Pressemitteilung der Berliner Schwusos vom 06.01.2005:
Berliner Arbeitsgericht verbessert die Gleichstellung
von Lesben und Schwulen im öffentlichen Dienst
Kurz vor Weihnachten hat das Arbeitsgericht Berlin einer Angestellten der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, die in Eingetragener Lebenspartnerschaft
lebt, den Ortszuschlag für Verheiratete zugesprochen. Bei seiner Entscheidung hat sich das
Gericht von einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) leiten lassen, das in einem
ähnlich gelagerten Fall Lebenspartner mit Eheleuten gleichgestellt hat. Basis hierfür ist die
EU-Richtlinie zur Gleichstellung in Arbeit und Beruf, die bisher in Deutschland noch nicht
umgesetzt ist. Da dies nicht der Fall ist, müssen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in
Wirtschaft und Verwaltung nun den Klageweg beschreiten, um diese Gleichstellung zu
erreichen.
Die Klägerin erklärte dazu: „Ich bedaure sehr, gegen das Land Berlin geklagt haben zu
müssen, um eine mir rechtlich zustehende Gleichbehandlung zu erhalten“, erklärt die
Klägerin Kirstin Fussan, Bezirkstadträtin a.D. und frühere jugendpolitische Sprecherin der
SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus. „Das BAG-Urteil hätte völlig ausgereicht, um per
Rundschreiben die Zahlung des Ortszuschlags an Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
im öffentlichen Dienst des Landes anzuordnen.“
Stephen Grunberg, Landesvorsitzender der Lesben und Schwulen in der SPD, betont: „Das
Urteil ist ein deutliches Signal für den Senat, hier zu einer schnellen und generellen
Regelung zu kommen. Der öffentliche Dienst insbesondere in Berlin muss eine Vorreiterrolle
einnehmen. Es kann nicht angehen, dass sich Lebenspartner gleiche Rechte per teurem
Rechtsstreit einklagen müssen.“
In der Zwischenzeit hat sich auch der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion
im Abgeordnetenhaus, Christian Gaebler, der Sache angenommen und in einer kleinen
Anfrage an die Senatsverwaltung des Innern nach dem aktuellen Sachstand gefragt.Erfreulich ist daher die Zusage des Innensenators, die entsprechende Änderung in einem
Rundschreiben in Kürze umzusetzen.
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Mehr Infos? Bitte E-Mail an Frank Brändlein (frank.braendlein@spd-online.de).
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