Home | Themen | Recht | Wiedergutmachung | Leistungen für NS-Opfer


Pressemitteilung Nr. 574 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 25. August 2004

Koalition verbessert Leistungen für NS-Opfer

Zur Koalitionsvereinbarung über die Verbesserung der Leistungen für NS-Opfer erklären Volker Beck, Erster Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Marga Elser, Berichterstatterin der SPD-Bundestagfraktion:

Die rot-grüne Koalition wird die Leistungen für NS-Opfer ausbauen. Die Koalitionsfraktionen haben sich mit dem Bundesfinanzministerium auf konkrete Schritte verständigt, um die Situation von NS-Opfern zu verbessern.
In der vergangenen Wahlperiode haben wir in einem großen Kraftakt die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter auf den Weg gebracht. Jetzt folgen Verbesserungen für weitere NS-Opfer im Inland. Dabei handelt es sich zumeist um hoch betagte Menschen. Wir sehen die Bundesrepublik in der moralischen Pflicht, ihnen einen Lebensabend in Würde zu ermöglichen.

Im Einzelnen ist geplant:

  • Die laufenden einkommensunabhängigen Leistungen für Zwangssterilisierte werden ab 1. September 2004 auf 100 Euro monatlich angehoben (bisher 61,36 Euro). Zwangssterilisierten wurde grausames, ihr ganzes Leben prägendes Unrecht angetan. Sie konnten keine eigene Familie gründen und stehen heute im Alter oft alleine da.
     

  • Für Zwangssterilisierte, Euthanasie-Geschädigte, homosexuelle NS-Opfer und weitere Personengruppen wird der Zugang zu einkommensabhängigen laufenden Leistungen nach den Härterichtlinien zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz erleichtert. Dazu wird die so genannte Notlagengrenze, ab der laufende Leistungen ausgezahlt werden können, ab 2005 um 46,62 Euro angehoben. Damit erhöhen sich in der Regel auch die monatlichen Zahlungen an bisherige Leistungsempfänger.
     

  • Infolge der 2002 in Kraft getretenen Ergänzung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (NS-Aufhebungsgesetz) werden weitere NS-Opfer ab 2005 in den Kreis der Leistungsberechtigten einbezogen. Dies betrifft Militärjustizopfer sowie Homosexuelle. Bislang war Strafhaft aufgrund des von den Nazis 1935 massiv verschärften Homosexuellenparagraphen 175 grundsätzlich nicht als NS-Unrecht anerkannt. Das wird nun geändert - entsprechend der Ergänzung des NS-Aufhebungsgesetzes, mit dem Verurteilungen nach §§ 175, 175a Nr. 4 Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) in der Zeit bis zum 7. Mai 1945 als NS-Unrecht pauschal aufgehoben wurden.
     

  • Die Altersgrenze für die Entschädigung von Kindern, deren Eltern im Nationalsozialismus ermordet wurden, wird angehoben. Das betrifft insbesondere Opfer der so genannten Euthanasie. Bislang haben die hinterbliebenen Kinder nur Leistungen erhalten, wenn sie beim Tod der Mutter oder des Vaters noch keine 21 Jahre alt waren. Diese Altersgrenze wird für Kinder, die damals noch in Berufsausbildung waren, nun auf 27 Jahre ausgedehnt.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen werden sich bei den Haushaltsberatungen dafür einsetzen, dass diese Maßnahmen für die kommenden Jahre gesichert werden.
Wir werden zudem im nächsten Jahr prüfen, ob die Leistungen für Zwangssterilisierte sowie die Notlagengrenze weiter angehoben werden können.
Die Hilfe für heute noch lebende NS-Opfer hat für uns eine hohe Priorität.
_________________________________________

Günter Dworek
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Referent Antidiskriminierungs- und Gesellschaftspolitik Deutscher Bundestag
11011 Berlin

T 030 - 227 58903
F 030 - 227 56273
guenter.dworek@gruene-fraktion.de
 


[Impressum] [Feedback] [Sitemap]