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Rede der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller

auf dem Verbandstag des
Lesben- und Schwulenverband Deutschland
am 21.3.04

Liebe Freundinnen und Freunde,

Staatsministerin Kerstin Müller
Staatsministerin
Kerstin Müller

ich freue mich, dass ich heute endlich einmal auf Euren Verbandstag sein kann. Dies hatte ich schon lange vor, weil ich die Politik des Verbandes politisch schon als Fraktionsvorsitzende unterstützt habe, aber seit einigen Jahren– wahrscheinlich als eine der wenigen Heteras, neben Claudia Roth – auch finanziell als Förderungsglied unterstütze.

Zunächst auch im Hinblick auf Eure gestern verabschiedeten Wahlprüfsteine kann ich nur sagen: meine Unterstützung habt Ihr voll und ganz – und natürlich auch die der Grünen. Als LSVD-Mitglied wünschte ich mir natürlich, dass endlich auch die anderen Parteien hier Fortschritte machen würden.

Aber, der Fortschritt ist eben manchmal eine Schnecke – so kommt's einem jedenfalls vor. Es war und ist auch in der Rot-Grünen-Bundesregierung manchmal sehr mühsam, Fortschritte zu erreichen und Reformen auf den Weg zu bringen.

Wenn ich etwa an die Verhandlungen zur Lebenspartnerschaftsdebatte denke, da hatte die Argumentation nicht nur bei der Opposition, sondern auch innerhalb der Regierung manchmal ziemlich vorsintflutliche Züge. Man hatte oft den Eindruck: das war richtiger Kulturkampf!

Aber jetzt haben wir seit 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz – und siehe da – das Abendland ist immer noch nicht untergegangen. Und bei aller berechtigter Kritik – das Gesetz hat was Pflichten betrifft eine echte Schlagseite gegenüber den Rechten – Dennoch, das Lebenspartnerschaftsgesetz war ein riesiger Schritt nach vorn für diese Gesellschaft – und ich bin immer noch sehr stolz darauf, dass uns dieser Durchbruch gelungen ist!

Klar ist: Es muss überarbeitet und weiterentwickelt werden – vor allem, was "gleiche Rechte für Schwule und Lesben" betrifft. Aber genau das haben wir vor und daran arbeiten wir. Bevor ich aber jetzt schon zur Innenpolitik komme, will ich zunächst etwas zu den außenpolitischen Entwicklungen im Hinblick auf die Situation von Schwulen und Lesben sagen:

Liebe Freundinnen und Freunde,

gleiche Rechte für Schwule und Lesben ist für uns – für diese Bundesregierung – nicht zuletzt auch eine Frage der Menschenrechte. Und Menschenrechtspolitik gehört für uns nach wie vor zu den Kernaufgaben deutscher Außenpolitik. Dabei ist das politische Umfeld weltweit nicht unbedingt einfacher geworden.

Menschenrechte werden nach wie vor tagtäglich und weltweit massiv verletzt. Die universelle Gültigkeit der Menschenrechte ist noch lange nicht von allen Staaten akzeptiert. Immer wieder gibt es Versuche, den Inhalt der Rechte des Individuums zu relativieren. Dies geschieht unter ideologischen Vorbehalten oder unter dem Hinweis auf ein vorgeblich anderes Menschenrechtsverständnis aufgrund kultureller Eigenheiten bestimmter Regionen oder Religionen.

Liebe Freundinnen und Freunde,

das können wir nicht akzeptieren! Denn die Menschenrechte gelten überall und für jeden Menschen. Und gerade dort, wo sie nicht eingehalten werden, muss man für sie eintreten.

Diese Bundesregierung hat die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender erstmals zu einem zentralen Anliegen deutscher Politik gemacht. Bestehende Diskriminierungen sollen beseitigt, ein Mehr an Offenheit und Toleranz in der breiten Öffentlichkeit fest verankert werden.

Auswärtiges Amt

Das Lebenspartnerschaftsgesetz war ein Meilenstein in dieser Entwicklung. Denn neben den praktischen Verbesserungen, die das Gesetz gebracht hat, sind verpartnerte Paare auch in der öffentlichen Wahrnehmung mehr und mehr eine Selbstverständlichkeit. Dies kann ich aus eigener Anschauung auch aus dem Auswärtigen Amt berichten, das in diesem Fall sogar einer der Vorreiter war und bereits vor Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes erste Schritte zur Gleichbehandlung unternahm. Mittlerweile werden gleichgeschlechtliche Lebenspartner in der Praxis der Personalabteilung den Ehepartnern im Prinzip gleichgestellt. Dies bietet Lebenspartnern in einer Reihe von Ländern endlich den diplomatischen Schutz, den Ehepartner ausreisender Diplomatinnen und Diplomaten genießen. Zudem gibt es den Bediensteten die Möglichkeit, sich auch im Ausland offen zu ihrer Partnerschaft zu bekennen. Berichte zur rechtlichen und tatsächlichen Situation gleichgeschlechtlicher Paare im Ausland werden beiden Partnern in Zukunft eine informierte Auswahl ihrer Dienstposten erlauben. Die Berichte selbst binden auch die Personalabteilung in ihrer Entscheidung. Hinzu kommt der wichtige Erfahrungsaustausch mit der wachsenden Zahl von Ländern, die ähnliche gesetzliche Regelungen haben.

Durch Beharrlichkeit und mit der Kraft des besseren Arguments wollen wir nun dafür werben, nach wie vor vorhandene Denkverbote - auch in den Köpfen vieler Politiker - aufzuheben und weitere Fortschritte zu veranlassen.

Vereinte Nationen

Im internationalen Vergleich sind wir mit dieser Haltung freilich noch in der Minderheit. Aber die Zeichen stehen auf Wandel: Und auch bei den Vereinten Nationen selbst bewegt sich etwas. Nachdem Kofi Annan sich bereits im letzten Jahr positiv zu den Rechten von Schwulen und Lesben geäußert hatte, hat er im Januar diesen Jahres eine - wie ich meine - richtungsweisende Entscheidung getroffen:

Gleichgeschlechtliche Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften werden in den Vereinten Nationen zukünftig bei der Vergabe von familienbezogenen Leistungen den herkömmlichen Ehen gleichgestellt. Dies ist ein mutiger Schritt des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, der Signalfunktion auch für andere internationale Organisationen des VN-Systems hat.

Gekommen ist es zu dieser Entscheidung deshalb, weil holländische Bedienstete vor dem Verwaltungsgericht der Vereinten Nationen erfolgreich auf Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen geklagt hatten. Wieder einmal hat also das Einklagen konkreter Rechte letztlich dazu geführt, dass die geltenden Normen und Vorschriften verändert wurden.

Traurig aber wahr, liebe Freundinnen und Freunde, aber der Erfolg sollte Euch eher ermutigen auch an anderer Stelle so vorzugehen. Genauso klar ist aber auch: Veränderungen im internationalen Bereich gibt es nur, wenn Reformfortschritte bei den nationalen Rechtssystemen stattfinden. Auch das hat diese Entscheidung deutlich gemacht, denn die Gleichstellung gilt nur für solche gleichgeschlechtliche Paare, die auch in ihren Heimatländern Anspruch auf Gleichbehandlung haben. Gerade deshalb sind grundlegende Entscheidungen so wichtig, wie zum Beispiel in Südafrika, welches Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in seiner Verfassung von 1996 verboten hat. Das hatte Vorbildfunktion: Fidschi, Ecuador und auch die Schweiz haben mittlerweile ähnliche Passagen in ihre Verfassungen aufgenommen.

In fortschrittlichen Staaten geht es nun darum, diese rechtlichen Normen auch konkret umzusetzen. Also: individuelle Gleichheit, gleiche Partnerzuschläge, gleiche Einwanderungsbedingungen und Entkriminalisierung. Ich finde, es ist ein bedeutender Fortschritt, dass diese Entwicklungen nicht länger nur auf westliche Staaten beschränkt sind. So hat sich ganz Lateinamerika in der Santiago-Erklärung zur Beendigung der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung bekannt und alle Staaten aufgefordert, entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Auch mit der Erklärung von Johannesburg an die Adresse afrikanischer Regierungen und der Initiative von Al-Fatiha gegenüber der Organisation Islamischer Staaten artikuliert sich das wachsende Selbstbewusstsein von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender. Diese Initiativen aus Afrika und der islamischen Welt sind klare Anzeichen, dass der Bewusstseinswandel sich nunmehr auf globaler Ebene vollzieht. Und genau dies ist die Voraussetzung dafür, dass über sexuelle Orientierung heute auch in den Vereinten Nationen und anderen überregionalen Organisationen offen gesprochen werden kann und konkrete Fortschritte erreicht werden können. Mittlerweile hat das Thema 'Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung' einen festen Platz auf der Tagesordnung der Weltgemeinschaft. Das sind klare Fortschritte, und ich bin zuversichtlich, dass wir auch weitere Erfolge erringen können.

Menschenrechtskommission

Zum Beispiel in der Menschenrechtskommission. Dort steht dieses Jahr die inhaltliche Auseinandersetzung über die sogenannte brasilianische Resolution an, also die Resolution über "Nicht-Diskriminierung, einschließlich sexueller Orientierung". Letztes Jahr konnten wir das Thema knapp über die Runden retten und eine erneute Befassung in diesem Jahr durchsetzen. Unser Ziel ist es nun, diese Resolution zu verabschieden. Das hat auch Außenminister Joschka Fischer in seiner Rede vor der Menschenrechtskommission betont: "Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass diese MRK die Diskriminierung Homosexueller, Bi- und Transsexueller unmissverständlich verurteilt." Besonders wichtig fand ich in dem Zusammenhang, daß Joschka Fischer explizit die Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund sexueller Identität anmahnte.

Liebe Freundinnen und Freunde,

unser Vorhaben ist nicht einfach. Bereits im Vorfeld der diesjährigen Sitzung hatte Pakistan, im Namen der Organisation islamischer Konferenz, Widerstand gegen die Wiederaufnahme der Thematik angekündigt. Eine Behandlung der Resolution wurde in dem entsprechenden Schreiben bezeichnet als ein 'schwerwiegender Angriff auf die religiösen Werte von 1,2 Milliarden Moslems'. Natürlich ist das völlig unzutreffend und geradezu eine Beleidigung für schwule und lesbische Moslems. Aber es ist ein deutlicher Hinweis auf die großen Widerstände, die es zu überwinden gilt. Ich halte es deshalb für richtig, zunächst eine "abgespeckte " Resolution erfolgreich zu verabschieden, und dann in den nächsten Jahren diese Resolution Schritt für Schritt zu erweitern.

An diesem Ziel arbeiten wir, die Bundesregierung, in enger Zusammenarbeit mit dem LSVD. Wir haben deshalb auch das Projekt des LSVD finanziell unterstützt, durch zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit breitere Unterstützung für die Resolution zu erzeugen. Ich denke, die so ermöglichten Auftritte bei der Creating Change Conference in Miami, bei der ILGA-Weltkonferenz in Manila und beim Strategie-Treffen in Rio de Janeiro werden sich auszahlen. Ich kann Euch versichern: Wir wollen die Unterstützung auf jeden Fall auch in diesem Jahr fortsetzen.

Europa

Natürlich handeln wir auch in enger Absprache mit unseren Partnern in der Europäischen Union. Dabei eint uns alle der Art. 13 des Amsterdamer Vertrages, mit dessen Inkrafttreten in jedem Mitgliedstaat eine Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung verboten ist. Diesem Prinzip wird auch die neue Verfassung der EU – wenn sie verabschiedet wird - Rechnung tragen. Und: es ist ermutigend zu sehen, dass im Europäischen Parlament regelmäßig stabile Mehrheiten für die adäquate Verankerung der Interessen von Lesben und Schwulen in Entschlüssen oder Richtlinien zu Stande kommen. Dadurch hat das europäische Parlament viele positive Veränderungen erwirkt. Gleiches gilt in einem weiteren Rahmen auch für den Europarat.

Liebe Freundinnen und Freunde,

es ist ein Erfolg, dass alle Mitgliedstaaten des Europarates - außer dem Vatikan - sämtliche Strafgesetze aufgehoben haben, durch die Schwule und Lesben diskriminiert wurden.

Es ist weiterhin ein Erfolg, dass bereits jetzt - im Vorfeld der EU Erweiterung - in allen Beitrittsstaaten die Rechte von Schwulen und Lesben am Arbeitsplatz eingehalten werden müssen. Denn die arbeitsrechtliche Antidiskriminierungsrichtlinie der EU gilt seit November auch in diesen Staaten. Natürlich mache ich mir keine Illusionen: wir haben heute in der Europäischen Union ein gewisses Nord-Südgefälle, was die Rechte Gleichgeschlechtlicher anbetrifft. Das bedeutet einmal mehr: Wir müssen aktiv daran arbeiten, dass dies nicht durch den Beitritt von weniger fortschrittlichen Staaten auch noch zusätzlich verstärkt wird. Hier ist sicherlich noch aktive Arbeit in den neuen Beitrittsländern notwendig, um auch dort noch bestehende Vorurteile abzubauen.

Das zeigt schon: Der Beitritt zur EU hat vielen Staaten einen tiefgreifenden Wandel verordnet, den es gesellschaftlich zu verkraften gilt. Wir wissen aber auch: das Bekenntnis zu mehr Toleranz und Offenheit gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender ist nicht von einem Tag auf den anderen zu erreichen. Wir müssen - bei aller Aufrichtigkeit gegenüber unseren Überzeugungen - auch hier nachhaltigem Wandel Zeit geben, denn allein mit Gesetzesänderungen ist es nicht getan: in den Köpfen der Menschen muss sich etwas ändern – das ist entscheidend! Und das braucht – wie wir alle leidvoll wissen – manchmal seine Zeit. Das heisst nicht, dass wir abwarten – sondern natürlich, dass wir aktiv etwas für Bewusstseinswandel tun. Hier leisten die Goethe-Institute wertvolle Arbeit, denn sie wirken in die Gesellschaft hinein. Stellvertretend möchte ich hier die Aktivitäten unserer Institute in Prag, Bukarest und Zagreb hervorheben. Dort werden schwullesbische Filmfestivals ebenso gefördert wie Diskussionsveranstaltungen zur LSBT-Thematik in Transitionsländern.

Eine weitere Entwicklung die mich ermutigt: in der Türkei hat die regierende AKP ein Antidiskriminierungsgesetz in den Rechtsausschuss des türkischen Parlaments eingebracht, welches explizit sexuelle Orientierung beinhaltet. Es ist in meinen Augen gar nicht hoch genug zu veranschlagen, dass wir so fortschrittliche Verbündete im islamischen Raum haben.

Innenpolitik

Liebe Freundinnen und Freunde, ich sagte es eingangs schon: auch bei uns in Deutschland muss die Entwicklung weitergehen. Wir müssen das Lebenspartnerschaftsgesetz noch in der laufenden Legislaturperiode überarbeiten und ergänzen.

Anfang Januar hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen ihre politischen Schwerpunkte für dieses Jahr definiert und dabei bekräftigt: "Nach der Reformoffensive in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik wollen wir 2004 die Bürger- und Grundrechte und eine moderne Gesellschaftspolitik nach vorn bringen. … Das schließt die Gleichstellung der Eingetragenen Partnerschaften ein“. Das hat der Parteirat der Grünen im März nochmals einmütig bekräftigt.

Was steht konkret an?

  1. Einbringung eines im Bundesrat zustimmungsfreien Überarbeitungsgesetzes.
    Hier wollen wir generell eine Angleichung an die Vorschriften für die Ehe, insbesondere bei der Hinterbliebenenversorgung und beim Adoptionsrecht. In vielen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften wachsen bereits Kinder auf. Familie ist, wo Kinder sind. Das gilt selbstverständlich auch für lesbische oder schwule Familien.
     
  2. Neueinbringung des zustimmungspflichtigen Ergänzungsgesetzes. In der letzten Wahlperiode ist das Ergänzungsgesetz an der CDU/CSU/FDP-Mehrheit im Bundesrat gescheitert. Hier wollen wir einen neuen Anlauf starten. Besonders wichtig ist dabei die Gleichstellung im Steuerrecht.
     
  3. Ein Arbeitsrechtliches Antidiskriminierungsgesetz, mit dem die EU-Rahmenrichtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf umgesetzt wird. Dabei kämpfen wir auch für die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Beamtenrecht.

Zu allen 3 Bereichen sind die Arbeiten in der Koalition angelaufen. Es sind zwar noch viele Widerstände zu überwinden, aber ich bin zuversichtlich, dass wir bald gute Ergebnisse präsentieren können.

Übrigens geht die Antidiskriminierungsgesetzgebung noch weiter: Neben dem arbeitsrechtlichen steht auch ein Zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz an. Dabei geht es um den Zugang zu Waren und Dienstleistungen, die öffentlich angeboten werden; also z.B. um Diskriminierungen am Mietwohnungsmarkt oder im Versicherungswesen.

Hier ist die Meinungsbildung in der Koalition noch nicht abgeschlossen. Insbesondere besteht in der Grundsatzfrage noch keine Einigung, ob neben den beiden zwingend durch EU-Recht vorgegebenen Diskriminierungsgründen 'Rasse' und 'ethnische Herkunft' weitere Merkmale wie 'sexuelle Identität, Geschlecht oder Behinderung' aufgenommen werden sollen.

Ich persönlich sage dazu deutlich „ja“. Denn es kann aus meiner Sicht nicht sein, ein Gesetz gegen Diskriminierung zu erlassen, bei dem es dann heißt „Schwule und Lesben müssen leider draußen bleiben.“ Es muss vielmehr gleichen Diskriminierungsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger geben. Alles andere wäre ein fatales Signal und lädt geradezu zu weiteren Diskriminierungen ein. Ich denke, wir werden noch etwas Zeit benötigen, um hinter den Kulissen erhebliche politische Widerstände zu überwinden und in intensiver Sacharbeit die Gesetzgebung vorzubereiten.

Um dabei auch 2004 gut voranzukommen brauchen wir, braucht die Bundesregierung weiter zivilgesellschaftliches Engagement und Druck aus der Gesellschaft. Der Lesben- und Schwulenverband hat an den Erfolgen der letzten Jahre ganz wesentlichen Anteil. Er ist auch ein unverzichtbarer Antreiber für die Politik. Und das ist gut so! Ich kann Euch also nur ermuntern: Mischt euch weiterhin nach Kräften ein. Macht Druck. Fordert die Politik.

Es liegt noch ein langer, harter Weg vor uns bis zur vollständigen Gleichstellung. Aber genau dort wollen wir hin. Vorher sollten wir alle nicht lockerlassen. Denn, liebe Freundinnen und Freunde, alles andere als Gleichstellung ist Diskriminierung. Und mit der müssen und wollen wir endlich Schluss machen. In diesem Sinne: auf gute Zusammenarbeit.
 


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