Pressemitteilung des LSVD vom 18.03.3005
Antidiskriminierungsgesetz muss kommen!
Zu den heute vorgestellten Änderungen am geplanten
Antidiskriminierungsgesetz erklärt Manfred Bruns,
Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt es nachdrücklich, dass die
Regierungskoalition beim Antidiskriminierungsgesetz am „horizontalen
Ansatz“ im Zivilrecht festhält. Für die gesellschaftspolitische
Signalwirkung des Gesetzes ist es von zentraler Bedeutung, dass es zu
keiner Ausgrenzung von einzelnen Minderheiten wie Schwulen, Lesben,
Behinderten oder alten Menschen kommt.
Kritisch sieht der LSVD, dass die Änderungen ganz überwiegend nur
Forderungen der Wirtschaftslobby aufgreifen, die Forderungen der Verbände
aber kaum berücksichtigt wurden. So hatte der LSVD ebenso wie Frauen-,
Migranten- und Behindertenorganisationen ein echtes Verbandsklagerecht
verlangt. Dies würde zu der viel beschworenen Entbürokratisierung
beitragen, weil viele Einzelfälle mit wenigen Musterprozessen geklärt
werden könnten. Problematisch sind auch die im Gesetz weiterhin
vorgesehenen weitgehenden Ausnahmeregelungen, die als
Diskriminierungs-Schlupflöcher missbraucht werden können.
Detaillierte Informationen über die Einigung finden Sie unter
http://www.gruene-fraktion.de/cms/innen_recht/dok/63/63384.htm
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LSVD Pressestelle
Alexander Zinn
Pressesprecher
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