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Antje Ferchau, LSVD Bundesvorstand Ergebnisbericht der AG 2:Zum Familienbegriff Der Begriff der Familie scheint an das Zusammenleben von einem oder mehreren Erwachsenen mit Kind/ern gekoppelt zu sein. Familie - traditionell sind damit die miteinander verheiratete (leibliche) Mutter, der (leibliche) Vater und deren Kind/er gemeint. Doch ist dies wirklich die alleinige Lebensrealität von Kindern ? Die Lebens- und Familienstrukturen befinden sich gesamtgesellschaftlich im Wandel. Familien sind gegenüber früheren Generationen kleiner geworden, wenn überhaupt wird später geheiratet, Scheidungen nehmen zu und das Zusammenleben unverheirateter Paare wird alltäglicher. Diese Entwicklung können wir in der eigenen Familie, bei Arbeitskollegen, bei Freunden oder Nachbarn wahrnehmen. Weniger jedoch in politischen Diskussionen, wissenschaftlichen Diskursen oder in der Gesetzgebung. Dem in Deutschland staatlich geförderten Ideal der Familie mit männlichem Ernährer und weiblicher Hausfrau steht die zunehmende Pluralität von Familien entgegen, wie zum Beispiel:
Regenbogenfamilien Regenbogenfamilien – ein schillernder, fröhlicher Begriff, der das Zusammen-leben von Lesben und Schwulen, als Einzelpersonen oder in verschiedenen Paarkonstellationen, mit Kindern bezeichent. In der Bundesrepublik leben mindestens eine Million homosexueller Eltern. Eine genaue Zahl ist nicht zu ermitteln, da die sexuelle Orientierung aus daten-schutzrechtlichen Gründen nicht erhoben wird. Studien jedoch gehen davon aus, wonach jede 3. lesbische Frau Mutter und jeder 5. schwule Mann Vater ist. Aber auch der Begriff der Regenbogenfamilien ist kein einheitlicher, auch hier erleben Kinder eine Vielfalt von Familienkonstellationen und ein Geflecht an Beziehungen. So leben Lesben und Schwule mit ihren Kindern aus vorangegangenen heterosexuellen Beziehungen, mit und ohne Kontakten zum anderen leiblichen Elternteil, entscheiden sich lesbische Frauen bewusst für ein eigenes leibliches Kind durch Insemination, oder lesbische und schwule Paare realisieren ihren Kinderwunsch gemeinsam. Sie übernehmen Verantwortung für Kinder als Pflege- und / oder Adoptionseltern. Tendenziell wird das Thema Kinder nicht mehr zwangsläufig durch die eigene Homosexualität ausgeklammert. Immer mehr Lesben und Schwule setzen sich sehr intensiv mit ihrem Kinderwunsch auseinander und suchen nach Wegen diesen umzusetzen. Dies spiegelt auch der Teilnehmerkreis an dieser Arbeitsgruppe wieder. Mehr als die Hälfte der TeilnehmerInnen befindet sich momentan in der Diskussion um den eigenen Kinderwunsch. Zur Rechtssituation von Regenbogenfamilien Viele Konstellationen auch in Regenbogenfamilien und jede davon mit ganz spezifischen Problemstellungen. Und doch treffen alle Regenbogenfamilien auf gleiche ungünstige gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Viele dieser Familien leben in einer gewissen Isolation, denn
sie kennen keine anderen Regenbogenfamilien. Manchmal verbergen gar Eltern und
Kinder die Homosexualität der Eltern aus Angst vor Diskriminierung. Das am 01. August 2001 in Kraft getretene
Lebenspartnerschaftsgesetz enthält das sogenannte kleine Sorgerecht. Dadurch
werden Erleichterungen im Alltag und einige Verbesserungen für Eltern und Kinder
geschaffen, etwa die Möglichkeit der Verbleibensanordnung nach dem Tod, des
Umgangsrechts nach einer Trennung und des Erziehungsurlaubs für Co-Mütter oder
Co-Väter. Im Steuerrecht besteht dagegen weiterhin eine eklatante
Ungleichbehandlung. So ist die steuerliche Zusammenveranlagung und die
Übertragung von kinderbezogenen Freibeträgen auf den sozialen Co-Elternteil
nicht vorgesehen. Die rechtliche Ungleichbehandlung hat mit Rechtssicherheit, Chancengleichheit und einem dem Kindeswohl verpflichteten Familienpolitik, mit der auch Regenbogenfamilien gleichberechtigt gemeint sein müssen, nichts zu tun. Dabei hat das EU-Parlament bereits 1994 eine Resolution verabschiedet, die allen Mitgliedsstaaten empfiehlt, die rechtliche Ungleichbehandlung von Lesben und Schwulen abzuschaffen. Dabei wurde auch empfohlen das Recht von Schwulen und Lesben auf Elternschaft zu berücksichtigen. Vorreiter in Europa sind neben den Niederlanden die
skandinavischen Länder. So gibt es in Dänemark seit dem 01. Januar 2000 das
gemeinsame Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare. Am 01. Januar 2002
folgte dieser Schritt in Norwegen und in Schweden soll ein entsprechendes Gesetz
2003 in Kraft treten. Zu Beginn des Jahres 2002 wurde in den Niederlanden die
Ehe für Schwule und Lesben geöffnet und damit verbunden wurden auch alle Rechte
in Bezug auf Kinder eingeräumt. Forderungen von Regenbogenfamilien Ganz ohne Frage ist Familie nach wie vor der richtige Ort, an dem Kinder aufwachsen und wo sie Geborgenheit und Unterstützung finden. Die Frage ist nur, welche Art der Familie? Wer konsequent das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellt, der wird nicht nach der Struktur, sondern nach der Qualität der Familie fragen. Aufgrund vielfältiger Familienformen erscheint es opportun die Rechtsgleichheit für das Wohl der Kinder zu fordern. Dazu bedarf es eines gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmens der
Es geht insbesondere um die Anerkennung und die rechtliche Absicherung der sozialen Elternschaft (z.B. durch die Stiefelternadoption), sowie die Anerkennung von Erziehungsverantwortung unabhängig von Verwandtschafts-verhältnissen. Eine Forderung die sich bei der Tendenz zu Patchworkfamilien nicht nur für Regenbogenfamilien stellt. |
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