
  4. Zuständigkeiten
  5. Probleme
     

AG Sachsen-Anhalt

  • Erlass des Ministeriums aufgrund eines Landtagsbeschlusses ( Bündnis 90 / Grüne, PDS,) – es sollte ein Ansprechpartner berufen werden, jedoch wurde weder eine konkrete Stellen-, noch Aufgabenbeschreibung erstellt.
  • Anbindung der Stelle an PP bzw. Behördenleitung.
  • Anleitung durch Ministerium für Arbeit.
  • Stelle nebenamtlich.
  • Da keine konkrete Aufgabenstellung, Definition durch Eigeninitiative – Beauftragte stimmen sich untereinander ab, Aufgaben werden je nach Tageslage erledigt.
  • Verbindung zu örtlichen Vereinen und Landesverbänden durch Vorstellung der Beauftragten.
  • Schwerpunkt der Arbeit liegt in Halle und Magdeburg.
  • Geringe Akzeptanz schwuler KollegenInnen wurde durch freiwilliges "outen" einer Kollegen sichtbar, der anschließend mit großen Problemen zu kämpfen hatte.
     

AG Nordrhein-Westfalen

  • Von fünf Stellen sind drei im Kommissariat Vorbeugung und 2 im Wach- und Wechseldienst eingebunden.
  • Die Stellen sind nebenamtlich.
  • Zu drei Stellen gibt es eine Aufgabenbeschreibung.
  • Eine enge Zusammenarbeit unter Mitwirkung der Koordinationsstelle zwischen den sozialen Ansprechpartnern (Lesbenbeauftragte, Schwerbehindertenvertreter) findet statt bzw. wird angestrebt.
  • Probleme gibt es durch einen engen Kontakt zum PP – der offizielle Dienstweg wird nicht immer eingehalten (Neider innerhalb der Kollegenschaft), in Essen wird dies durch die Transparenz der Arbeit des Beauftragten ausgeglichen.
  • Zur Bekanntmachung des Beauftragten werden verschiedene interne und externe Medien genutzt, hierzu zählen auch außergewöhnliche wie z.B. in Köln Bierdeckel zum Einsatz in Szenekneipen.
     

AG Baden-Württemberg

  • Beauftragte bzw. Umgang mit dem Thema abhängig von dem Ansichten der Vorgesetzten bzw. der politischen Stimmung, im Moment besteht von dieser Seite kein (großes) Interesse, obwohl die Ernennung einer Beauftragten in Stuttgart in der Presse positiv aufgenommen wurde.
  • Eine Stelle gibt es nur in Stuttgart (nebenamtl.) und ist ansonsten auch nicht geplant.
  • Die Beauftragte in Stuttgart ist direkt dem PP unterstellt; verschieden Anfragen an das LKA der Beauftragten blieben unkommentiert.
  • In Freiburg beruht die bestehende Zusammenarbeit der dortigen Schwulengruppe „Rosa Hilfe" allein auf Eigeninitiative, welche aufgrund der örtlichen Zuständigkeit (Stadtzentrum = Szenekneipen, Cruising area etc.) hervorgerufen wurde – es finden monatliche Gespräche mit der „ Rosa Hilfe" statt und gemeinsame Auftritte z.B. in einem Cruisinggebiet – des weiteren werden Schwule und Lesben zur Diskussion mit KollegenInnen eingeladen.
     

AG Sachsen

  • Zunächst wurde ein Kollege, während einer Kirchenkonferenz in Dresden zu diesem Thema beauftragt eine solche Stelle zu bekleiden. Diese Stelle blieb bestehen (nebenamtl.), eingegliedert in das Dezernat für Sexualstraftaten.
  • Grundlage gibt es keine.
  • Rechte und Pflichten sind nicht festgelegt, gewünscht wäre eine Verkürzung der Informationsstrecken, sowie die Möglichkeit sich direkt, unbürokratisch an Vorgesetzte anderer Bereiche wenden zu können.
  • Eine gesonderte Telefonnr. gibt es nicht, die Nummer ist extern bekannt gemacht worden, intern jedoch nicht gesondert, sondern nur über den Namen des Beauftragten zu finden.
  • Der Beauftragte nimmt Anzeigen auf, die weitere Bearbeitung hängt von der entsprechenden, fachlichen Zuständigkeit ab.
  • Problematisch ist, daß die Funktion im Dienststellenbereich nicht deutlich dargestellt wurde, es keine konkrete Stellenbeschreibung gibt und durch die Zuordnung zu o.g. Dienststelle keine Kontakte zu potentiellen Opfern geknüpft werden können.
     

AG „Nordverbund"

  • In Schleswig-Holstein fungiert eine Pastorin der nordelbischen Kirche als Ansprechpartnerin (auch Seelsorgerin), in Zukunft ist eine Stelle innerhalb der Polizei geplant, die sich zu 25 % mit der Thematik beschäftigen soll; der Vorschlag zur Bewilligung einer solchen Stelle kam von der Familienministerin.
  • In Hamburg gibt es eine Stelle (nebenamtl.) aufgrund von Koalitionsvereinbarungen – Konzept antischwuler Gewalt.
  • In Mecklenburg-Vorpommern (Rostock) ist die Stelle vom Behördenleiter schriftlich festgelegt, jedoch nicht schriftlich definiert, dies geschieht je nach Verlangen der einzelnen Verbände.
  • Hamburg, M/V und S/H arbeiten an der Gründung eines „Nordverbundes"; es soll zwar regionale Ansprechpartner geben, diese sollen allerdings überregional Zusammenarbeiten und sich dabei austauschen und gemeinsam politischen Druck ausüben; interne und externe Vorurteile sollen abgebaut werden.

Resümee

Die zur Verfügung stehende Zeit wurde allgemein als zu kurz erachtet. Zwar wurde der Nachmittag als informativ bewertet jedoch auch mehrfach kritisiert, dass mehr über den externen Umgang mit Schwulen und Lesben gesprochen wurde und weniger über die, als problematischer angesehenen, internen Probleme. Allen deutlich wurde, daß der Umgang mit dem Thema im wesentlichen von der politischen Stimmung bzw. der regierenden Partei in den einzelnen Bundesländern abhängig ist.
  

Vorstellung der Berliner Stelle (s. auch Arbeitsvorlage)

  • Stelle für gleichgeschlechtliche Lebensweise seit 1992 hauptamtlich; entstanden ist die Stelle aufgrund Druckausübung einer durch die Rot / Grüne – Koalition berufenen Senatorin sowie durch polizeidienstl. Erkenntnisse.
  • Als Arbeitsgrundlage dienen Fernschreiben, diese sind verbindliche Arbeitsanweisungen, werden allerdings teilweise als Kann–Vorschriften angesehen.
  • Der Beauftragte wird in entsprechende Einsätze (CSD, Razzien etc.) eingebunden, dies ist in der „Szene" allgemein bekannt (1994 gab es eine erfolgreiche Klage, da bei einer Razzia der Beauftragte nicht anwesend war; aktuell gab es in einem ähnlichen Fall einen Vergleich); zu vermerken ist, daß die Anzahl von Razzien zurückgehend und anlaßbezogen sind.
  • Der Beauftragte sorgt extern für Transparenz der Polizeieinsätze, Bürgerberatung und Gewaltprävention, z.B. durch das Infomobil, Unterstützung anderer Organisationen.
  • Alle betreffenden Straftaten sind dem Beauftragten zu melden, leider passiert dies nicht immer.
  • Es besteht das Recht, Rat und Hinweise für weitere Vorgehensweise zu geben.
  • Der Beauftragte entwickelt auch Konzepte und ist für die Durchführung der Aus- und Fortbildung zuständig.
  • Straftaten werden durch den Beauftragten ausgewertet.

Gruppenarbeit / Soll – Zustand

Es wurden drei Arbeitsgruppen gebildet, welche sich mit den Erwartungen und Wünschen an eine solche Stelle beschäftigen soll (Soll – Zustand). Dabei sollte die dienstliche Einbindung, die Arbeitsgrundlage, Rechte und Pflichten und die Zuständigkeiten des Beauftragten berücksichtigt werden.

1. Arbeitsgruppe (dienstl. Einbindung, Arbeitsgrundlage)

  • Ob die Einrichtung einer solchen Stelle notwendig ist, soll von internen und externen Bedürfnissen abhängig gemacht werden.
  • Um eine zufriedenstellende Erreichbarkeit des Beauftragten zu gewährleisten sollte diese keinen Wechsel- / Schichtdienst verrichten.
  • Um einen kurzen Dienstweg zu gewährleisten muss er dem Behördenleiter direkt unterstellt sein.
  • Als Grundlage für seine Arbeit muss es schriftliche Verfügungen geben.
     

2. Arbeitsgruppe (Rechte und Pflichten)

  • Eine Freistellung muss nach Bedarf möglich sein.
  • Der Beauftragte sollte der Schweigepflicht unterliegen (ausgenommen § 163 StPO)
  • Eine schriftliche Stellenbeschreibung, welche die Rechten und Pflichten im Groben festlegt ist nötig.
  • Es muss eine Ausbildung ähnlich wie bei den „sozialen Ansprechpartnern" geben.
     

3. Arbeitsgruppe (Zuständigkeiten)

Extern:

  • Ansprechpartner für Lesben / Schwule / betr. Organisationen.
  • Zielgruppenspezifische Prävention und öffentliche Arbeit.
  • Initiierung bzw. Einbindung von Netzwerken bei antischwuler Gewalt.
  • Für Transparenz polizeilicher Arbeit sorgen; Möglichkeiten aber auch Grenzen zu verdeutlichen.

Intern:

 

  • Sensibilisierung von Kolleginnen / Kollegen nicht nur im Rahmen von Aus-und Fortbildung
  • Mitwirkung bei personellen Entscheidungen
  • Ansprechpartner für Kolleginnen / Kollegen

 Resümee

Alle Teilnehmer der Arbeitsgruppe zogen eine positive Bilanz der beiden Tage. Der Meinungsaustausch wurde allgemein als konstruktiv und hilfreich bewertet und der Wunsch mit den einzelnen Teilnehmern in Kontakt zu bleiben wurde geäußert. Ebenso wurde nach einem regelmäßigen Treffen verlangt.
Jeder Teilnehmer kritisierte, dass die Zeit zu knapp bemessen war, wodurch viele aufkommende Diskussionen nicht ausreichend bzw. überhaupt nicht diskutiert werden konnten.
Abschließend berichtete Herr Jehl aus Bayern noch, dass in München für die Zukunft Gesprächsrunden mit Schwulenverbänden etc. sowie ein Faltblatt geplant sind.

Pfeil

Balken
URL: http://www.lsvd.de/polizei/arbeitsg02.html
Letztes Update: 20. April 2000
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