Polizei und Homosexualität

Hans-Joachim Braun, Polizeioberrat, WSPD Schleswig-Holstein

Das Thema befasst sich mit der Institution Polizei. Mein Blick richtet sich nach innen, das heißt, wie stellt sich der Arbeitsplatz Polizei für die lesbischen und schwulen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dar und wie geht der Dienstherr damit um.
Ich habe mich mit dem Thema Homosexualität in der Polizei erstmals während meines Studienabschnitts an der PFA in Münster-Hiltrup 1994/1995 im Rahmen einer Seminararbeit befasst. Mein Referat wird sich daher vornehmlich auf diese Seminararbeit stützen.
Zwei Gründe waren maßgebend, mich mit der Frage der Homosexualität in der Polizei auseinander zu setzen:

  1. Ich selbst war neugierig, die arbeitsplatzbezogenen Problemsituationen zu erfahren, in denen homosexuelle Polizeivollzugsbeamte (PVB) lebten, denn während ich in der 13-jährigen Handelsschifffahrt schwulen Kollegen begegnet bin, sind mir innerhalb der Polizei homosexuelle PVB weder begegnet noch bewusst geworden.
     
  2. Ich wollte mit dieser Seminararbeit an der PFA einen Beitrag dazu leisten, dass
    • sich die Polizei dieser Thematik öffnet,
    • die homosexuellen PVB den gleichen Stellenwert und Berufs- und Lebenszufriedenheit erfahren wie ihre heterosexuellen KollegInnen auch und
    • die Polizei lernt, mit den eigenen Minderheiten so umzugehen, wie es der Geist unserer Verfassung verlangt. Denn die Polizei wird ihrem Auftrag, dem Bürger Schutz vor Übergriffen gegen seine vom Grundgesetz zugestandenen und wahrgenommenen Rechten nur dann gerecht und kann dies glaubwürdig vertreten, wenn sie auch nach innen, im Umgang mit eigenen Minderheiten genau die gleichen Maßstäbe ansetzt. 
         

Das Referat gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil werde ich in Thesen die Problemsituation der schwul-/lesbischen PVB skizzieren und im zweiten Teil Handlungsmöglichkeiten, die zum Abbau von Diskriminierungen innerhalb der Polizei beitragen könnten, aufzeigen. Mein Referat stützt sich im wesentlichen auf die Erkenntnisse und Erfahrungen der schwulen und lesbischen KollegInnen – und zwar im einzelnen auf:

  • Gespräche mit lesbischen und schwulen Polizistinnen und Polizisten in Hamburg und Frankfurt,
  • Gespräche und Schriftwechsel mit dem Leiter des Kommissariats 13 in Frankfurt,
  • Materialien und Befragung des "Ansprechpartners für gleichgeschlechtliche Lebensweisen" der Berliner Polizei,
  • Teilnahme an einem Tagesseminar des Sozialwissenschaftlichen Dienstes der Niedersächsischen Landespolizei in Hannover,
  • Umfrage bei den sozialen und psychologischen Diensten der Polizeien der Länder und des Bundesgrenzschutzes,
  • Erhebung mittels eines standardisierten Fragebogens bei homosexuellen Polizistinnen und Polizisten,
  • Herbeiziehung einer Umfrage auf dem Bundestreffen schwuler Polizisten und lesbischer Polizistinnen im Waldschlösschen, Hannover aus dem Jahre 1994,
  • Wegen der geringen Teilnahme von Frauen an der Erhebungen bezieht sich der Schwerpunkt der Aussagen auf schwule PVB – und wegen der Brisanz der Diskriminierungsformen wiederum nur auf den Vollzugsbereich!
      

Thesen über die Berufssituation schwuler und lesbischer PVB

1.) Was die Akzeptanz oder Diskriminierung von Homosexuellen am Arbeitsplatz betrifft, ist die Institution Polizei als Teil der Gesellschaft im Grundsatz nicht besser und nicht schlechter.

Die Polizei ist zunächst Spiegelbild der Gesellschaft. Die Werteentwicklungen und Wertmaßstäbe in der Gesellschaft werden auch von der Polizei absorbiert.
Die Münchner Studie "Lesben und Schwule in der Arbeitswelt" von 1995 (Sozialpsychologie der Ludwig-Maximilian-Uni München) hat bei 2522 Befragten festgestellt, dass Diskriminierungen relativ unabhängig von der Berufssituation erfolgen.
Dies wird von den Erhebungen der Seminararbeit bestätigt.

2.) Die herausgehobene Stellung der Polizei als wesentlicher Teil des staatlichen Gewaltmonopols als auch die (immer noch) männlich geprägte Arbeitswelt könnte eine gewisse Distanz/Ablehnung gegenüber Schwulen begründen und das Verhältnis der Polizei zur Homosexualität generell bestimmen.

Die Institution Polizei kennt Homosexualität vornehmlich als Deliktsfeld. Das heißt im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung: als Opfer, Zeuge oder gar Täter. Diese berufliche Prägung hat im polizeilichen Bewusstsein zu wesentlichen Vorurteilen geführt sowie die Stigmatisierung der Homosexuellen, gerade der Schwulen, entsprechend gefördert. Zwei historische Belege:

  • Kriminologisch, Beispiel, wie der Schwule charakterisiert wurde: In einem kriminologischen Lehrbuch der 20er Jahre über Verbrechensopfer, wurde der Schwule wie folgt beschrieben: "... in der Regel als ein hagerer Mensch, der (...) ein fahles Gesicht und einen stechenden, unruhigen Blick, ferner in seinem Wesen etwas süßliches, weibliches..." habe.
  • Rechtlich: Der Strafverfolgungszwang im Hinblick auf den bis 1994 existenten § 175 StGB, der bei manchen Dienststellen quasi zum "großen Lauschangriff" in Parks, Klappen und Saunen führte. Ich komme in der These 7 hierauf noch zurück.
      

3.) Die weitverbreitete Meinung (innerhalb) der Polizei, es gibt nur wenige oder kaum homosexuelle PVB, ist wohl eher von Ignoranz und von der vorurteilsbeladenen Angst begleitet, bei gegenläufiger Situation in der Gesellschaft möglicherweise Akzeptanz, Respekt und vor allem Autorität zu verlieren. Es ist aber auch die Angst vor der Überforderung mit einer unbekannten Thematik – die vordergründig als eine zutiefst Private gesehen wird.

Polizeiliche Akzeptanz in der Bevölkerung – Autorität:
Die Polizei ist konservativ geprägt. Sie gehört im Gegensatz zur Rechtsprechung nicht zu den Vorreitern gesellschaftlicher Reformen. Sie war auch gesetzlich gefordert, gesellschaftliches Mehrheitsempfinden zu definieren. Gerade der in den Polizeigesetzen lang geprägte Rechtssatz der "Ordnung" verpflichtete die Polizei, die regionalen Befindlichkeiten (nämlich die der Mehrheit) der Gesellschaft in ihrem Bereich bei den dienstlichen Handlungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Minderheiten wurden schon dadurch stigmatisiert.

Gibt es homosexuelle PVB?
Studie der Landesregierung NRW, FR vom 02.12.1998: je 7826 bzw. 7849 Frauen und Männer der Polizei wurden befragt; 45 Prozent haben geantwortet. Immerhin in 13 Prozent der von den Männern angegebenen Fällen waren es Geschlechtsgenossen, die zudringlich waren – jedoch ist hier keine Aussage, ob es Kollegen waren.
Bei ca. 260.000 Polizeibeschäftigten sind bei ca. 4 Prozent Anteil (analog Gesellschaft) ca. 10.000 Polizistinnen und Polizisten als ausschließlich homosexuell anzusehen.
Die Auffassung, Homosexuelle würden erst gar nicht die (ehemalige) Männerdomäne der Polizei als Beruf wählen, ist m.E. nicht haltbar:

  • Das Coming Out (i.e.S.), das Bewusstsein von der sexuellen Orientierung, liegt zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr,
  • das bewußte Erkennen und die Akzeptanz dieser sexuellen Präferenz greift zwischen dem 17. und 21. Lebensjahr, also in einem Stadium, in welchem der/die junge Polizeibeamte/in bereits in den Polizeidienst eingetreten ist bzw. diesen Schritt gerade vollzieht.
      

4.) Die herausgehobene gesellschaftliche Stellung der Polizei und die – bisherige - Polizeikultur (Berufsethos, Hierarchie, Befehl und Gehorsam etc.) erschwerten homosexuellen PVB in der Polizei eine akzeptierte, gleichwertige und gleichberechtigte Teilhabe im Berufsleben – mit zum Teil schwerwiegenden Folgen.

Es erfolgt eine latente Tabuisierung des Themas "Homosexualität in der Polizei" und dadurch Unterdrückung homosexueller PVB.

Im Rahmen dieser Arbeit wurde bekannt, dass wegen ihrer Homosexualität zwei Polizisten Suizid begangen und vier Polizistinnen und Polizisten gekündigt haben. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen, da nicht bei jedem Suizidfall oder Kündigung die tatsächliche Motivlage ermittelt werden.

5.) Die direkte und verfolgbare Diskriminierung von Homosexuellen in der Polizei ist eher die Ausnahme. Wenn sie allerdings vorkommt, sind die Auswirkungen für die Schwulen um so nachhaltiger.

Die offene Diskriminierung reicht von direkter Ablehnung durch Kollegen (‘Mit dem fahre ich nicht mehr auf Streife’) bis hin zu beleidigenden und erniedrigenden Äußerungen bzw. Verhaltensweisen. (s. These 4)
Überwiegend handelt es sich jedoch nicht um eine offene, sondern um eine latente indirekte Diskriminierung.
Die verdeckt lebenden Homosexuellen haben von beiden Diskriminierungsformen eine tief verwurzelte Angst , nämlich evtl. geoutet werden zu können und als Folge dessen:

  • Mobbing zu erfahren,
  • ausgegrenzt und
  • gedemütigt zu werden.

Des weiteren keine beruflichen Perspektive mehr zu erhalten.
  
 

6.) Die Angst vor dem Entdeckt-Werden verursacht bei den homosexuellen Polizistinnen und Polizisten psychophysische Belastungen bis hin zu langfristigen Erkrankungen. Sie haben Angst vor der Offenbarung und vor jeder Frage, die den privat/familiären und/oder Intimbereich betreffen.

Es ist die Angst nach einem Wochenende, im Dienst über die Freizeitgestaltung zu berichten und sich dabei zu "verraten" und es bedrückt, nicht über einen Einkaufsbummel mit dem Partner oder dem Discobesuch oder sonstigen Wochenenderlebnissen erzählen zu können.
Neben der Angst und dem Bewusstsein des Versteckt-Sein-Müssens, ist die indirekt erzwungene Beschränkung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG) die zweite gravierende seelische Belastung, nämlich:

  • ein Doppelleben zu führen,
  • gegenüber Kollegen Heimlichkeiten zu haben,
  • sie gar ständig belügen zu müssen und der Zwang, laufend Ausreden zu erfinden.
  • auf alle dienstlichen Vorzüge verzichten zu müssen, mit dem Partner an Betriebsfeier, dem Betriebsausflug, der Party von Kollegen teilzunehmen bzw. sich Abholen lassen)
      

7.) Ein bestehendes Vertrauensverhältnis zu Kollegen, das durch gegenseitige Akzeptanz und Respekt vor persönlichen und dienstlichen Leistungen geprägt ist, fördert die Basis für schwule PVB, sich heterosexuellen Kollegen zu öffnen.

Die Abwehrhaltung heterosexueller Kollegen gegenüber Schwulen ist auch darin zu sehen, dass sie – vorurteilsbezogen - meinen, sich im Einsatzfall nicht auf den schwulen Kollegen verlassen zu können, also nicht das nötige Vertrauen in ihn haben (Vorurteil: Ein Schwuler kann nicht seinen Mann stehen).

Wenn der verdeckt lebende schwule PVB bei seinen Kollegen als PVB und Kollege akzeptiert und anerkannt ist, hat er es leichter, sich zu outen. Bis auf wenige Ausnahmen, konnten sich die meisten Teilnehmer der Erhebung ein Outen auf der Dienststelle vorstellen bzw. hatten sich bereits einzelnen Kollegen anvertraut oder gänzlich auf der Dienststelle geoutet

8.) Je weniger heterosexuelle PVB über Homosexualität wissen und je weniger Informationen sie über die Entwicklung der sexuellen Orientierung sowie die verschiedenen Diskriminierungsformen haben, desto stärker bilden sich Vorurteile – und: Diskriminierung ist keine Generationsfrage.

Die Aussage spricht für sich. Wenn ich Kollegen von meiner Seminararbeit berichte, sind die Reaktionen oftmals die gleichen: Entweder es erfolgt ein prüfender Blick bzw. es folgt die stereotypische Frage: "Du hast ja Mut - oder hast Du keine Angst in die schwule Ecke gestellt zu werden?". Meistens kommt auch unaufgefordert die bekannte Abwehrhaltung "Solange er mich in Ruhe lässt, habe ich nichts gegen Schwule", um nachdrücklich keine Unklarheiten über die heterosexuelle Präferenz entstehen zu lassen. Bei Dienststellenleitern oder Beamten des höheren Dienstes sind solche Reaktionen bereits sehr selten.
  

Zur Generationsfrage:
Der Sozialwissenschaftliche Dienst der Berliner Polizei hatte 1993 500 Anwärterinnen (200) und Anwärter (300) im zweiten Ausbildungsjahr der Schutzpolizei anonym zu ihrer Einstellung zu männlichen Homosexuellen befragt. Danach wollten 19,9 Prozent der weiblichen und 52,1 Prozent der männlichen Teilnehmer einen schwulen Kollegen als Teampartner, Ausbilder oder direkten Vorgesetzten nicht akzeptieren.
Den (damals noch in Kraft befindlichen) § 175 StGB wollten 49,9 Prozent der weiblichen und 61,8 Prozent der männlichen Teilnehmer beibehalten und 11,4 Prozent der weiblichen bzw. 18,2 Prozent der männlichen Polizeianwärter wollten den Paragraphen gar noch verschärfen.

Die Umfrage zeigt gerade bei den männlichen Beamten eine deutliche Distanzierung und Ablehnung, der Nährboden für mögliches diskriminierendes Verhalten.

Während man bei den älteren Kollegen ihre innere Abwehrhaltung wegen der jahrzehntelangen Kriminalisierung der Homosexuellen (§ 175) entschuldigen kann, fällt diese Begründung bei den Jüngeren weg. = Gesellschaftliches Wertesystem/Bild v. der Polizei?

Signifikant ist die Erkenntnis, dass es fast ausschließlich Männer sind, die Homosexuelle diskriminieren. (Homophobie?)

Vorschläge für mögliche Problemlösungs- und Handlungsansätze vor dem Hintergrund der Fürsorgepflicht

Die Vorurteile in der Polizei (s. These 8) und die Schwerfälligkeit sowie Zurückhaltung der Institution, sich des Themas anzunehmen, haben sich seit meiner Seminararbeit und dem Engagement vieler Initiativen in den Ländern noch nicht wesentlich verändert.
Die parteipolitische Diskussion um die Anerkennung außerehelicher Lebensgemeinschaft, nunmehr auch innerhalb der CDU, fördert jedoch unser aller Anliegen, die Problemsituation Homosexualität in der Polizei zu thematisieren und bewusst zu machen.
 

Problemlösungsansätze aus Sicht der schwulen und lesbischen PVB:

Von der Polizeiführung und dem Dienstherrn (allg. Ziele):

die gleiche Fürsorge und den Rückhalt, wie sie allen anderen Beschäftigten und Minderheiten (Behinderte, Alkoholiker, Partnerschaftsprobleme pp.) gewährt werden, nicht mehr und nicht weniger

  • aktives Vorgehen und Vorbeugen gegen die latente Diskriminierung
  • Kernmaßnahmen im Abbau der Wissens- und Informationsdefizite der Beschäftigten
  • direkten sowie aktiven Rückhalt des Dienstherrn, der Polizeiführung und der Vorgesetzten wünschen sich neben den Schwulen diejenigen, die sich für diese Minderheit einsetzen.
      

Vorschläge zum Abbau von Diskriminierungen

  1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung
     
    • Klimatische Verbesserung des dienstlichen Alltags.
    • Abbau des Nichtwissens über homosexuelle Lebensweisen und der Thematisierung der Diskriminierungsformen.
    • Durchführung von Seminaren im Rahmen der Aus- und Fortbildung, z.B. Tages- oder Wochenseminare. Dies wird als effektivste Form der Wissens- und Erkenntnisvermittlung gesehen, vorausgesetzt, das Seminar wird möglichst von homosexuellen Polizistinnen und Polizisten durchgeführt (begleitet).
    • Einbindung homosexueller PVB in der Aus- und Fortbildung der PVB sowie der Ausbilder (Ausbildung der Ausbilder).
    • In den Lehrplänen sollen grundsätzlich Fragen der Sexualität behandelt werden.
       
  2. Maßnahmen durch Dienstherr und Vorgesetzte
     
    Einrichten eines Ansprechpartners für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, 
    Aufgaben/Rahmenbedingungen/Besetzung:
     
    • Schnittstelle zu externen Homosexuellen und entsprechender Verbände sein.
    • Installation der Funktionsstelle und die Besetzung mit einer problembewussten und engagierten Persönlichkeit beim Polizeipräsidium bzw. Polizeidirektion.
    • Stelleninhaber möglichst homosexuell.
    • Heterosexuelle Polizistinnen und Polizisten unmittelbar zur Seite stellen.
    • Für den Zuständigkeitsbereich umfassende Kompetenzen. (Beteiligungs-, Zutritts- und Akteneinsichtsrechte, Einstellungen, Auswahlverfahren, Beförderungen, Beurteilungen).
       
  3. Publikationen
     
    • Wissens- und Informationsdefizite begleitend abbauen.
    • Vertrauensförderung betrieben werden.
    • Personalräte und Gewerkschaften Forum bieten.
       
  4. Allgemeines
     
    • Gleichbehandlung in sozialen Angelegenheiten (Dienstbefreiung, Sonderurlaub, Krankenhausbesuche – z.B. SonderurlaubsVO SH: Lebenspartner).
    • Partizipatorische und kommunikative Maßnahmen der Dienststelle und Behörde.

Pfeil

Balken
URL: http://www.lsvd.de/polizei/poizei.html
Letztes Update: 20. April 2000
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