Home | Recht | Lebenspartnerschaft | Fachtagung | Arbeitsgemeinschaft 1 |
|
Hans-Ulrich Sorge, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern: Die Zuständigkeit der bayerischen Notarinnen und Notare sowie der Landesnotarkammer Bayern für die Begründung und Eintragung gleichgeschlechtlicher LebenspartnerschaftenInformationen:
Thesen:
Übersicht der in das Lebenspartnerschaftsbuch der
Landesnotarkammer Bayern eingetragenen gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaften: |
Günter Dworek, LSVD-Bundesvorstand: Ergebnisbericht der AG 1:1. Informationen aus der Praxis Herr Sorge berichtet, dass die bayerischen Notare die Aufgabe in der Regel gut angenommen haben. Es gibt etwa 500 Notare, so dass eine flächendeckende Versorgung gewährleistet ist, wenn auch nicht in der Dichte wie Standesämter. Man hat innerhalb Bayerns freie Wahl, zu welchem Notar man gehen will. Herr Sorge weist darauf hin, dass im Internet in Kooperation mit dem LSVD Bayern eine Liste der Notare einsehbar ist, die besonders an der Aufgabe interessiert sind. Er räumt ein, dass der Gebührensatz höher als in anderen Ländern ist, betont aber, dass dieser dennoch nicht die Kosten deckt. Herr Reckling erläutert Gebührensätze und Praxis am Beispiel des Landes Berlin. Er betont nochmals, wie gut die Aufgabe von den Standesämter bewerkstelligt wird, und berichtet von einer großen Zufriedenheit des „Kundenkreises". Herr Sorge hält die Notar-Regelung für sachgerecht, hat aber Verständnis dafür, dass der betroffene Personenkreis die Standesamtslösung bevorzugt. Er geht davon aus, dass dies auch über kurz oder lang bundeseinheitlich so kommen wird. Er betont, dass mit dem Notar auch gleich die richtige Adresse für eine Beratung über die notwendige Erklärung über den Vermögensstand nach §§ 6, 7 LPartG gegeben ist und so die Dinge für die Betroffenen praktischerweise in einer Hand liegen. Herr Reckling berichtet davon, dass in Berlin zwar fast bei jedem zweiten Paar zuerst Unklarkeiten über die Wahl des Vermögensstandes nach §§ 6, 7 LPartG bestehen, nach Aufklärung die Sachlage der Notar aber selten in Anspruch genommen wird. In Berlin wählen 90 % der Lebenspartnerschaften die Ausgleichsgemeinschaft, nur 10 % schließen eine notarielle Vereinbarung ab. Er weist zudem darauf hin, dass es bei der Ehe zwischen Mann und Frau nicht sehr anders ist. Auch dort werden 75 % der Ehen ohne Ehevertrag und ohne Beratung beim Notar geschlossen. 2. Probleme im Einzelfall Teilnehmerinnen und Teilnehmer berichten von einzelnen diskriminierenden Erlebnissen aus verschiedenen Bundesländern: Ein Teilnehmer aus Rheinland-Pfalz berichtet, man habe ihm als Ort zur Begründung der Lebenspartnerschaft das Besprechungszimmer im Kreiskrankenhaus angeboten. In Frankfurt/Main sei zwar das Standesamt zuständige Behörde, repräsentative Eintragungszeremonien im Palmengarten aber nicht möglich, da die Stadt die Gebührenordnung nicht angepasst habe. Das Hambacher Schloss, das repräsentative Hochzeiten ausrichtet, weigere sich, auch gleichgeschlechtliche Paare aufzunehmen. Hierzu weist Herr Reckling aber darauf hin, dass es sich hierbei um ein Wirtschaftsunternehmen und nicht um eine Behörde handelt. Beide Referenten vertreten die Einschätzung, dass sich die Situation in den Ländern am problematischsten darstellt, die die Benennung der zuständigen Behörden den Kommunen überlassen haben. Hier gibt es einen kleinteiligen Flickenteppich an Zuständigkeiten, der für die Bürgerinnen und Bürger sehr verwirrend ist. Zudem kommt es zu krassen Ungleichbehandlungen in der Ausgestaltung der Eintragung, wenn beispielsweise eine Gemeinde diese am Standesamt mit festlichem Rahmen ermöglicht, der Nachbarkreis dagegen bewusst schikanierende Verfahren wie die erwähnte Eintragung im Kreiskrankenhaus bereithält. Zudem ist in den Ländern mit zersplitterten Zuständigkeiten kein landesweiter statistischer Überblick zu gewinnen. Auch der Datenabgleich ist erheblich erschwert. 3. Bundeseinheitliches Registerwesen Beide Referenten plädieren für ein einheitliches bundesweites Meldewesen. Das bisherige Fehlen eines einheitlichen Registers kann im Einzelfall gravierende Folge haben, wenn z.B. im Todesfall das Nachlassgericht nicht weiß, dass eine Partnerschaft bereits aufgelöst ist. Die Referenten sind sich einig in der Prognose, dass ein zentrales bundeseinheitliches Register kommen wird. Das sei aus Gründen der Rechtssicherheit zur Fehlervermeidung notwendig. Die Diskussionbeiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmern der AG gehen unisono in die Richtung, bundesweit die Standesamtslösung zu verwirklichen. |
|
[Impressum] [Feedback] [Sitemap] |
|