Forum Menschenrechte
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Tel. 030-4202 1771
e-mail:
kontakt@forum-menschenrechte.de
Presseerklärung des FORUM MENSCHENRECHTE zum Internationalen Tag gegen
Rassismus am 21. März:Diskriminierungsschutz bedeutet
mehr Freiheit!
Angesichts der Tatsache, dass das Antidiskriminierungsgesetz zur
scheinbar biegsamen Verhandlungsmasse in den Gesprächen zwischen Regierung
und Opposition geworden ist, kritisiert das deutsche FORUM MENSCHENRECHTE
die Schieflage der Debatte und fordert zu mehr Sachlichkeit auf. Viel mehr
als europäische Richtlinien zeigen reale Diskriminierungen die
Notwendigkeit für das Gesetz. Die Erklärung im Wortlaut:
Ein Antidiskriminierungsgesetz ist in Deutschland nötig, weil Menschen
in unserer Gesellschaft entwürdigender Herabsetzung und – oftmals
öffentlich nicht sichtbarer – Diskriminierung ausgesetzt sind. Ethnische
Herkunft, sexuelle Orientierung, Geschlecht und Behinderung spielen nach
wie vor zum Beispiel bei der Suche nach einer Wohnung oder einem
Arbeitsplatz eine große Rolle. Der Schutz vor Diskriminierung ist deswegen
eine menschenrechtliche Verpflichtung. Das Forum Menschenrechte ruft alle,
die sich an der öffentlichen Debatte beteiligen, zu mehr Sachlichkeit auf
und fordert von Bundestag und Bundesrat, den Entwurf des
Antidiskriminierungsgesetzes in seiner Substanz zu erhalten und zügig zu
verabschieden.
Das Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt zu einer umfassenden
Antidiskriminierungspolitik, mit der die täglichen Benachteiligungen von
Menschen ausländischer Herkunft, von Frauen, Behinderten, Alten, Schwulen
und Lesben auf dem Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, im
Versicherungswesen, beim Zugang zu Gaststätten und Veranstaltungen etc.
verhindert werden können. Der Staat ist nicht nur gehalten, seinerseits
keine diskriminierenden Maßnahmen zu ergreifen. Er muss im Rahmen seiner
Schutzpflicht auch vor Diskriminierungen im privaten Bereich schützen.
Diese Verpflichtungen sind in mehreren UN-Abkommen zum
Diskriminierungsschutz niedergelegt, die auch die Bundesrepublik
Deutschland seit langem ratifiziert hat. Dazu zählen insbesondere die
Konvention zur Beseitigung der Rassendiskriminierung der Vereinten
Nationen aus dem Jahr 1966, die Konvention zur Überwindung der
Frauen-Diskriminierung von 1979 oder auch die Erklärung zur Beseitigung
religiöser oder weltanschaulicher Diskriminierung aus dem Jahr 1981.
Unabhängig von den einschlägigen EU-Richtlinien gibt es also vor allem
sachliche Gründe und menschenrechtliche Verpflichtungen für ein
umfassendes Antidiskriminierungsgesetz.
Viele der Vorbehalte der Gegner des Gesetzes sind unbegründet, betont
Daniel Bogner vom Koordinierungskreis des FORUM MENSCHENRECHTE: „Die Angst
vor einer Prozesslawine ist wirklich überzogen. Wenn beispielsweise
bestimmte Fristen festgelegt werden, die man bei der Klage einhalten muss,
muss die Klage immer noch vor allem inhaltlich gut begründet sein. Das
Gesetz wirkt als Warnschild, das die Linien anzeigt, die in einer
gerechten und freien Gesellschaft nicht überschritten werden dürfen! Ein
Großteil der Auseinandersetzungen wird mit großer Wahrscheinlichkeit im
Rahmen außergerichtlicher Einigungen stattfinden und die Gerichte nicht
belasten.“
Menschenrechte zielen darauf, jedem Menschen nach Maßgabe der gleichen
Freiheit aller, d.h. diskriminierungsfrei, zuzukommen. Das
Diskriminierungsverbot ist insofern ein Strukturprinzip der
Menschenrechte. Aus diesem Grund durchzieht es alle Kerndokumente des
internationalen Menschenrechtsschutzes. Die in hohem Maße emotionalisierte
Debatte um das Gesetzesvorhaben – aus Bereichen der Wirtschaft und in
Teilen der Politik – ist deshalb irritierend und der Sache nach
unangemessen.
„Das Ziel einer Antidiskriminierungsgesetzgebung besteht nicht in der
Einschränkung gesellschaftlicher Freiheit, sondern im Gegenteil in ihrer
Universalisierung. Es ist die Pflicht des Gesetzgebers, dafür Sorge zu
tragen, dass diese Freiheit allen Menschen zukommt und nicht einige
Gruppen davon ausgeschlossen bleiben“, so Daniel Bogner vom
Koordinierungskreis des FORUM MENSCHENRECHTE.
Bonn / Berlin, am 21. März 2005
Für Rückfragen steht Ihnen Dr. Daniel Bogner, Deutsche Kommission Justitia
et Pax, ab Montag, 21.03.2005, 13 Uhr, zur Verfügung (Tel. 0228-103348).
Das FORUM MENSCHENRECHTE ist ein Netzwerk von mehr als 40 deutschen
Nichtregierungsorganisationen, die sich für einen verbesserten,
umfassenden Menschenrechtschutz einsetzen - weltweit, in bestimmten
Weltregionen, Ländern und in der Bundesrepublik Deutschland.
|