Einleitung

Knapp siebzig Personen waren nach Bonn gekommen zur Fachtagung "Polizei + Homosexualität", obwohl der Veranstalter nur mit maximal 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer inclusive Referenten gerechnet hatte. Die meisten waren Polizeibeamtinnen und –beamte aus allen Bundesländern aber auch einige Vertreter von Schwulenprojekten und Behörden waren anwesend.

Nach der Tagung war man sich einig, dass das Hauptziel Vernetzung der bislang vereinzelt arbeitenden Beamtinnen und Beamten erreicht wurde, dass die unterschiedlichen Informationsniveaus angeglichen und dass teilweise beachtliche Arbeitsschritte in den fachlichen Arbeitsgruppen erzielt werden konnten.

1992 gab es in Kassel eine erste Tagung mit Schwulen und Polizei. Sechs Polizeivertreter waren damals anwesend, fünf davon waren Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen. Das waren auch fast schon alle Polizeibeamten, die damals bekannt waren, die sich für die Sache der Homosexuellen einsetzten oder sich mit ihr beschäftigten.

Heute hat man längst den Überblick verloren, wieviel Beamtinnen und Beamte als Ansprechpartner, als Opferschutzbeauftragte, als Kontaktpersonen für lesbische und schwule Beamte in der Polizei tätig sind. Schätzungsweise sind es an die Hundert Personen bundesweit, die in der Polizei direkt zur Bekämpfung antischwuler Gewalt und zur Toleranz homosexueller Lebensweisen beitragen.
Dass der Überblick verlustig gegangen ist, wer alles, wo, in welchen Behörden und in welcher dienstlichen Funktion tätig ist, ist als Erfolg der Arbeit der letzten Jahre anzusehen.

1992 wurde in Kassel von den Schwulenvertretern neun Forderungen1) an die Polizei gerichtet:

  1. Aufbau von regelmäßigen Gesprächskreisen zwischen Ansprechpartnern in themenrelevanten Polizeibereichen und an der Gewaltthematik arbeitenden Schwulenorganisationen.

    Ist heute – zwar nicht überall - aber doch vielerorts umgesetzt.

  2. Benennung von Ansprechpartnern für Schwule in relevanten Polizeibereichen. Ihre Aufgaben sollten sein: 

    • Clearingstelle bei Beschwerden über Diskriminierung durch die Polizei;
    • Kontakt halten zu Schwulenorganisationen;
    • Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit bei der Polizei.  

    Ist heute – zwar nicht überall - aber doch vielerorts umgesetzt.
     

  1. Aus- und Fortbildung bei der Polizei. Die Themen Schwulsein, schwule Lebenswelten, sowie die Problematik antischwuler Gewalt müssen inhaltlich Teil der Aus- und Fortbildung der Beamten werden (z. B. auch in Lehrbüchern verankert sein). Darüber hinaus sollten in die Aus- und Fortbildung schwule Selbsthilfe-Projekte einbezogen werden und in gemeinsamen Gesprächen ihre Arbeit darstellen können.

    Diese Aufforderung ist bis heute nur vereinzelt in der Fortbildung und mit ganz wenigen Ausnahmen in der Ausbildung umgesetzt. Deswegen waren wir erfreut, dass auf der Fachtagung Vertreterinnen und Vertreter von Fachhochschulen und von polizeilichen Ausbildungsinstituten aber auch von Vertretern der Referate für gleichgeschlechtliche Lebensweisen einzelner Bundesländern teilgenommen haben.
     
  2. Polizeibeamte müssen klare Richtlinien zum Verhalten gegenüber Schwulen erhalten.

    Anti-Diskriminierungsklauseln in die Polizeibeamtenverordnungen aufzunehmen, scheint bislang nicht möglich zu sein.
     
     
  3. Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Informationsblätter, Aufklärungsveranstaltungen, Info-Stände zur konkreten Arbeit der Polizei, z. B. beim Christopher-Street-Day und ähnlichen Ereignissen.

    Ist heute – zwar nicht überall - aber vielerorts umgesetzt.
     

  4. In der allgemeinen polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Personalanwerbung) sollen schwule Medien als Werbeträger nicht ausgespart werden.

    Diese Aufforderung ist bislang nicht umgesetzt. In einigen europäischen und außereuropäischen Ländern ist dies bereits üblich.
     

  1. Es muss in der polizeilichen Personalwerbung verdeutlicht werden, dass schwule Bürger als Anwärter für den Polizeiberuf völlig gleichberechtigt sind.

    Das gilt natürlich auch für Lesben, ist aber (siehe Punkt 6) bislang nicht umgesetzt.
     

  2. Schwule können nicht erwarten, dass Teile ihrer Lebenswelten als rechtsfreie Räume angesehen werden. Polizeiliche Ermittlungsmethoden müssen jedoch entsprechend sensibel gehandhabt werden. Es muss immer klar sein, dass sie sich gegen (potentielle) Täterkreise richten, nicht aber gegen potentielle Opfer. Das gilt insbesondere für "Razzien" an Schwulentreffs, die besonders schädliche Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis zwischen Polizei und schwuler Szene haben.

    Hier sind die Erfahrungen leider noch sehr unterschiedlich. Immer wieder kommt es zu teils erheblichen Übergriffen oder Diskriminierungen durch Polizeibeamte gegen Schwule, wenn man heute auch vorsichtig von Einzelvorfällen sprechen kann.

    Im Jahr 1999 gab es auf der einen Seite sehr diskriminierende Razzien im Sommer in Baden-Württemberg, während in Nordrhein-Westfalen Vertreter insbesondere der Autobahnpolizeien von sich aus das Gespräch mit dem LSVD e. V. gesucht haben. Vor kurzem gab es sogar eine Anfrage des Autobahnamtes Bochum, die landschaftsgärtnerische Arbeiten an den Rastplätzen durchführen wollen und dies bitte nicht als schwulenfeindliche Aktivitäten ausgelegt haben wollten.

    Sehr zur Sorge Anlass bereitet leider immer noch das Nord-Süd-Gefälle. Während in einigen Bundesländern lesbische Polizeibeamtinnen und schwule Polizeibeamte offen in der polizeilichen Fortbildung tätig sind, können in anderen Bundesländern solche Beamtinnen und Beamte es nicht wagen sich zu outen, ohne erhebliche Nachteile befürchten zu müssen.

  3. Opfer antischwuler Gewalt bedürfen besonderer Hilfe. Ihre Betreuung ist ein Schwerpunkt Antischwuler-Gewalt-Arbeit. Die Polizei soll die Zusammenarbeit mit professionellen schwulen Opferhilfen, da wo sie bestehen, in konkreten Fällen suchen.

    Ist heute – zwar nicht überall - aber doch vielerorts umgesetzt.
     

Soweit zu den Forderungen 1992 in Kassel und dem Stand der Umsetzung heute. Am Ende der Arbeitsgruppen 1999 standen wieder Forderungen. Diesmal nicht Forderungen "der Schwulen" an "die Polizei", sondern Forderungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Lesben, Schwule, Heterosexuelle, Polizei und Zivilpersonen) an verschiedene Zielgruppen: An die Polizeiführung, an die Politik, an die Lesben- und Schwulenbewegung. An der Differenzierung der Forderungen lässt sich der Fortschritt aufzeigen.

Ein letztes noch: Eingeladen hatte das "Sozialwerk des Lesben- und Schwulenverbandes". Dieses Sozialwerk wurde Anfang des Jahres vom eigentlichen LSVD abgekoppelt und als eigenständiger Verein gegründet. Im Sozialwerk soll künftig die Sozialarbeit des Lesben- und Schwulenverbandes auf Bundesebene koordiniert werden, damit sie von der politischen Arbeit deutlicher getrennt ist. Trotzdem wird auch weiterhin Sozialarbeit nicht als Selbstzweck angesehen und sie wird auch nicht Reparaturbetrieb für eine falsche Politik sein. Insofern ist die Sozialarbeit des Sozialwerkes auch Politisch und die politische Arbeit des Mutterverbandes auch Sozial. Am ehesten finden wir unsere Arbeit in den Worten des großen Franz von Liszt wieder: "Sozialpolitik ist die beste Kriminalpolitik".

Jens Dobler  

LSVD

  1. Veröffentlicht in der (inzwischen vergriffenen) Broschüre: Gewalt gegen Schwule. Dokumentation. Stand und Perspektiven der Zusammenarbeit. Herausgeber: Mann-o-Meter e.V., Berlin, und Schwulenverband in Deutschland, LV NRW, Berlin/Köln 1992

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URL: http://www.lsvd.de/polizei/einleitung.html
Letztes Update: 20. April 2000
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