Berlin den, 15.03.2005
Presseerklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule JuristenAngela Merkel geht rot-grüner Fehlinformation auf den Leim
Die Parteivorsitzende der CDU macht die Mitarbeit bei dem Pakt für
Arbeit davon abhängig, dass das Antidiskriminierungsgesetz auf das
europarechtlich zwingend Vorgeschriebene zurückgefahren wird. Dabei
übersieht sie, dass der Regierungsentwurf jetzt schon hinter den
europarechtlichen Vorgaben zurückbleibt:
Kirchen dürfen nach den jetzt von der SPD-Fraktion angekündigten
Änderungen Lesben und Schwule weiterhin stärker diskriminieren als Europa
dies zulässt. Die lesbische Krankenschwester, die wegen ihrer
Lebenspartnerschaft den Arbeitsplatz bei einem kirchlichen Arbeitgeber
verliert, wird nach dem Willen der SPD weiterhin rechtlos bleiben.
Auch im Beamtenrecht bleiben Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen
diskriminiert - auch dies ein klarer Bruch europäischen Rechts: Nach der
Richtlinie 2000/78/EG, die schon zum 02.12.2003 hätte in nationales Recht
umgesetzt werden müssen, sind Ungleichbehandlungen beim Arbeitsentgelt
aufgrund der sexuellen Identität verboten. Zum Arbeitsentgelt gehören auch
der Familienzuschlag und die Hinterbliebenenversorgung. Beides gibt die
Regierung nach wie vor nur verheirateten Beamten und grenzt Lesben und
Schwule damit weiterhin aus. Die Ministerien weigern sich, die sich aus
der Richtlinie schon jetzt ergebenden Ansprüche auf Gleichbehandlung im
Beamtenrecht anzuerkennen. Der von der Regierung vorgelegte Entwurf eines
Ergänzungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsrecht, der die
beamtenrechtliche Gleichstellung vorsieht, wird von den
Regierungsfraktionen im Bundestag verschleppt.
Solange der Staat im ureigenen Bereich - dem Beamtenrecht - bestehende
Diskriminierungen fortschreibt, ist das den privaten Arbeitgebern
auferlegte Diskriminierungsverbot unglaubwürdig. Die Bundesrepublik
provoziert durch ihre unvollständige Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG
ein Vertragsverletzungsverfahren und riskiert damit Zwangsgelder in
beträchtlicher Höhe.
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