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Pressemitteilung des LSU

Angriff auf die Familie

Würzburg, 19.04.2005 Mit Unverständnis haben die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung zur Kenntnis genommen, gegen die seit Jahresanfang gültige Stiefkindadoption für eingetragene Lebenspartnerschaften vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Wenn die Bayerische Staatsregierung tatsächlich „...rechtliche und praktische Erleichterungen für eingetragene Lebenspartnerschaften respektiere...“, wie Justizministerin Merk erklärte, hätte es nicht zu diesem Beschluss kommen dürfen.

„Gerade wer das Kindeswohl in den Vordergrund stellt, sollte nicht versuchen, dies für die vielen Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften eine fürsorgliche und liebevolle Familie haben, gerichtlich zu unterbinden“, erklärt Axel Hochrein, stellvertretender Bundesvorsitzender der LSU. Nach Meinung der LSU bietet die rechtliche Möglichkeit der Stiefkindadoption den Rahmen, in welchem die zuständigen Behörden dann individuell entscheiden können. „ Das einzelne Kindeswohl wird nicht am Kabinettstisch entschieden“, so Hochrein weiter.

Für die LSU ist es nicht akzeptabel, dass sich der bayerische Ministerpräsident bei dieser Entscheidung auf das „Leitbild des Grundgesetzes“ beruft. Dieses Leitbild entspricht heute nicht mehr der Lebensrealität und spiegelt nicht die Familiensituation in Deutschland wieder. Hier will die bayerische Politik die Lebensentscheidung der Gesellschaft ignorieren.

„Der letzte Gang in Sachen eingetragener Lebenspartnerschaft hat den klagenden Ländern ein Ergebnis beschert, dass im krassen Widerspruch zum erhofften Ergebnis stand. In Fortführung dieser Entscheidungslinie bleibt zu wünschen, dass Karlsruhe diesen Angriff der CSU auf die Regenbogenfamilie abwehrt“, erklärt Hochrein.

 


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