Was bringt uns der FDP-Entwurf eines
Ergänzungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz?
Wir sind sehr froh, dass die FDP mit ihrem Entwurf ein Zeichen gesetzt
hat, und hoffen, dass nun auch die Koalitionsparteien ihre Versprechungen
einlösen und ihrerseits Gesetzentwürfe zur Überarbeitung und zur Ergänzung
des Lebenspartnerschaftsgesetzes vorlegen werden.
Wir begrüßen es, dass sich die FDP
- für die gemeinschaftliche Adoption von Kindern durch Lebenspartner,
- für eine steuerliche Gleichstellung von Lebenspartner mit Ehegatten
bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer, und
- für eine Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten im
Beamtenrecht ausgesprochen hat.
Wir bedauern es sehr, dass die FDP
- im Einkommensteuerrecht nur ein auf 20.000 € begrenztes
Partnersplitting fordert und dass sie
- eine Einbeziehung der Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung
(Pension, Rente) ablehnt.
Im Einzelnen sieht der Entwurf Folgendes vor:
- generelle Zuständigkeit des Standesamts (Art. 1, Art. 2 § 3)
- Möglichkeit der Begründung der Lebenspartnerschaften bei
den deutschen Auslandsvertretungen (Art. 3 § 28)
- Verbot der Doppelehe (Art. 2 § 1 Nr. 1)
- Zulassung der gemeinschaftlichen Adoption
(Art 2 § 1 Nr. 2 – 9, §
4)
- Keine Möglichkeit der Übernahme der gemeinschaftlichen elterlichen
Sorge für die leiblichen oder adoptierten Kinder des Partners durch
Sorgeerklärungen (§§ 1626 ff. BGB).
- Keine Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten bei der
Einbenennung (gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname) von
Stiefkindern (§ 1618 BGB).
- Ausschluss der Verwaltungsrichter von der Ausübung des Richteramtes,
wenn sie mit einem Beteiligten eine Lebenspartnerschaft führen oder
geführt haben (Art. 2 § 2).
- Es fehlt die entsprechende Änderung von § 18 Abs. 1 Nr. 1
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.
- Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten beim Familienzuschlag,
der Beihilfe, den Reise- und Umzugskosten, dem Sonderurlaub und dem
Trennungsgeld
(Art. 2 §§ 5 -10, 12, 13).
- Der Entwurf sieht keine Gleichstellung der Lebenspartner mit
Ehegatten bei den Pensionen vor (Beamtenversorgungsgesetz,
Soldatenversorgungsgesetz, Bundesministergesetz, Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre).
- Die Erziehungsurlaubsverordnung (Art. 2 § 11) ist durch die
Verordnung über Elternzeit für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst
abgelöst worden. Da diese Verordnung an § 15 Abs. 1 des
Bundeserziehungsgeldgesetzes anknüpft, ist eine weitere Anpassung der
Verordnung an das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht erforderlich.
- Es fehlt das Gesetz über den Auswärtigen Dienst.
- Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten bei den
Altersvorsorgeverträgen (Art. 2 § 14).
- Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten im Sozialhilferecht
(Art. 2 §§ 15-17).
Diese ist in das am 01.01.2005 in Kraft tretende SGB XII bereits
eingearbeitet und gilt wegen der Nachrangigkeit der Sozialhilfe auch ohne
ausdrückliche Gesetzesänderung schon jetzt.
- Es fehlen das Grundsicherungsgesetz, das Unterhaltsvorschussgesetz,
das Asylbewerberleistungsgesetz und das Entwicklungshelfer-Gesetz.
- Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten bei der
Ausbildungsförderung und Rehabilitierung (Art. 2 §§ 18-20).
- Es fehlt die Gleichstellung ausländischer Lebenspartner mit
ausländischen Ehegatten bei der Ausbildungsförderung. Diese erhalten u.a. dann
Ausbildungsförderung, wenn ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher
ist (§ 8 Abs. 1 Nr. 7 BAföG; § 8 Abs. 1 Nr. 6 AFBG). Der FDP-Entwurf
sieht eine Ausdehnung dieser Bestimmungen auf ausländische Lebenspartner
nicht vor.
- Es fehlt das Graduiertenförderungsgesetz.
- Vollendung der Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten im Ausländerrecht (Art. 2 §§ 21-27). Danach wird es in Zukunft u.a.
möglich sein, ein Besuchsvisum nach Begründung der Lebenspartnerschaft in
eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln, ohne dass der ausländische
Lebenspartner zunächst noch einmal in sein Heimatland zurückfahren muss.
- Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten beim Wohngeld (Art. 2 §
29)
- Es fehlen das Eigenheimzulagengesetz und das Wohnungsbau-Prämiengesetz.
- Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten im Anwendungsbereich der
Abgabenordnung (Angehörigenbegriff, Zeugnisverweigerungsrecht),
bei der Grunderwerbsteuer und bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer
(Art. 2 §§ 30, 31, 32 und 34).
- Keine Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten bei der
Einkommensteuer, sondern nur Partnersplitting. Das ist praktisch ein
auf höchstens 20.000 € Einkommensunterschied begrenztes
Ehegattensplitting (Art. 3 § 33).
- Keine Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten beim
Kindergeld für Stiefkinder (§ 63 Abs. 1 Nr. 2 EStG und 2 Abs. 1 Nr.
BKKG)
- Es fehlt das Umsatzsteuergesetz.
- Die Vorschläge der FDP zur Änderung der verschiedenen Bücher
des Sozialgesetzbuchs und der verwandten Gesetze (Art. 2 §§ 35-43)
entsprechen dem alten Entwurf der Koalition für ein Ergänzungsgesetz zum
Lebenspartnerschaftsgesetz.
Wie die Koalition damals will auch die FDP jetzt keine Gleichstellung
der Lebenspartner mit Ehegatten bei den Hinterbliebenenrenten.
- Es fehlt die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten beim Schornsteinfegergesetz.
- Keine Gleichstellung von ausländischen Lebenspartnern mit
ausländischen Ehegatten beim Zugang zu den Heilberufen
(Bundesärzteordnung, Bundes-Apothekerordnung, Gesetz über die Ausübung
der Zahnheilkunde, Psychotherapeutengesetz).
- Es fehlt eine Anpassung des Transsexuellengesetzes an das
Lebenspartnerschaftsgesetz
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