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ich freue mich, dass ich heute endlich einmal auf Euren Verbandstag sein kann.
Dies hatte ich schon lange vor, weil ich die Politik des Verbandes politisch
schon als Fraktionsvorsitzende unterstützt habe, aber seit einigen Jahren–
wahrscheinlich als eine der wenigen Heteras, neben Claudia Roth – auch
finanziell als Förderungsglied unterstütze.
Zunächst auch im Hinblick auf Eure gestern verabschiedeten Wahlprüfsteine kann
ich nur sagen: meine Unterstützung habt Ihr voll und ganz – und natürlich auch
die der Grünen. Als LSVD-Mitglied wünschte ich mir natürlich, dass endlich auch
die anderen Parteien hier Fortschritte machen würden.
Aber, der Fortschritt ist eben manchmal eine Schnecke – so kommt's einem
jedenfalls vor. Es war und ist auch in der Rot-Grünen-Bundesregierung manchmal
sehr mühsam, Fortschritte zu erreichen und Reformen auf den Weg zu bringen.
Wenn ich etwa an die Verhandlungen zur Lebenspartnerschaftsdebatte denke, da
hatte die Argumentation nicht nur bei der Opposition, sondern auch innerhalb der
Regierung manchmal ziemlich vorsintflutliche Züge. Man hatte oft den Eindruck:
das war richtiger Kulturkampf!
Aber jetzt haben wir seit 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz – und siehe da –
das Abendland ist immer noch nicht untergegangen. Und bei aller berechtigter
Kritik – das Gesetz hat was Pflichten betrifft eine echte Schlagseite gegenüber
den Rechten – Dennoch, das Lebenspartnerschaftsgesetz war ein riesiger Schritt
nach vorn für diese Gesellschaft – und ich bin immer noch sehr stolz darauf,
dass uns dieser Durchbruch gelungen ist!
Klar ist: Es muss überarbeitet und weiterentwickelt werden – vor allem, was
"gleiche Rechte für Schwule und Lesben" betrifft. Aber genau das haben wir vor
und daran arbeiten wir. Bevor ich aber jetzt schon zur Innenpolitik komme, will
ich zunächst etwas zu den außenpolitischen Entwicklungen im Hinblick auf die
Situation von Schwulen und Lesben sagen:
Liebe Freundinnen und Freunde,
gleiche Rechte für Schwule und Lesben ist für uns – für diese Bundesregierung –
nicht zuletzt auch eine Frage der Menschenrechte. Und Menschenrechtspolitik
gehört für uns nach wie vor zu den Kernaufgaben deutscher Außenpolitik. Dabei
ist das politische Umfeld weltweit nicht unbedingt einfacher geworden.
Menschenrechte werden nach wie vor tagtäglich und weltweit massiv verletzt. Die
universelle Gültigkeit der Menschenrechte ist noch lange nicht von allen Staaten
akzeptiert. Immer wieder gibt es Versuche, den Inhalt der Rechte des Individuums
zu relativieren. Dies geschieht unter ideologischen Vorbehalten oder unter dem
Hinweis auf ein vorgeblich anderes Menschenrechtsverständnis aufgrund
kultureller Eigenheiten bestimmter Regionen oder Religionen.
Liebe Freundinnen und Freunde,
das können wir nicht akzeptieren! Denn die Menschenrechte gelten überall und für
jeden Menschen. Und gerade dort, wo sie nicht eingehalten werden, muss man für
sie eintreten.
Diese Bundesregierung hat die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und
Transgender erstmals zu einem zentralen Anliegen deutscher Politik gemacht.
Bestehende Diskriminierungen sollen beseitigt, ein Mehr an Offenheit und
Toleranz in der breiten Öffentlichkeit fest verankert werden.
Auswärtiges Amt
Das Lebenspartnerschaftsgesetz war ein Meilenstein in dieser Entwicklung. Denn
neben den praktischen Verbesserungen, die das Gesetz gebracht hat, sind
verpartnerte Paare auch in der öffentlichen Wahrnehmung mehr und mehr eine
Selbstverständlichkeit. Dies kann ich aus eigener Anschauung auch aus dem
Auswärtigen Amt berichten, das in diesem Fall sogar einer der Vorreiter war und
bereits vor Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes erste Schritte zur
Gleichbehandlung unternahm. Mittlerweile werden gleichgeschlechtliche
Lebenspartner in der Praxis der Personalabteilung den Ehepartnern im Prinzip
gleichgestellt. Dies bietet Lebenspartnern in einer Reihe von Ländern endlich
den diplomatischen Schutz, den Ehepartner ausreisender Diplomatinnen und
Diplomaten genießen. Zudem gibt es den Bediensteten die Möglichkeit, sich auch
im Ausland offen zu ihrer Partnerschaft zu bekennen. Berichte zur rechtlichen
und tatsächlichen Situation gleichgeschlechtlicher Paare im Ausland werden
beiden Partnern in Zukunft eine informierte Auswahl ihrer Dienstposten erlauben.
Die Berichte selbst binden auch die Personalabteilung in ihrer Entscheidung.
Hinzu kommt der wichtige Erfahrungsaustausch mit der wachsenden Zahl von
Ländern, die ähnliche gesetzliche Regelungen haben.
Durch Beharrlichkeit und mit der Kraft des besseren Arguments wollen wir nun
dafür werben, nach wie vor vorhandene Denkverbote - auch in den Köpfen vieler
Politiker - aufzuheben und weitere Fortschritte zu veranlassen.
Vereinte Nationen
Im internationalen Vergleich sind wir mit dieser Haltung freilich noch in der
Minderheit. Aber die Zeichen stehen auf Wandel: Und auch bei den Vereinten
Nationen selbst bewegt sich etwas. Nachdem Kofi Annan sich bereits im letzten
Jahr positiv zu den Rechten von Schwulen und Lesben geäußert hatte, hat er im
Januar diesen Jahres eine - wie ich meine - richtungsweisende Entscheidung
getroffen:
Gleichgeschlechtliche Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften werden in den
Vereinten Nationen zukünftig bei der Vergabe von familienbezogenen Leistungen
den herkömmlichen Ehen gleichgestellt. Dies ist ein mutiger Schritt des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen, der Signalfunktion auch für andere
internationale Organisationen des VN-Systems hat.
Gekommen ist es zu dieser Entscheidung deshalb, weil holländische Bedienstete
vor dem Verwaltungsgericht der Vereinten Nationen erfolgreich auf Anerkennung
gleichgeschlechtlicher Ehen geklagt hatten. Wieder einmal hat also das Einklagen
konkreter Rechte letztlich dazu geführt, dass die geltenden Normen und
Vorschriften verändert wurden.
Traurig aber wahr, liebe Freundinnen und Freunde, aber der Erfolg sollte Euch
eher ermutigen auch an anderer Stelle so vorzugehen. Genauso klar ist aber auch:
Veränderungen im internationalen Bereich gibt es nur, wenn Reformfortschritte
bei den nationalen Rechtssystemen stattfinden. Auch das hat diese Entscheidung
deutlich gemacht, denn die Gleichstellung gilt nur für solche
gleichgeschlechtliche Paare, die auch in ihren Heimatländern Anspruch auf
Gleichbehandlung haben. Gerade deshalb sind grundlegende Entscheidungen so
wichtig, wie zum Beispiel in Südafrika, welches Diskriminierung aufgrund
sexueller Orientierung in seiner Verfassung von 1996 verboten hat. Das hatte
Vorbildfunktion: Fidschi, Ecuador und auch die Schweiz haben mittlerweile
ähnliche Passagen in ihre Verfassungen aufgenommen.
In fortschrittlichen Staaten geht es nun darum, diese rechtlichen Normen auch
konkret umzusetzen. Also: individuelle Gleichheit, gleiche Partnerzuschläge,
gleiche Einwanderungsbedingungen und Entkriminalisierung. Ich finde, es ist ein
bedeutender Fortschritt, dass diese Entwicklungen nicht länger nur auf westliche
Staaten beschränkt sind. So hat sich ganz Lateinamerika in der
Santiago-Erklärung zur Beendigung der Diskriminierung aufgrund sexueller
Orientierung bekannt und alle Staaten aufgefordert, entsprechende Massnahmen zu
ergreifen.
Auch mit der Erklärung von Johannesburg an die Adresse afrikanischer Regierungen
und der Initiative von Al-Fatiha gegenüber der Organisation Islamischer Staaten
artikuliert sich das wachsende Selbstbewusstsein von Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transgender. Diese Initiativen aus Afrika und der islamischen
Welt sind klare Anzeichen, dass der Bewusstseinswandel sich nunmehr auf globaler
Ebene vollzieht. Und genau dies ist die Voraussetzung dafür, dass über sexuelle
Orientierung heute auch in den Vereinten Nationen und anderen überregionalen
Organisationen offen gesprochen werden kann und konkrete Fortschritte erreicht
werden können. Mittlerweile hat das Thema 'Diskriminierung aufgrund sexueller
Orientierung' einen festen Platz auf der Tagesordnung der Weltgemeinschaft. Das
sind klare Fortschritte, und ich bin zuversichtlich, dass wir auch weitere
Erfolge erringen können.
Menschenrechtskommission
Zum Beispiel in der Menschenrechtskommission. Dort steht dieses Jahr die inhaltliche Auseinandersetzung über die sogenannte brasilianische Resolution an, also die Resolution über "Nicht-Diskriminierung, einschließlich sexueller Orientierung". Letztes Jahr konnten wir das Thema knapp über die Runden retten und eine erneute Befassung in diesem Jahr durchsetzen. Unser Ziel ist es nun, diese Resolution zu verabschieden. Das hat auch Außenminister Joschka Fischer in seiner Rede vor der Menschenrechtskommission betont: "Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass diese MRK die Diskriminierung Homosexueller, Bi- und Transsexueller unmissverständlich verurteilt." Besonders wichtig fand ich in dem Zusammenhang, daß Joschka Fischer explizit die Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund sexueller Identität anmahnte.
Liebe Freundinnen und Freunde,
unser Vorhaben ist nicht einfach. Bereits im Vorfeld der diesjährigen Sitzung
hatte Pakistan, im Namen der Organisation islamischer Konferenz, Widerstand
gegen die Wiederaufnahme der Thematik angekündigt. Eine Behandlung der
Resolution wurde in dem entsprechenden Schreiben bezeichnet als ein
'schwerwiegender Angriff auf die religiösen Werte von 1,2 Milliarden Moslems'.
Natürlich ist das völlig unzutreffend und geradezu eine Beleidigung für schwule
und lesbische Moslems. Aber es ist ein deutlicher Hinweis auf die großen
Widerstände, die es zu überwinden gilt. Ich halte es deshalb für richtig,
zunächst eine "abgespeckte " Resolution erfolgreich zu verabschieden, und dann
in den nächsten Jahren diese Resolution Schritt für Schritt zu erweitern.
An diesem Ziel arbeiten wir, die Bundesregierung, in enger Zusammenarbeit mit
dem LSVD. Wir haben deshalb auch das Projekt des LSVD finanziell unterstützt,
durch zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit breitere Unterstützung für die
Resolution zu erzeugen. Ich denke, die so ermöglichten Auftritte bei der
Creating Change Conference in Miami, bei der ILGA-Weltkonferenz in Manila und
beim Strategie-Treffen in Rio de Janeiro werden sich auszahlen. Ich kann Euch
versichern: Wir wollen die Unterstützung auf jeden Fall auch in diesem Jahr
fortsetzen.
Europa
Natürlich handeln wir auch in enger Absprache mit unseren Partnern in der
Europäischen Union. Dabei eint uns alle der Art. 13 des Amsterdamer Vertrages,
mit dessen Inkrafttreten in jedem Mitgliedstaat eine Diskriminierung auf Grund
sexueller Orientierung verboten ist. Diesem Prinzip wird auch die neue
Verfassung der EU – wenn sie verabschiedet wird - Rechnung tragen. Und: es ist
ermutigend zu sehen, dass im Europäischen Parlament regelmäßig stabile
Mehrheiten für die adäquate Verankerung der Interessen von Lesben und Schwulen
in Entschlüssen oder Richtlinien zu Stande kommen. Dadurch hat das europäische
Parlament viele positive Veränderungen erwirkt. Gleiches gilt in einem weiteren
Rahmen auch für den Europarat.
Liebe Freundinnen und Freunde,
es ist ein Erfolg, dass alle Mitgliedstaaten des Europarates - außer dem Vatikan
- sämtliche Strafgesetze aufgehoben haben, durch die Schwule und Lesben
diskriminiert wurden.
Es ist weiterhin ein Erfolg, dass bereits jetzt - im Vorfeld der EU Erweiterung
- in allen Beitrittsstaaten die Rechte von Schwulen und Lesben am Arbeitsplatz
eingehalten werden müssen. Denn die arbeitsrechtliche
Antidiskriminierungsrichtlinie der EU gilt seit November auch in diesen Staaten.
Natürlich mache ich mir keine Illusionen: wir haben heute in der Europäischen
Union ein gewisses Nord-Südgefälle, was die Rechte Gleichgeschlechtlicher
anbetrifft. Das bedeutet einmal mehr: Wir müssen aktiv daran arbeiten, dass dies
nicht durch den Beitritt von weniger fortschrittlichen Staaten auch noch
zusätzlich verstärkt wird. Hier ist sicherlich noch aktive Arbeit in den neuen
Beitrittsländern notwendig, um auch dort noch bestehende Vorurteile abzubauen.
Das zeigt schon: Der Beitritt zur EU hat vielen Staaten einen tiefgreifenden
Wandel verordnet, den es gesellschaftlich zu verkraften gilt. Wir wissen aber
auch: das Bekenntnis zu mehr Toleranz und Offenheit gegenüber Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transgender ist nicht von einem Tag auf den anderen zu
erreichen. Wir müssen - bei aller Aufrichtigkeit gegenüber unseren Überzeugungen
- auch hier nachhaltigem Wandel Zeit geben, denn allein mit Gesetzesänderungen
ist es nicht getan: in den Köpfen der Menschen muss sich etwas ändern – das ist
entscheidend! Und das braucht – wie wir alle leidvoll wissen – manchmal seine
Zeit. Das heisst nicht, dass wir abwarten – sondern natürlich, dass wir aktiv
etwas für Bewusstseinswandel tun. Hier leisten die Goethe-Institute wertvolle
Arbeit, denn sie wirken in die Gesellschaft hinein. Stellvertretend möchte ich
hier die Aktivitäten unserer Institute in Prag, Bukarest und Zagreb hervorheben.
Dort werden schwullesbische Filmfestivals ebenso gefördert wie
Diskussionsveranstaltungen zur LSBT-Thematik in Transitionsländern.
Eine weitere Entwicklung die mich ermutigt: in der Türkei hat die regierende AKP
ein Antidiskriminierungsgesetz in den Rechtsausschuss des türkischen Parlaments
eingebracht, welches explizit sexuelle Orientierung beinhaltet. Es ist in meinen
Augen gar nicht hoch genug zu veranschlagen, dass wir so fortschrittliche
Verbündete im islamischen Raum haben.
Innenpolitik
Liebe Freundinnen und Freunde,
ich sagte es eingangs schon: auch bei uns in Deutschland muss die Entwicklung
weitergehen. Wir müssen das Lebenspartnerschaftsgesetz noch in der laufenden
Legislaturperiode überarbeiten und ergänzen.
Anfang Januar hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen ihre
politischen Schwerpunkte für dieses Jahr definiert und dabei bekräftigt: "Nach
der Reformoffensive in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik wollen wir 2004
die Bürger- und Grundrechte und eine moderne Gesellschaftspolitik nach vorn
bringen. … Das schließt die Gleichstellung der Eingetragenen Partnerschaften
ein“. Das hat der Parteirat der Grünen im März nochmals einmütig bekräftigt.
Was steht konkret an?
Zu allen 3 Bereichen sind die Arbeiten in der Koalition angelaufen. Es sind zwar
noch viele Widerstände zu überwinden, aber ich bin zuversichtlich, dass wir bald
gute Ergebnisse präsentieren können.
Übrigens geht die Antidiskriminierungsgesetzgebung noch weiter: Neben dem
arbeitsrechtlichen steht auch ein Zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz
an. Dabei geht es um den Zugang zu Waren und Dienstleistungen, die öffentlich
angeboten werden; also z.B. um Diskriminierungen am Mietwohnungsmarkt oder im
Versicherungswesen.
Hier ist die Meinungsbildung in der Koalition noch nicht abgeschlossen.
Insbesondere besteht in der Grundsatzfrage noch keine Einigung, ob neben den
beiden zwingend durch EU-Recht vorgegebenen Diskriminierungsgründen 'Rasse' und
'ethnische Herkunft' weitere Merkmale wie 'sexuelle Identität, Geschlecht oder
Behinderung' aufgenommen werden sollen.
Ich persönlich sage dazu deutlich „ja“. Denn es kann aus meiner Sicht nicht
sein, ein Gesetz gegen Diskriminierung zu erlassen, bei dem es dann heißt
„Schwule und Lesben müssen leider draußen bleiben.“ Es muss vielmehr gleichen
Diskriminierungsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger geben. Alles andere wäre
ein fatales Signal und lädt geradezu zu weiteren Diskriminierungen ein. Ich
denke, wir werden noch etwas Zeit benötigen, um hinter den Kulissen erhebliche
politische Widerstände zu überwinden und in intensiver Sacharbeit die
Gesetzgebung vorzubereiten.
Um dabei auch 2004 gut voranzukommen brauchen wir, braucht die Bundesregierung
weiter zivilgesellschaftliches Engagement und Druck aus der Gesellschaft. Der
Lesben- und Schwulenverband hat an den Erfolgen der letzten Jahre ganz
wesentlichen Anteil. Er ist auch ein unverzichtbarer Antreiber für die Politik.
Und das ist gut so! Ich kann Euch also nur ermuntern: Mischt euch weiterhin nach
Kräften ein. Macht Druck. Fordert die Politik.
Es liegt noch ein langer, harter Weg vor uns bis zur vollständigen
Gleichstellung. Aber genau dort wollen wir hin. Vorher sollten wir alle nicht
lockerlassen. Denn, liebe Freundinnen und Freunde, alles andere als
Gleichstellung ist Diskriminierung. Und mit der müssen und wollen wir endlich
Schluss machen. In diesem Sinne: auf gute Zusammenarbeit.
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