Referent: Dipl. Ing. Jörg Zabel, Berlin-CharlottenburgRechtssicherheit für binationale
Paare: praktische eigene Erfahrungen im ersten Jahr!
Ich und mein langjähriger Lebensgefährte aus Thailand, haben am 18.9.01 auf
dem Standesamt in Berlin Charlottenburg, die eingetragene Partnerschaft =
Homoehe vollzogen. Im Laufe des letzten Jahres habe ich 9 weiteren binationalen
Freundespaaren, bei ihren eingetragenen Partnerschaften informativ und praktisch
geholfen. Zusätzlich habe ich leider auch einem binationalen Paar bei ihrer
Scheidung helfen müssen.
Ich lebte wieder seit Oktober 2000 in Berlin, getrennt von meinem thailändischen
Freund und hatte für Ihn ein 3-Monats-Besuchsvisum besorgt. Er reiste zum
erstenmal in seinem Leben im Juli.01 in Deutschland ein.
Die erfolgreiche Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (1.Teil) und das
Inkrafttreten am 1.8.01, ermöglichten es uns, alle notwendigen Schritte zu
unternehmen, um unsere Trauung zu vollziehen.
Der erste Schritt ist : persönlich beim zuständigen Standesamt am
Wohnort, Informationen über die notwendigen Dokumente einzuholen. Man erhält ein
Übersichtsblatt mit den Dokumenten, die der deutsche Partner beibringen muss und
die der ausländische Partner braucht.
Für den Fall, das beide unverheiratet sind,
braucht der deutsche Partner in der Regel:
- Abstammungsurkunde (nicht Geburtsurkunde, erhältlich beim
Standesamt seines Geburtsortes ca. 8,-€).
- Personalausweis oder (Pass mit Meldebescheinigung).
- Auszug aus dem Meldregister (ca. 4,-€ und nicht älter als 14 Tage
vor Anmeldung der eingetragenen Partnerschaft).
Der ausländische Partner braucht in der Regel:
- aus seinem Heimatland:
- Geburtsurkunde (im Original mit deutscher beglaubigter
Übersetzung (ca. 25,-€ pro Seite) oder beglaubigte Kopie mit Übersetzung).
- Ledigkeitsbescheinigung des Heimatsamtes ( mit beglaubigter
Übersetzung ca. 25,-€ pro Seite.
- Pass mit gültigem Visa (Besuchsvisa, Studienvisa, spezielles
Heiratsvisum oder sonstige Aufenthaltsberechtigung, von der Deutschen
Botschaft / Konsulat).
- Hausbuch oder Meldebescheinigung (beglaubigte Kopie mit
beglaubigter Übersetzung, meist vom Einwohneramt des Heimatortes).
- von seinem deutschen Wohnort:
- Meldebescheinigung (muss nicht notwendigerweise der selbe Wohnort
sein, wie sein deutscher Freund, ist aber zu Empfehlen, ca. 5,-€).
- Ledigkeitsbescheinigung von der Botschaft / Konsulat, dass er
auch nicht ausserhalb seines Heimatlandes verheiratet ist. (dient zur
Absicherung, dass Niemand doppelt partnert, hat uns bei der Thai-Botschaft
ca.15,-€ gekostet und viel Geduld).
- Auszug aus dem Melderegister (ca. 4,-€ und nicht älter als 14
Tage vor Anmeldung der eingetragenen Partnerschaft).
Nachdem alle diese Dokumente im Original oder ggf. in beglaubigter Kopie
beigebracht wurden, kann sich einer oder auch beide Partner zum zuständigen
Standesamt begeben und nach Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit
aller Dokumente, Terminabsprachen durchführen.
In Berlin gibt es abweichende Regelungen in den einzelnen Bezirken!? was die
Durchführung der Trauung betrifft.
Wir konnten an einem vereinbarten Termin, nämlich 18.9.01 um 10.00h, sowohl den
Antrag auf eingetragenen Partnerschaft als auch die Trauung vollziehen. Dieser
Termin wurde, nur von uns und einem vereidigten Dolmetscher, im Büro der
Standesbeamtin durchgeführt.
Einige Standesämter bestehen auf zwei getrennten Terminen; um einmal die
Partnerschaft offiziell zu beantragen und an einem zweiten Termin die
Trauung durchzuführen( 2 mal Dolmetscher, kostet Zeit und Geld).
Ein wichtiger Hinweis: sollte in den 3 Monat des Besuchsvisum nicht alle
Dokumente oder alle Termine möglich sein, so kann man eine Bescheinigung fürs
Ausländeramt vom Standesamt bekommen, die eine - theoretisch 2 mal - 6 Wochen-
Visaverlängerung gewährt!!! Man hat dadurch insgesamt 6 Monate Zeit um eine
Partnerschaft durchzuführen - wenn es bis dahin nicht geklappt hat, muss der
Ausländer wieder nach Hause.
Wenn man auf dem Standesamt die Partnerschaft vollzieht, muss man sich vorher
überlegen :
- will man einen gemeinsamen Nachnahmen ?? ( bei einigen Ländern ist
es nicht empfohlen einen gemeinsamen Nahmen zu wählen: da sonst dem Ausländer
Probleme in seinem Heimatland, bei Wiedereinreise entstehen können!! Man kann
auch zu einem späteren Zeitpunkt problemlos bei jedem Standesamt in
Deutschland eine gemeinsame Namensänderung durchführen.)
- will man ein Familienbuch anlegen?? (kostet nur Geld ca. 20,-€).
- wie viel Original-Partnerschaftsurkunden braucht man???
(normalerweise 2 Stück, ca.8,€).
- will man eine Ausgleichsgemeinschaft?? (das erfordert keinerlei
weitere Maßnahmen , bei einer Gütertrennung muss vorher eine notarielle
Festlegung erfolgen).
- will man Trauzeugen?? (ist nicht vorgeschrieben).
- will man Ringe tauschen?? (ist nicht vorgeschrieben).
- will man im großen Stil heiraten?? (viele Standesämter verfügen
über div. Räumlichkeiten zu entsprechenden Preisen, um bei Musik , Champus und
100.derten von Familie, Freunden, Bekannten und Arbeitskollegen die Trauung so
richtig zu feiern
Die eingetragene Partnerschaft wird vom Standesamt an das Einwohnermeldeamt
mitgeteilt und im Computer des Meldeamtes gilt man ab sofort als: Ledig mit
Zusatz „Verpartnert“ EP!?
Der nächste wichtige Schritt ist das 3-Jahresvisa beim Ausländeramt:
Wenn man seinen Trauungstermin erfahren hat, sollte man beim Ausländeramt
(zuständiger Buchstabe des Ausländernachnamens) telefonisch einen Termin
vereinbaren, z.B. einen Tag nach der Heirat, um dort ohne Wartezeit mit allen
notwendigen Unterlagen ( Heiratsurkunde, Pass, Melderegisterauszug über
gemeinsame Wohnung (ist Pflicht!!!), Passfotos vom Ausländer - ebenfalls
Personalausweis vom deutschen Partner, plus ca. 25.,-€ Gebühr) das
Aufenthaltvisum i.d.R. für 3 Jahre zu erhalten. Bei manchen Ausländern werden
noch Fingerabdrücke genommen und ans BKA Wiesbaden gesendet, damit erfolgt die
Visa-Ausstellung erst 4 Wochen später, was einen erneuten Termin beim
Ausländeramt bedeutet.
Vorausgesetzt alles ging bis hierher reibungslos und erfolgreich, sind noch
i.d.R. zwei bis drei Dinge zu erledigen:
- Mitversicherung bei einer staatlichen Krankenversicherung: die
meisten Krankenkassen haben schon entsprechende Formblätter für eingetragene
Partnerschaften und eine kostenlose Mitversicherung kann erfolgen. Bei
Privatkassen trifft dieses nicht zu und der ausländische Partner muss
kostenpflichtig sich selbst versichern.
- gemeinsamer Gang zum zuständigen Arbeitsamt, Abt. ausländische
Erstarbeitnehmer: hier bekommt man schnell die uneingeschränkte
Arbeitsgenehmigung für Deutschland, die solange gültig bleibt, wie der
Ausländer legal in Deutschland einen Aufenthaltstitel hat.
- sollte der ausländische Partner gleich Arbeit suchen, so muss man beim
Arbeitsamt einen entsprechenden Antrag stellen. Man erhält allerdings erst
Arbeitslosengeld, wenn man mindestens 16 Monate in drei Kalender-Jahren
versicherungspflichtig gearbeitet hat.
Ein guter Nebeneffekt des Partnerschaftsgesetzes ist: sollte eine
eingetragene Partnerschaft von binationalen Paaren erst nach 3 Jahren Ehe (2
gemeinsame Jahre und ein Trennungsjahr) geschieden werden, hat der ausländische
Partner ein eigenes Aufenthaltsrecht erworben und braucht nach der gerichtlichen
Trennung, nicht Deutschland verlassen und kann weiterhin hier seine Leben
planen!!!
Wird in den ersten 3 Jahren die Partnerschaft nicht getrennt, erhält der
ausländische Partner eine unbefristete Aufenthalterlaubnis, bei
entsprechenden finanziellen Voraussetzungen.
Alle von mir gemachten Angaben erfolgten aus eigenem Erleben und sind ohne
Gewähr für andere Partnerschaftsfälle. Bei allen 30 anderen Partnerschaftsfällen
gab es immer Einzelabweichungen, je nach Herkunft des ausländischen Partners und
Standesamt.
Ich kann keine Garantie für Vollständigkeit übernehmen.
Persönliches Fazit: Ich und mein Mann sind sehr froh und glücklich, seit unserer
Trauung auf lange Sicht, ohne staatliche Diskriminierung Zusammenleben zu
können. Wir hatten auch schon 3 Jahre in Thailand zusammengelebt und sind durch
die kulturellen Unterschiede, in unserem Zusammenleben nicht mehr als normal
beeinträchtigt. Binationale Partnerschaft erweitert unseren Horizont und bei
entwickelter Liebe, haben sie uns ein glückliches Zusammenleben ermöglicht.
Wir hoffen mit vielen anderen, dass die noch nicht Gesetz gewordenen Regelungen
des 2.ten Teils des Partnerschaftsgesetzes bald umgesetzt werden!!
Neues Thema: Trennung von EP und die unabsehbaren Folgen für beide Partner!!
Auch hierzu kann ich jetzt Hinweise und Verhaltensregeln geben.
Für Fragen und Erläuterungen stehe ich persönlich zur Verfügung.
Es können auch e-mail's an mich gerichtet werden:
Jörg Zabel : Thai_max@t-online.de
Ich bin auch telephonisch zu erreichen:
Berlin
Home : 030 3020 5778
Home : 030 5057 9669
Mobil : 0179 1172 374
Stand Januar 2004
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