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Grußwort
der Ministerin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie
des Landes Nordrhein-Westfalen,
Frau Birgit Fischer,

aus Anlass des Verbandstages des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD-Bund) am 20.03.2004 in Köln

überbracht durch Herrn Dr. Pascal Belling

 Ministerin Birgit Fischer
Ministerin
Birgit Fischer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wolf,
sehr geehrte Frau Ferchau,
sehr geehrter Herr Beck,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich freue mich, Ihnen heute im Namen der Ministerin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordhein-Westfalen, Birgit Fischer, Grußworte anlässlich des Verbandstages des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland hier in Köln überbringen zu dürfen. Frau Ministerin bedauert, dass sie aus terminlichen Gründen heute nicht anwesend sein kann.

Die Gleichstellung aller Menschen in Deutschland ist bis heute nicht wirklich erreicht. Trotz Benachteiligungsverbot im Grundgesetz und trotz einer deutlichen Verbesserung des gesellschaftlichen Klimas werden immer noch Menschen aufgrund von Geschlecht, Behinderung, Alter, Herkunft oder der sexuellen Identität diskriminiert.

Lesben und Schwule sind im Alltag Ausgrenzungsversuchen, Belästigungen und nicht selten gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Eine Grundlagenstudie belegt, dass über 80 % der Befragten bereits am Arbeitsplatz wegen ihrer Homosexualität benachteiligt oder diskriminiert worden sind. Das reicht von schwulen- und lesbenfeindlichen Witzen, über unangenehme sexuelle Anspielungen bis zu Mobbing, sexuelle Belästigung und Gewalt.

Und Lesben und Schwule sind nach wie vor rechtlich nicht überall gleichgestellt. Bis heute fehlt eine rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften im Familienrecht.

In Kenntnis dessen hat sich die Landesregierung für eine aktive Antidiskriminierungspolitik zu Gunsten der gesellschaftlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen ausgesprochen und im April 1998 ein entsprechendes Arbeitsprogramm beschlossen, das mit Kabinettsbeschlüssen vom Dezember 1999 sowie vom Dezember 2001 fortgeschrieben wurde.

Diese Kabinettbeschlüsse sowie das Arbeitsprogramm stellen die Grundlagen der Lesben- und Schwulenpolitik der Landesregierung Nordrhein-Westfalen dar. Grundgedanke dieser Politik ist, dass erst eine Gesellschaft, die unterschiedliche Lebensweisen als gleichberechtigt akzeptiert, Gleichbehandlung ermöglicht. Daher haben wir ein breites Maßnahmenbündel von Aktionen gestartet, dass von einer breiten Akzeptanzkampagne „Andersrum ist nicht verkehrt: Lesben und Schwule in NRW“ über die Vernetzung und Strukturstärkung von Initiativen, Gruppen und Vereine der lesbischen und schwulen Selbstorganisation bis hin zu psychosozialen Beratungsangeboten und Anti-Gewalt-Maßnahmen reicht.

Die politische Diskussion zum Thema Gleichbehandlung hat durch neue Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Kommission eine neue Qualität erhalten. Dabei stellen die EU-Richtlinien „Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung“ sowie „Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft“ juristisch bindende Rechte für alle Menschen in allen EU-Ländern bereit. Wie Ihnen allen bestens bekannt ist, ist Deutschland aktuell aufgefordert, diese in nationales Recht umzusetzen, wobei zwei Richtlinien bereits überfällig sind.

Wir brauchen dringend auf Bundesebene ein Antidiskriminierungsgesetz, das diesen Namen auch verdient. Denn Gesetze und Programme gegen Diskriminierung sind bisher fast immer auf einzelne Gruppen zugeschnitten. Dieses Konzept greift zu kurz. Wir brauchen ein übergreifendes, das heißt horizontal ausgerichtetes Regelwerk, das jede Form von Diskriminierung entschlossen bekämpft und zwar nicht nur für den Bereich des Arbeitsrechtes sondern auch für das Zivil- und Sozialrecht.

Denn: Obwohl es Unterschiede und Besonderheiten gibt, sind die Strukturen, die die Benachteiligung der verschiedenen Gruppen in den einzelnen Lebensfeldern betreffen, ähnlich. Diese Tatsache spricht für den Zielgruppen übergreifenden oder horizontalen Antidiskriminierungsansatz. Der horizontale Ansatz verweist in besonderem Maße darauf, dass Ursache für Diskriminierungen Vorurteile, Klischees und Stereotypisierungen sind.

Der Vorteil eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes liegt in der Bündelung von Kräften und Synergien, so dass eine größere Wirkung erzielt werden kann. Gleichzeitig wird dadurch eine Hierarchisierung der Diskriminierungstatbestände vermieden und ein erfolgversprechender und effizienter Umgang mit Mehrfachdiskriminierungen ermöglicht.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in vielen Bereichen Pionierarbeit gegen Diskriminierungen geleistet. Erwähnen möchte ich hier besonders

  • das Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann,
  • die Einrichtung von Antidiskriminierungsbüros für Migrantinnen und Migranten,
  • das Landesbehindertengleichstellungsgesetz und natürlich
  • das besagte Aktionsprogramm für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben,

Das Familienministerium NRW fördert bereits mehrere Projekte der zielgruppenübergreifenden Arbeit gegen Diskriminierungen. Dazu wird beispielsweise ein Projekt in Siegen so weiterentwickelt, dass es Ansprechpartner für alle Menschen sein kann, die sich von Diskriminierungen betroffen fühlen. Darüber hinaus leistet das Land mit dem Projekt „QuBA“ (Qualifizierung von Beratung) einen Beitrag zur übergreifenden Antidiskriminierungsarbeit. Dieses Projekt war unter anderem Gegenstand einer vielbeachteten Fachtagung „Ungleich besser: Vielfalt statt Diskriminierung – Europäische Fachtagung zur Zielgruppen übergreifenden Antidiskriminierungsarbeit“ am 6. Februar 2004 in Bochum.

Und für den Bereich Gleichgeschlechtliche Lebensweisen möchte ich das transnationale bestpractice Projekt TRIANGLE hervorheben. Der Name – durchaus auch als geschichtlicher Verweis zu verstehen – steht dabei als Akronym für Transfer of Information to Combat Discrimination Against Gays and Lesbians in Europe. TRIANGLE besteht aus einer Projektgruppe von acht verschiedenen Kooperationspartnern aus fünf Ländern, die ein Handbuch zum Abbau von Diskriminierungen im Bereich „education“ und „public health“ im September 2004 herausgeben wird. Das Handbuch richtet sich im Wesentlichen an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten.

Es soll für die Problematik der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der ethnischen Herkunft sensibilisieren, theoretisches Wissen vermitteln, sowie konkrete Tipps, Methoden und Beispiele zur praktischen Umsetzung beinhalten. Ziel des Projekts ist es, Vorurteile von Jugendlichen gegen Lesben und Schwule sowie Migrantinnen und Migranten abzubauen. Im September soll das transnationale Projekt abgeschlossen werden.

Ein weiterer horizontaler Ansatz bezieht sich auf das Thema Diversity und – insbesondere in Richtung Arbeitsleben – Diversity Management, das wir im Rahmen der landesweiten Akzeptanzkampagne „Andersrum ist nicht verkehrt“ aufgreifen. Im Dezember letzten Jahres haben wir Lesben und Schwule aus der Arbeitswelt zu einer Fachveranstaltung „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Diversity“ eingeladen, um mit ihnen gemeinsam auszuloten, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Arbeitsplatz führen. Die Vorschläge werden dokumentiert und in unsere weitere Konzeption der Akzeptanzkampagne eingebaut.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
der LSVD nimmt in der Arbeit für die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen bundesweit eine herausgehobene Stellung ein. Sie haben das Thema Lebenspartnerschaftsgesetz und dessen Ergänzungsgesetz sowie die Antidiskriminierungsarbeit intensiv und kritisch begleitet und wichtige Impulse gegeben. Für diese qualitätvolle Bürgerrechtsarbeit möchte ich Ihnen im Namen der Ministerin ganz herzlich danken und hoffe, dass wir auch auf Landesebene von diesen konstruktiven Arbeit profitieren können. Für Ihre Zusammenkunft an diesen zwei Tagen wünsche ich Ihnen gute und fruchtbare Gespräche.

Vielen Dank!
 


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