Home | Infos zur Homosexualität |Aktion Standesamt


Der nachfolgende Text ist 1994 in der Broschüre "Lesben. Schwule. Partnerschaften" des "Fachbereichs für gleichgeschlechtliche Lebensweisen" der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport erschienen.

Die "Aktion Standesamt" des SVD
und der "Schwulen Juristen" a)

Von Manfred Bruns, Sprecher das LSVD

1. Die politische Arbeit der Schwulen in den achtziger Jahren

Die organisierten Schwulen haben zwar immer gefordert, dass jegliche Diskriminierung der Homosexuellen beseitigt werden müsse. In der Praxis konzentrierte sich aber ihre politische Arbeit im wesentlichen auf die Agitation gegen § 175 StGB und das Sexualstrafrecht. Dieser Kampf war bis weit in die achtziger Jahre hinein praktisch erfolglos. Das änderte sich erst mit dem Aufkommen von AIDS. Die Schwulen wiesen erfolgreich daraufhin, dass die rechtliche und gesellschaftliche Diskriminierung der Homosexuellen für die AIDS-Aufklärung kontraproduktiv ist. So konnten z. B. die drei schwulen Mitglieder der Enquete-Kommission AIDS des Deutschen Bundestages in dem ersten Zwischenbericht vom 16. Juni 1988 die Feststellung durchsetzen1):

"Präventionserfolge hängen bei dieser Hauptbetroffenengruppe (erg.: Männer mit homosexuellem Geschlechtsverkehr) jedoch vor allem davon ab, ob ihre sexuellen Lebensgewohnheiten toleriert werden. Jegliche Diskriminierung dieser Gruppe wirkt sich antipräventiv aus."

Auf der Grundlage dieser Feststellung sprach sich die Enquete-Kommission mit den Stimmen der CDU sowohl in ihrem Zwischenbericht2) als auch in ihrem Endbericht vom 26. Mai 19903) dafür aus, § 175 StGB aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und durch eine einheitliche Schutzvorschrift (Zusammenfassung der §§ 175 und 182 StGB) zu ersetzen. Aufgrund dieser mit Zustimmung der CDU verabschiedeten Voten erschien die Streichung des diskriminierenden § 175 StGB zum ersten Mal nicht mehr ganz unmöglich.

Andererseits ergab sich aus den Fragen ratsuchender Schwuler an den "Bundesverband Homosexualität e.V." (BVH) und an die "Schwulen Juristen", dass die Mehrheit von ihnen ganz andere Probleme hatte. Die meisten Anfragen kamen und kommen auch heute noch von gemischt-nationalen Paaren, weil die nichtdeutschen Partner keine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Andere Paare wollen gemeinsam eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen und möchten wissen, wie sich im Falle des Todes eines Partners eine Überschuldung des anderen aufgrund der hohen Erbschaftssteuer und der hohen Pflichtteilsansprüche vermeiden lässt. Um die Erbschaftssteuer und die Pflichtteilsansprüche geht es auch bei vielen Anfragen älterer Schwuler, die ihren Partner zum Alleinerben einsetzen wollen. Außerdem nehmen in den Zeiten von AIDS die Anfragen zu, wie man sicherstellen kann, dass man beim Tod des kranken Partners zugegen sein und seine Beerdigung nach dessen Wünschen regeln kann.

Diese Probleme waren der Öffentlichkeit damals gänzlich unbekannt, weil die Lesben- und Schwulengruppen sie in ihrer politischen Arbeit vernachlässigt hatten. Der BVH hatte zwar bei seiner Gründung im Jahre 1986 in sein Grundsatzprogramm Forderungen zur "Unverheirateten-Politik" aufgenommen4) . Es handelte sich dabei aber nur um einige wenige Einzelforderungen, die in der politischen Arbeit nicht umgesetzt wurden. Nur der damalige Schwulenreferent der Bundestagsfraktion DIE GRÜNEN, Volker Beck, und die damalige grüne Bundestagsabgeordnete und Sprecherin des Lesbenrings, Jutta Oesterle-Schwerin, hatten in mehreren parlamentarischen Anfragen und Anträgen auf die rechtliche Diskriminierung lesbischer und schwuler Paare hingewiesen5).
 

2. Die Debatte über die "eheähnliche Lebensgemeinschaft" Ende der achtziger Jahre

Dagegen gab es damals in der Öffentlichkeit eine breite Debatte über die Frage, ob für eheähnliche Lebensgemeinschaften ein neues Rechtsinstitut geschaffen werden solle. Das hatte der damalige F.D.P.-Justizminister Engelhardt immer wieder mit der Begründung abgelehnt: "Wer rechtliche Regelungen haben will, der mag heiraten."6) Engelhardt hatte sogar die Auffassung vertreten, der Schutz von Ehe und Familie bedeute keine Diskriminierung homosexueller Partnerschaften: "Auch für Menschen mit homosexuellen Neigungen gilt, dass es ihre höchstpersönliche Entscheidung ist, wie sie Partnerschaft und ihr eigenes Leben gestalten..."7)

Die Bundestagsfraktion der SPD hatte dagegen Anfang 1988 begonnen, für eheähnliche Lebensgemeinschaften rechtliche Verbesserungen zu fordern. Am 23./24. August 1988 führte sie dazu in Bonn eine Anhörung durch. Auf ihr erklärte die Vorsitzende Renate Schmidt gleich zu Beginn, man wolle nur die Probleme heterosexueller eheähnlicher Lebensgemeinschaften erörtern. Die Einbeziehung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften in die neue Regelung würde nur zu einem Scheitern des Vorhabens führen. Dagegen protestierte der Vertreter des BVH und der "Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche e.V." (HuK) energisch. In der Sache selbst lehnte er - genauso wie die Vertreter der beiden Kirchen -besondere gesetzliche Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften ab. Während aber die Kirchen ihre Ablehnung mit dem besonderen Schutz der Ehe durch Art. 6 Abs. 1 GG begründeten, forderte der Vertreter der beiden Schwulenverbände eine konsequente Unverheiratetenpolitik. Darunter verstand er die Streichung aller Rechte und Vergünstigungen, die an die Eheschließung anknüpfen. Diese Stellungnahme hatte er aber nicht mit den beiden Verbänden abgesprochen, weil diese dazu noch keine Beschlüsse gefasst hatten.

Nach der Anhörung gab es weitere Proteste gegen die Ausgrenzung der Lesben und Schwulen durch die SPD. Deshalb sprach der "Arbeitskreis Gleichstellung von Mann und Frau" der SPD-Bundestagsfraktion Ende 1989 in einem Diskussionspapier nur noch ganz unbestimmt von "zwei Erwachsenen", die auf Dauer zusammenleben. In dem 1990 verabschiedetes Grundsatzprogramm sprach sich die SPD dann ausdrücklich gegen die rechtliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften aus8).

Die Probleme der nichtehelichen Lebensgemeinschaften wurden im Oktober 1988 auch vom 57. Deutschen Juristentag in Mainz diskutiert. Er empfahl, für die nichtehelichen Lebensgemeinschaften eine gesetzliche Regelung zu schaffen und darin "andere personale Lebensgemeinschaften" einzubeziehen9). Diese Ansätze wurden dann aber nicht weiter verfolgt, weil sich aus der deutschen Wiedervereinigung eine Fülle von Problemen ergaben, die drängender erschienen.

Schließlich begann sich im Jahre 1988 abzuzeichnen, dass es den dänischen Lesben und Schwulen gelingen würde, eine besondere gesetzliche Regelung für lesbische und schwule Lebensgemeinschaften durchzusetzen. In Dänemark können sich gleichgeschlechtliche Paare seit dem 1. Oktober 1989 als "Partnerschaften" registrieren lassen, sofern mindestens ein Partner Däne ist und seinen Wohnsitz in Dänemark hat. Von dieser Möglichkeit haben bis Ende 1991 265 lesbische und 749 schwule Paare Gebrauch gemacht10). Die Registrierung hat grundsätzlich dieselben Rechtswirkungen wie die Eingehung einer Ehe. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Adoption durch Ehepaare sowie alle geschlechtsspezifischen Regelungen für Eheleute. Außerdem finden internationale Verträge keine Anwendung, es sei denn, dass die Vertragsstaaten dem zustimmen11).
 

3. Der Streit der Lesben und Schwulen um die Lebensformenpolitik

Aus all dem zogen Volker Beck, Günter Dworek und ich damals den Schluss dass die politische Arbeit der Schwulengruppen auf die so genannte Lebensformenpolitik hin erweitert werden müsse. Volker Beck war damals, wie schon erwähnt, Schwulenreferent der Bundestagsfraktion DIE GRÜNEN, Günter Dworek und ich gehörten dem Beirat des BVH an. Wir formulierten unsere Vorstellungen in mehreren Programmpapieren.

Eins der Papiere stammt von Volker Beck und mir und wurde ab Juli 1989 verbreitet. Es trägt die Überschrift: "Möglichkeiten und Grenzen schwul-lesbischer Rechtspolitik für die 90er Jahre". Zur gleichen Zeit verabschiedete die "Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenpolitik" der GRÜNEN ein ähnliches Papier zur "Lebensformenpolitik". Hiergegen wandte sich Jutta Oesterle-Schwerin im September 1989 mit einem Papier, das die Überschrift trägt: "Macht die Mottenkiste zu! Antwort auf Volker Beck und Manfred Bruns und die Forderung der Schwulen-BAG". Ihre Position übernahm im November 1989 auch die "Bundesarbeitsgemeinschaft Lesbenpolitik" der GRÜNEN12).

Außerdem veröffentlichten Volker Beck und Günter Dworek am 24. Juni 1989 in der taz den programmatischen Aufsatz: "Die 'Rechte des Arsches' erkämpfen". Dazu schrieb Stefan Etgeton am 9. August 1989 in der taz die Entgegnung: "Epitaph auf die Schwulenbewegung".

Diese Papiere lösten sofort heftige Diskussionen in der lesbischen und schwulen Presse aus und wurden auf vielen Veranstaltungen mit Leidenschaft diskutiert. Typisch dafür sind z. B. die Diskussionsbeiträge in der Nr. 12/1990 der Zeitschrift "EMMA"13) sowie die Diskussion zwischen Jutta Oesterle Schwerin und Viola Roggenkamp in der taz vom 21. Mai 1991, die bezeichnenderweise überschrieben ist mit: "Streitpunkt Homo-Ehe: Freie Liebe oder Standesamt für alle". Die unterschiedlichen Standpunkte sind in dem von Klaus Laabs herausgegebenen Buch: "Lesben, Schwule, Standesamt. Die Debatte um die Homoehe" sehr gut dokumentiert14).

In dieser Diskussion ging und geht es auch heute nicht um die "Fernziele" der Lesben- und Schwulenbewegung, über die sich alle einig sind. Es sind dies die Forderung nach einer umfassenden Antidiskriminierungsgesetzgebung für Lesben und Schwule sowie die Durchsetzung des sogenannten Individualprinzips, das heißt, der Abbau aller Vergünstigungen für Verheiratete und aller Benachteiligungen für Nichtverheiratete sowie die Konzentrierung der staatlichen Förderung auf Menschen mit Kindern ohne Rücksicht auf ihren Familienstand.

Der Streit entzündete sich vielmehr an unserer Feststellung, dass die Durchsetzung des Individualprinzips im Steuer- und Sozialrecht eine Aufgabe für Jahrzehnte sei und dass es deshalb noch lange Jahre erforderlich bleibe, an die Ehe und die nichteheliche Lebensgemeinschaft unterschiedliche Rechte und Pflichten zu knüpfen. Deshalb müssten auch Lesben und Schwule das Recht haben, wie Heterosexuelle zwischen den verschiedenen Modellen des Zusammenlebens wählen zu können. Dabei stand für uns ursprünglich die Forderung nach Einbeziehung der Lesben und Schwulen in das noch zu schaffende neue Rechtsinstitut der "Nichtehelichen Lebensgemeinschaft" ganz im Vordergrund. Dagegen erschien uns die Forderung nach Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule damals noch so utopisch, dass wir uns ihre baldige Durchsetzung nicht vorstellen konnten.

Wir führten für unseren Standpunkt hauptsächlich folgende Gründe an:

  • dass das Eheverbot für Lesben und Schwule eine schwerwiegende Diskriminierung darstellt,
     

  • dass die Einbeziehung der Lesben und Schwulen in das neue Rechtsinstitut der "Nichtehelichen Lebensgemeinschaft" und die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule politisch einfacher durchzusetzen sind, als der Abbau der sich aus dem Eheverbot ergebenden vielfachen und schwerwiegenden Rechtsnachteile durch Einzelregelungen und
     

  • dass sich die gesetzliche Anerkennung lesbischer und schwuler Lebensgemeinschaften auf die Emanzipationsbemühungen der Homosexuellen ähnlich segensreich auswirken wird wie die Reform des Sexualstrafrechts von 1969/73.

Von der Gegenseite wurde und wird dagegen vor allem vorgebracht:

  • dass die Ehe überholt und dass es deshalb, kontraproduktiv ist, nicht ihre Abschaffung, sondern ihre Ausdehnung auf Lesben und Schwule zu fordern,
     

  • dass unsere Forderungen promiskuitiv oder allein lebende Lesben und Schwule ausgrenzen und zur Entsolidarisierung und Spaltung der Lesben- und Schwulenbewegung führen werden,
     

  • dass unsere Forderungen zur Diffamierung promiskuitiv lebender Schwule als "AIDS-Schleudern" beitragen werden und
     

  • dass die mit dem Eheverbot verbundenen Rechtsnachteile auch durch Einzelregelungen beseitigt werden können.

Im BVH konnten wir unseren Standpunkt nur zum Teil durchsetzen. Die Mitgliederversammlung vom 12. November 1989 in Hamburg akzeptierte zwar unsere Forderung nach Einbeziehung der Schwulen in das neue Rechtsinstitut der "Nichtehelichen Lebensgemeinschaft", konnte sich aber nicht darauf einigen, für Schwule auch die Öffnung der Ehe zu verlangen. Stattdessen verständigte man sich auf die Formulierung: "In der politischen Debatte ist an geeigneter Stelle auch darauf hinzuweisen, dass die Privilegierung Heterosexueller durch die Ehe für Schwule objektiv eine rechtliche Diskriminierung darstellt."15) Nach dieser Mitgliederversammlung entstand unter den Vorstands- und Beiratsmitgliedern ein heftiger Streit darüber, ob zustimmende Äußerungen zur "Schwulen Ehe" durch diese Kompromissformel gedeckt sind. Dies führte schließlich dazu, dass die Befürworter der "Schwulen Ehe" den BVH verließen und sich dem im Februar 1990 neu gegründeten "Schwulenverband in Deutschland e.V." (SVD) anschlossen.

Der SVD ist aus den Schwulengruppen der DDR hervorgegangen, die sich als Teil der Bürgerrechtsbewegung der DDR verstanden. Für sie bedeutete deshalb politische Arbeit die Einforderung von Menschen- und Bürgerrechten. Dagegen hatte es bei ihnen nie grundsätzliche Auseinandersetzungen über den richtigen schwulen Lebensstil gegeben. Deshalb war es für den SVD selbstverständlich, sich die Forderung nach der "Schwulen Ehe" zu eigen zu machen und sie mit Nachdruck zu vertreten.

Die Tradition der Lesben- und Schwulengruppen in den alten Bundesländern ist dagegen eine ganz andere. Die Lesben sehen in den patriarchalischen heterosexuellen Familienstrukturen die eigentliche Ursache für ihre Diskriminierung. Sie werten deshalb die Forderung nach der gleichgeschlechtlichen Ehe als Bestätigung dieser diskriminierenden Strukturen. Die Schwulen andererseits hängen noch immer dem Traum von der gesellschaftsverändernden Kraft der schwulen Sexualität nach. Sie fürchten daher nichts so sehr wie die "Heterosexualisierung der Schwulen".
Das ist nach meinem Eindruck letztlich der Kernpunkt des Streites. Man sieht nicht in der abweichenden Sexualität, sondern in der Diskriminierung das identitätsstiftende Merkmal und hat deshalb Angst, dass die Lesben und Schwulen durch eine zu erfolgreiche Antidiskriminierungspolitik gänzlich in der heterosexuellen Mehrheit aufgehen könnten16).
 

4. Die Diskussion über die "Homo-Ehe" in der Öffentlichkeit

In der Öffentlichkeit gab es bis zum Inkrafttreten des dänischen Gesetzes über die "Registrierten Partnerschaften" am 1. Oktober 1989 keine Diskussion über die so genannte Homo-Ehe. Erst die Bilder von Männern- und Frauenpaaren, die sich im Hochzeitssaal des Kopenhagener Rathauses "registrieren" ließen, erregten Aufmerksamkeit und beschäftigten die Phantasie der Leute. Danach wurde das Thema von den Medien immer mal wieder aufgegriffen, so etwa am Jahrestag des Inkrafttretens der dänischen Regelung am 1. Oktober 1990 oder in der ARD-Sendung PRO & CONTRA vom 21. Februar 1991, in der über die "Homosexuellen-Ehe" diskutiert wurde.

In die Schlagzeilen geriet das Thema Anfang Mai 1991 durch Hella von Sinnen und Cornelia Scheel, die damals verkündeten, dass sie heiraten wollten und deshalb notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen würden17). Viel Aufmerksamkeit erregte auch die kirchliche Trauung eines Männerpaares durch einen, wie BILD schrieb, "falschen" Pater Ende Mai 1991 in Köln18). Ab Juli 1991 beherrschte das Thema längere Zeit die Medien aufgrund eines Interviews, dass die Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Süssmuth der Illustrierten "Bunte" gegeben hatte19). Sie hatte dort erklärt:

"Mit dem Begriff und dem Rechtsinstitut 'Ehe' werden wir in dieser Frage nicht weiterkommen. Eine Eheschließung wie zwischen Mann und Frau kann es für homosexuelle Paare nicht geben. Aber - und das sage ich ganz bewusst - es gibt in diesem Bereich Dinge, die neu zu regeln sind: Wenn ein gleichgeschlechtliches Paar ein Leben lang füreinander sorgt, dann muss der Staat dies zum Beispiel im Hinterbliebenenrecht, bei der Rente und auch bei der Besteuerung berücksichtigen. Hier müssen wir uns gesellschaftspolitisch öffnen."

Diese Äußerung löste eine Fülle von ablehnenden und zustimmenden Kommentaren aus. Die schärfste Ablehnung kam von der Jungen Union Bayerns, die eine Diskussionsveranstaltung mit Frau Süssmuth absagte20). Von den positiven Stimmen erregte die meiste Aufmerksamkeit ein evangelischer Pfarrer, der in der ARD im "Wort zum Sonntag" am 17. August 1991 dem Bayerischen Innenminister Stoiber die Leviten las, weil dieser sich auf einer Pressekonferenz geweigert hatte, über eine steuerrechtliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren auch nur nachzudenken, und zur Begründung erklärt hatte, da könne man ja gleich "über Teufelsanbetung diskutieren"21).

Der SVD hat sich an dieser öffentlichen Diskussion durch Presseerklärungen und Interviews sowie durch Mitwirkung an Rundfunk- und Fernsehdiskussionen intensiv beteiligt. Viel beachtet wurde eine Pressekonferenz vom 16. Juli 1991, auf der der SVD zwei Gesetzentwürfe über die "Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" und über "Nichteheliche Partnerschaften"22) der Öffentlichkeit vorstellte23). Diese Gesetzentwürfe hatten die "Schwulen Juristen" erarbeitet. Sie hatten sich nach langen und intensiven Diskussionen darauf geeinigt, diese Forderungen zu unterstützen. Seitdem arbeiten der SVD und die "Schwulen Juristen" bei allen Fragen der sogenannten Lebensformenpolitik eng zusammen.

Der SVD und die "Schwulen Juristen" haben im Verlauf der öffentlichen Diskussion folgende Erfahrungen gemacht:

  • Das Schlagwort "Schwule Ehe" bzw. "Homo-Ehe" löst meist heftigen Widerspruch aus. Deshalb haben der SVD und die "Schwulen Juristen" versucht, die Veranstalter zu neutraleren Ankündigungen wie: "Rechtliche Absicherung lesbischer und schwuler Partnerschaften?" zu bewegen. Es war aber kein Veranstalter bereit, auf die publikumswirksamen Schlagworte zu verzichten.
     

  • Die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule wird von der Allgemeinheit überwiegend abgelehnt, weil die Mehrheit der Bevölkerung Ehe und Familie zusammendenkt. Zwar ist der Kinderwunsch bei den meisten Paaren nicht mehr das primäre Motiv für die Eheschließung. Trotzdem ist in der Allgemeinheit noch immer die herkömmliche Vorstellung lebendig, dass Ehen geschlossen werden, um Kinder zu zeugen und aufzuziehen.
     

  • Daneben spielt für die Ablehnung der "Schwulen Ehe" bzw. der "Homo-Ehe" auch das religiöse Argument eine Rolle, dass nur die heterosexuelle Ehe der Schöpfungsordnung entspreche.
     

  • Besonders breiten und heftigen Widerstand gibt es in der Bevölkerung gegen ein mögliches Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare. Dahinter steht die Furcht, dass sich die Kinder "falsch" entwickeln und ebenfalls lesbisch bzw. schwul werden könnten. Hinzu kommt das Vorurteil, dass alle Schwulen triebhaft hinter kleinen Jungen her seien. Deshalb will man verhindern, dass ihnen Kinder "ausgeliefert" werden.
     

  • Dagegen hat die Mehrheit nichts dagegen, dass Lesben und Schwule die Möglichkeit eröffnet wird, sich wie in Dänemark als Partnerschaften registrieren zu lassen, sofern das Adoptionsrecht ausgeschlossen und die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft durch eine andere Bezeichnung ausdrücklich von der Ehe abgesetzt ist.
     

  • Bei den Veranstaltungen und Diskussionen mit allgemeinem Publikum haben der SVD und die "Schwulen Juristen" anfänglich vor allem auf die erheblichen finanziellen und steuerlichen Nachteile hingewiesen, die lesbische und schwule Paare deshalb hinnehmen müssen, weil sie ihre Partnerschaften nicht rechtlich absichern können. Es stellte sich aber schon bald heraus, dass sich davon nur ein Teil der Zuhörer beeindrucken lässt. Der andere lehnt es ab, Steuermittel für Lesben und Schwulen zu verwenden.
     

  • Dagegen erntet man meist allgemeine Zustimmung, wenn man es als unhaltbar bezeichnet, dass lesbische und schwule Paare rechtlich nicht als Angehörige gelten und deshalb z. B. kein gegenseitiges Zeugnisverweigerungsrecht und kein Besuchsrecht im Krankenhaus haben. Selbst äußerst konservative Politiker wie der CSU-Abgeordnete Norbert Geis und der Berliner CDU-Abgeordnete Heinrich Lummer haben bei Diskussionen zugestanden, dass hier Handlungsbedarf besteht.
     

  • Auch wenn Veranstaltungen und Diskussionen sehr kontrovers verliefen, so ist es doch immer gelungen, den Zuhörern zu vermitteln, in wie vielen Lebensbereichen Lesben und Schwule noch immer diskriminiert werden. Dagegen stoßen allgemeine Veranstaltungen über die alltägliche Diskriminierung der Lesben und Schwulen kaum auf Interesse.

5. Die "Aktion Standesamt"

Fast alle Politiker der Koalitionsparteien und der SPD räumen, wenn sie darauf angesprochen werden, ein, dass bei den lesbischen und schwulen Partnerschaften Probleme auftreten, die gesetzlich geregelt werden müssen. Aber keiner von ihnen ist bereit, im Parlament entsprechende Anträge einzubringen. Sie haben Angst, dadurch mehr Wähler zu verprellen als zu gewinnen. Das hat den SVD und die "Schwulen Juristen" auf den Gedanken gebracht, die Gerichte zu bemühen. Zwar lässt sich nicht voraussagen, ob das Bundesverfassungsgericht das Eheverbot bei Gleichgeschlechtlichkeit für verfassungswidrig erklären wird. Es besteht aber die Hoffnung, dass es die erheblichen Benachteiligungen anerkennen und den Gesetzgeber auffordern wird, ausgleichende Regelungen zu schaffen. Nach unserem Eindruck wären die Politiker froh, wenn sie sich vor ihren Wählern hinter einem derartigen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts verstecken könnten.

Zur Vorbereitung einer solchen "Klage" haben Volker Beck und ich im September 1991 in der "Monatsschrift für Deutsches Recht" einen Aufsatz über "Das Eheverbot bei Gleichgeschlechtlichkeit" veröffentlicht24). Dort haben wir anhand der Rechtsprechung der oberen Bundesgerichte dargelegt, dass sich die Beurteilung der Gleichgeschlechtlichkeit in den letzten zwanzig Jahren grundlegend geändert hat, und daraus gefolgert, dass das Eheverbot bei Gleichgeschlechtlichkeit gegen das Grundrecht der Eheschließungsfreiheit verstößt. Wir hatten erwartet, dass der Artikel eine breite Diskussion in der juristischen Fachpresse auslösen würde, und hatten uns davon weitere zustimmende Stellungnahmen erhofft. Das Thema war den Juristen aber wohl zu anrüchig. Unser Aufsatz blieb bis zu dem positiven Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 199225) unbeantwortet. Erst diese Entscheidung hat weitere Stellungnahmen ausgelöst26).

Die "Schwulen Juristen" hatten zwar schon 1991 begonnen, interessierte Paare für ein Klage gegen das Eheverbot bei Gleichgeschlechtlichkeit zu suchen. Sie hatten aber ursprünglich nicht beabsichtigt, die Paare zu baldigen Klagen zu ermuntern. Der SVD und die "Schwulen Juristen" hatten damals den Eindruck, dass die Öffentlichkeit noch nicht genug für das Problem sensibilisiert war. Die Situation änderte sich dann aber dadurch, dass Hella von Sinnen und Cornelia Scheel27) sowie mehrere andere Paare Ende Mai 1992 mit dem Marsch durch die Instanzen begannen. Das zwang den SVD und die "Schwulen Juristen" zu einer Änderung ihrer Planung, weil sie unbedingt erreichen wollten, dass möglichst viele Paare den Rechtsweg beschreiten, um beim Bundesverfassungsgericht die Dringlichkeit des Problems zu unterstreichen. Deshalb riefen der SVD und die "Schwulen Juristen" im Juli 1992 dazu auf, am 19. August 1992 die Standesämter zu "stürmen".

Dieser Aufruf löste ein ungeheures Medienecho aus. Der SVD und die "Schwulen Juristen" konnten sich vor Anfragen der Medien kaum retten. Auch das Interesse der Lesben und Schwulen war sehr groß. Die "Schwulen Juristen" hatten für "heiratswillige" Paare Musteranträge vorbereitet. Diese wurden in großer Zahl angefordert, kopiert und weiter gegeben. Deshalb hatten der SVD und die "Schwulen Juristen" am Aktionstag selbst keinen Überblick mehr, wie viel Paare sich an der Aktion beteiligen würden. Viele hatten sich dazu erst in letzter Minute entschlossen. Die tatsächliche Zahl von rund 250 Paaren übertraf alle Erwartungen, und das Medienecho war ungeheuer. Noch nie hat eine Aktion von Lesben und schwulen so viel Aufsehen erregt. Die heiratswilligen Lesben- und Schwulenpaare waren in allen Medien präsent. Für manche von ihnen war die "Aktion Standesamt" zugleich das öffentliche Coming out. Ich denke, dass die Aktion schon deshalb ein ganz großer Erfolg war, oder mit den Worten der "Süddeutsche Zeitung" vom 20. August 1992: "Eine werbestrategisch geniale Demonstration wider die Diskriminierung".

Die Entscheidungen der Standesbeamten sowie der Amts- und Landgerichte sind mit Ausnahme des schon erwähnten Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt, wie erwartet, negativ ausgefallen. Aber mehrere Gerichte haben die sich aus dem Eheverbot ergebenden Benachteiligungen und die Notwendigkeit entsprechender gesetzlicher Regelungen ausdrücklich hervorgehoben.

Ein besonders schöner Erfolg war die positive Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main28). Das Gericht hat die von Volker Beck und mir entwickelte Argumentation in vollem Umfang übernommen. Das wird es dem Bundesverfassungsgericht erschweren, die Klagen als offensichtlich unbegründet abzuweisen. Wenn sich aber das Bundesverfassungsgerichts mit der Sache selbst auseinandersetzen muss, ist zumindest damit zu rechnen, dass das Gericht dem Gesetzgeber aufgeben wird, die Nachteile, die sich aus dem Eheverbot ergeben, durch besondere gesetzliche Regelungen für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften auszugleichen.
 


  • Der SVD (Schwulenverband in Deutschland) hat sich 1999 für die Lesben geöffnet und nennt sich seitdem LSVD (Lesben- und Schwulenverband in Deutschland. Die "Schwulen Juristen" haben sich inzwischen in "Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulen Juristen (BASJ)" umbenannt.
  1. Zur Sache 3/88 - Bonn: Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 1988, 143.
     
  2. Zur Sache 3/88, - Bonn: Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 1988, S. 169, 180.
     
  3. Zur Sache 13/90 - Bonn: Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 1990, S, 153.
     
  4. Vgl. BVH-Rundbrief 06-07/1987.
     
  5. Vgl. insbesondere den Antrag mehrerer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: "Abschaffung der rechtlichen Diskriminierung von homosexuellen Männern" vom 9.7.1990, BTDrucks. 11/7197 (neu), sowie die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: "Lebensformenpolitik unter besonderer Berücksichtigung von Alleinlebenden, schwulen, lesbischen sowie anderen nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Wohngemeinschaften" vom 23.3.1988, BTDrucks. 11/2044.
         In dem Antrag vom 9.7.1990 hatten DIE GRÜNEN u. a. gefordert, "die §§ 1353 (eheliche Lebensgemeinschaft), 11, 16-22 EheG (Eheschließung, Nichtigkeit der Ehe) sollen so geändert werden, dass es gleichgeschlechtlichen Partnern, die das wünschen, freisteht, die Ehe wie auch andere bestehende oder noch vom Gesetzgeber zu schaffende rechtliche geregelte Formen der Lebensgemeinschaft einzugehen". Der Antrag ist im letzten Bundestag nicht mehr behandelt worden.
     
  6. Information Nr. 41/87 des Bundesministeriums der Justiz vom 31.7.1987; "Die Welt" vom 7.1.1988; Stuttgarter Nachrichten vom 16.4.1988.
     
  7. BTDrucks. 11/2044 vom 23.3.88, S. 1.
     
  8. SPD-Parteivorstand, Berliner Grundsatzprogramm der SPD - Bonn, 1990.
     
  9. Vgl. NJW 1988, 2998/2999.
     
  10. "Frankfurter Rundschau" vom 19.8.1992, "taz" vom 26.8.1992.
     
  11. Der dänische Gesetzestext ist wiedergegeben und erläutert bei Wacke, FamRZ 1990, 347.
     
  12. Als Antwort auf Jutta Oesterle-Schwerin schrieben Volker Beck und ich das Papier: "Die Ehe für Schwule - der AIDS-Related Complex der Schwulenpolitik?"
     
  13. Die Zeitschrift EMMA hatte schon 1984 (Nr. 07/984) die Frage "Lesbenehe?" diskutiert, das war aber damals kaum beachtet worden.
     
  14. Berlin: Links, 1991.
     
  15. BVH-Magazin Nr. 5/1989
     

  16. Vgl. dazu auch Rüdiger Lautmann: Zwischen Revolte und Integration. Die Links-Rechts-Polarität in den schwullesbischen Bewegungen", Vorgange Nr. 119 (Heft 5/1992), 72 - 82.
     

  17. "Bild" vom 2.5.1991.
     

  18. "Bild" vom 31.5.1991.
     

  19. Nr. 29 vom 11.7.1991.
     

  20. "Süddeutsche Zeitung" vom 23.7.91.
     

  21. "Süddeutsche Zeitung" vom 9.8.1991 und "Bild" vom 19.8.1991.
     

  22. Der "Entwurf des Gesetzes über Nichteheliche Partnerschaften" ist abgedruckt im Rechtsratgeber der Schwulen Juristen: Schwule im Recht - Bamberg: Palette Verlag, 1991, Rz 7.92.
     

  23. Vgl. die Tageszeitungen vom 17.7.1992.
     

  24. MDR 1991, 832 - 835. Der Aufsatz ist in abgeänderter Form außerdem erschienen in der Zeitschrift für Sexualforschung 1991, 192 - 204, sowie in dem von Klaus Laabs herausgegebenen Buch: Lesben, Schwule, Standesamt. Die Debatte um die Homo-Ehe - Berlin: Links, 1991, 112 -129.
     

  25. MDR 1993, 116.
     

  26. Louven, ZRP 1993, 12 -13; Willutzki, MDR 1993, 116-118.
     

  27. Vgl. "Der Spiegel" Nr. 23/1992 v. 1.6.1992, S. 128-129.
     

  28. MDR 1993, 116.


[Impressum] [Feedback] [Sitemap]