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Pressestelle des Lesben-
und Schwulenverbandes (LSVD)



Pressemitteilung des LSVD vom 18.03.3005

Antidiskriminierungsgesetz muss kommen!

Zu den heute vorgestellten Änderungen am geplanten Anti­diskrimi­nie­rungs­­gesetz erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulen­verbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt es nachdrücklich, dass die Regierungskoalition beim Antidiskriminierungsgesetz am „horizontalen Ansatz“ im Zivilrecht festhält. Für die gesell­schafts­politische Signalwirkung des Gesetzes ist es von zentraler Bedeutung, dass es zu keiner Aus­grenzung von einzelnen Minderheiten wie Schwulen, Lesben, Behinderten oder alten Menschen kommt.

Kritisch sieht der LSVD, dass die Änderungen ganz überwiegend nur Forderungen der Wirtschaftslobby aufgreifen, die Forderungen der Verbände aber kaum berücksichtigt wurden. So hatte der LSVD ebenso wie Frauen-, Migranten- und Behindertenorganisationen ein echtes Ver­bands­­klagerecht verlangt. Dies würde zu der viel beschworenen Ent­büro­kratisierung beitragen, weil viele Einzelfälle mit wenigen Muster­prozessen geklärt werden könnten. Problematisch sind auch die im Gesetz weiterhin vor­ge­sehenen weitgehenden Ausnahmeregelungen, die als Diskriminie­rungs-Schlupf­löcher missbraucht werden können.

Detaillierte Informationen über die Einigung finden Sie unter http://www.gruene-fraktion.de/cms/innen_recht/dok/63/63384.htm
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LSVD Pressestelle

Alexander Zinn
Pressesprecher

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