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Block I:

Grußworte und einführende Vorträge


Grußwort I

Dr. Ekkehard Band, Bürgermeister des Bezirks Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Schirmherr der LSVD-Fachtagung „Ein Jahr Lebenspartnerschaftsgesetz"

In Tempelhof-Schöneberg hätten sich bis zum heutigen Tag 137 Paare eintragen lassen, in Berlin insgesamt mehr als 1.000, bundesweit 6.000. „Ich freue mich für alle, deren Partnerschaft nun rechtlich abgesichert ist. Sie haben viel zu lange darauf gewartet." Weitere Schritte seien nötig, wie zum Beispiel im Erbrecht und bei der Adoption sowie der Gestaltung von Formularen. Die Regelungen zum Steuerrecht seien (leider) im Ergänzungsgesetz enthalten, das noch zur Beratung im Bundesrat liegt. Gleiche Pflichten müssten auch gleiche Rechte etwa bei den Steuern nach sich ziehen. Als Bezirksbürgermeister sei es nicht opportun in den Wahlkampf einzugreifen. „Aber ich kann sachlich feststellen, dass es mit Stoiber kein Ergänzungsgesetz gibt." Aufforderung: „Kämpfen Sie weiter!"

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Einführende Vorträge

1. Zehn Jahre Aktion Standesamt, ein Jahr Lebenspartnerschaft - Einführung in das Tagungsthema

Günter Dworek, LSVD-Bundesvorstand

Hinweis auf Forderung von 1865, dass sich gleichgeschlechtliche Paare „förmlich verheiraten können" (Ulrichs).

Die Lebenspartnerschaft sei ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten „Normalität im besten Sinne", selbst wenn es noch Anfeindungen gebe. „Wenn um uns herum das Abendland untergeht, liegt das an der Klimakatastrophe, aber ganz gewiss nicht an den Homosexuellen." Lege man das Eherecht und das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) als Suchbild nebeneinander - Motto: „Finden Sie die fünf Fehler"-, zeigten sich Unterschiede, nur dass es mehr seien als fünf.

  • Standesamt: In acht von 16 Bundesländern sei das Standesamt Ort der Eintragung, ansonsten hätten die Kommunen überwiegend auch das Standesamt gewählt. Das Standesamt dürfe kein Sperrbezirk sein - wie in Bayern. Solche Haltung zeuge von einem Menschenbild von Homosexuellen als BürgerInnen zweiter Klasse.
     
  • Kinder: Homopaare mit Kindern, Familien würden ausgeblendet. „Regenbogenfamilien müssen den Respekt bekommen, den sie brauchen."
     
  • Alltag: Die Kirchen würden zwar Tendenzschutz genießen, aber ihr Verhalten gegenüber LebenspartnerInnen sei „diskriminierend, hartherzig und menschenfeindlich". Sie verweigerten sich Menschen, die eine Verantwortungsgemeinschaft eingehen wollen.
     
  • International: Noch immer könnten Lebenspartnerschaften auf keinem deutschen Konsulat oder in keiner deutschen Botschaft im Ausland eingegangen werden.
     
  • Finanzen: Es gelte der Vorrang der Unterhaltspflichten vor staatlichen Ausgleichsleistungen.
     
  • Aktion Standesamt: Am 19. August liege die Aktion Standesamt zehn Jahre zurück: 1992 hätten 250 Homopaare das Aufgebot bestellt. Damit sei der abstrakten Forderung nach Gleichstellung ein Gesicht gegeben worden. Die kulturelle Fremdheit sei durch die Fernsehbilder über dieses Ereignis aufgehoben worden. Innerhalb eines Jahrzehnts sei die politische Mehrheit davon überzeugt worden, dass „unsere Minderheit" gleiche Rechte verdient.
     
  • Nach dem BVerfG-Urteil: Die Gleichstellung sei keine Frage des Ob oder Wann. Das Abstandsgebot zur Ehe sei „ins Reich der Märchen verwiesen". Gleichstellung sei nun keine verfassungsrechtliche Frage mehr, sondern eine politische. „Das Glas ist halb voll und es darf nachgeschenkt werden." Der Eichstrich stehe für die Gleichheit der Lebenspartnerschaft mit der Ehe.

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2. Eingetragene Lebenspartnerschaft als gesellschaftliche Normalität

Klaus Ulrich Reckling, Vizepräsident des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS)

Der Bundesverband deutscher Standesbeamten habe das LPartG begrüßt. Doch die Rahmenbedingungen der Innenministerkonferenz blieben weit hinter den Erwartungen zurück. So werde der neue Familienstand nicht registriert und hofften die Standesbeamten nun auf das Ergänzungsgesetz. Der Bundesverband fordere ein Lebenspartnerschaftsbuch, aus dem heraus auch Urkunden ausgestellt werden. Es gebe auf den Standesämtern keine Berührungsängste mehr von heterosexuellen und homosexuellen Brautpaaren. Der Alltag sei von Normalität geprägt. Eine bundesweite Datensatz-Änderung sei nötig, um den neuen Familienstand aufzunehmen. Doch das Melderechtsrahmengesetz werde erst durch das Ergänzungsgesetz geregelt. Die Kommunen hätten sich vorweg bereits geeinigt. Allerdings sei noch nicht klar, „wie das Kind heißen soll".

Auf Nachfrage aus dem Publikum: Noch niemand habe sich Gedanken darüber gemacht, wie die Eintragungen durch Standesbeamte und durch Notare datentechnisch zusammengeführt werden können. Die Namensänderung bei Kindern sei nur aus wichtigen Gründen möglich.

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3. Das Lebenpartnerschaftsgesetz in der 14. Legislaturperiode

Volker Beck, MdB Bündnis 90/Die Grünen

Würdigung der Arbeit von Margot von Renesse (SPD-MdB): „Wir haben ihr außerordentlich viel zu verdanken".

Das LPartG sollte nicht „zur Unzeit" eingebracht werden, die neue Regierung nach dem Machtwechsel nicht mit einem Minderheitsthema starten. Vielmehr sollte zunächst durch „Mehrheitspolitik" Akzeptanz für das Regierungshandeln geschaffen werden. Durch die lange Phase des Streitens, „haben wir dem Publikum erklären müssen, was wir eigentlich wollen". Es hätte auch des Druckes der Lesben und Schwulen gebraucht. Nachdem der erste Rohentwurf aus dem Bundesjustizministerium auf breite Ablehnung gestoßen war, sei eine Koalitions-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung des Justizministeriums eingerichtet worden. Bundesfrauenministerin Christine Bergmann (SPD) hätte es „in ihrer unjuristischen Art auf den Punkt gebracht": „Alles andere als Gleichbehandlung ist Diskriminierung."

Die Idee der Koalition sei gewesen, möglichst viel Gleichberechtigung zu erreichen, ohne damit Schiffbruch in Karlsruhe zu erleiden. Die von Lebenspartnern geforderte Erklärung über den Vermögensstand sei eine „zumutbare Differenz" zur Ehe. Gleiche Pflichten seien nötig, weil dann auch entsprechende Rechte einklagbar seien.

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Grußwort II

Christine Bergmann (SPD), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sie sei froh, dass die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Diskriminierungen gegen Lesben und Schwule abgebaut habe. Dies sei wichtig für das Zusammenleben und das Klima in der Gesellschaft. Es gehe darum, wie die Würde anderer Menschen zu schützen sei, alle Lebensformen, in denen Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, zu respektieren, zu schützen und zu achten, nicht nur das Leben einzelner zu verbessern, sondern auch ein politisches Signal zu setzen. Die Akzeptanz der Lebenspartnerschaft sei gleichwohl noch kein Allgemeingut. Die neuerlichen Diskriminierungen der (katholischen) Kirche „kann ich auch aus dem Glauben heraus nicht nachvollziehen".

Der Umgang mit dem Thema „Diskriminierung" sei auch aus der Vergangenheit heraus nötig. In der DDR sei es unter den Tisch gewischt worden. Wissenschaftler hätten dazu beigetragen, gleichgeschlechtliche Lebensweisen in die Nähe der Pathologie zu rücken. Der Doktor-Titel sei ihnen deshalb nicht aberkannt worden.

Der Abbau von Diskriminierung sei weiterhin Ziel der Bundesregierung. Die Lebenspartnerschaft habe nicht nur Bewegung in die politische Diskussion gebracht, sondern auch in die öffentliche. Die Angriffe seien lächerlich. „Ich sage das als alte Ehefrau: Mir nimmt niemand was weg." Die Weigerung (Blockadehaltung im Bundesrat) der Union sei in einer Demokratie ein Unding. Diese würde Werte nur dort zur Kenntnis nehmen, wo sie passend sind. Sie verstehe vor dem Hintergrund des BVerfG-Urteils zur Lebenspartnerschaft nicht, warum sich die Union nicht bewege. Die Lebenspartnerschaft sei ohne das Ergänzungsgesetz „unvollständig".

Würdigung der Arbeit des LSVD und Zusage der weiteren materiellen Unterstützung, „wo dies möglich ist". Aufforderung, mit der Arbeit über das eigene Interesse hinauszugehen und so auf das gesellschaftliche Klima insgesamt Einfluss zu nehmen im Sinne von Adorno „Ohne Angst anders sein können".

Auf Nachfrage aus dem Publikum: In dieser Legislaturperiode sei ein Antidiskriminierungsgesetz nicht mehr zu schaffen. „Aber wir wollen doch weiter regieren." Die SPD habe im Prozess der Auseinandersetzung über die Lebenspartnerschaft viel gelernt. „Alle stehen dazu und wollen für weitere Punkte streiten." Beim Adoptionsrecht müsse schrittweise vorgegangen werden. „Ich habe damit keine Schwierigkeiten." Hier müssten politische Mehrheiten organisiert werden. Aber das Adoptionsrecht werde kommen.

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