Beschluss des
15. LSVD-Verbandstages
am 29./30.03.2003 in Köln
Für ein umfassendes zivilrechtliches
Antidiskriminierungsgesetz
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Bundesregierung und die
Regierungsfraktionen auf, den Entwurf eines umfassenden zivilrechtlichen
Antidiskriminierungsgesetzes zügig vorzulegen. Wir erwarten, dass hierzu der
Koalitionsvertrag umgesetzt wird: Das Gesetz darf sich nicht nur auf Teilaspekte
beschränken, sondern muss alle relevanten Diskriminierungsgründe einschließen.
Wir sind zutiefst besorgt über Presseberichte, in denen der
Bundesjustizministerin Äußerungen zugeschrieben werden, sie halte einen
gesetzlichen Diskriminierungsschutz nicht für erforderlich. Im
Bundestagswahlkampf haben sich die Regierungsparteien noch ganz anders geäußert.
In ihrer Antwort auf die LSVD-Wahlprüfsteine hat die SPD versichert: „Wir werden
auch in den nächsten vier Jahren für eine konsequente
Antidiskriminierungsgesetzgebung in allen Lebensbereichen eintreten." Bündnis 90
/ Die Grünen hatten ebenfalls mitgeteilt, sie „treten für eine umfassende
Antidiskriminierungsgesetzgebung ein".
Wir hoffen noch auf eine Verständigung und stehen für Gespräche immer bereit. Der LSVD plädiert für ein Gesetz mit Augenmaß, das Diskriminierungen wirksam
entgegentritt, ohne gesellschaftlich anerkannte Handlungsfreiheiten, die uns
auch wichtig sind, über Gebühr einzuschränken.
Wir warnen die Bundesregierung: Wenn sie ihre Wahlversprechen zum
Antidiskriminierungsgesetz bricht, werden Lesben und Schwule auf den
diesjährigen Demonstrationen zum Christopher-Street-Day ihren Protest sehr
deutlich auf die Straße tragen.
Diskriminierung, Herabsetzung und Entwürdigung von Menschen sind Gift für das
gesellschaftliche Zusammenleben. Auch in unserer offenen liberalen Gesellschaft
kommt es immer noch zu Benachteiligungen beim Zugang zu öffentlich angebotenen
Waren, Immobilien und Dienstleistungen. Wir erleben, dass Menschen aus
rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der
Religion, des Geschlechts, der sexuellen Identität oder des Alters angefeindet
und ausgegrenzt werden.
In vielen europäischen Ländern sind bereits umfassende
Antidiskriminierungsgesetze in Kraft. Sie haben sich bewährt. Wir wollen nicht,
dass ausgerechnet Deutschland zum Schlusslicht der europäischen Entwicklung
wird, wenn es darum geht, Menschen vor Diskriminierung und Ausgrenzung wirksam
zu schützen.
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