Netzwerk für ein Antidiskriminierungsgesetz:
Horizontalen Ansatz beibehalten
Das Netzwerk für ein Antidiskriminierungsgesetz nimmt zu den
eingebrachten Änderungsvorschlägen Stellung wie folgt:
Wir begrüßen es nachdrücklich, dass die Regierungskoalition auch im
Zivilrecht am horizontalen Ansatz unter Einbeziehung der Merkmale
zugeschriebene Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder
Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexuelle Identität festhalten
will. Wirtschaft und Teile der Politik haben sich mit ihrem polemischen
Argument, das ADG wirke als Job-Killer, nicht durchgesetzt.
Wir bedauern jedoch, dass die berechtigten Forderungen der Verbände, die
von Diskriminierung Betroffene vertreten, im Wesentlichen
unberücksichtigt bleiben. Das gilt insbesondere für die Forderung nach
einer Verbandsklage, die allein geeignet ist, systematische und
strukturelle Diskriminierungen zu bekämpfen.
Wir beanstanden auch, dass der Versicherungswirtschaft eine Frist bis
Dezember 2007 eingeräumt wurde für die Umstellung auf Unisex-Tarife.
Diese Unternehmen sind alle mit EDV ausgerüstet und reagieren bei
sonstigen Änderungen, zum Beispiel wenn es um Tariferhöhungen geht,
immer in kürzester Zeit.
Diese Stellungnahme geben ab:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), Deutscher
Frauenrat, Deutscher Juristinnenbund, Global African Congress, Lesben-
und Schwulenverband in Deutschland (LSVD), Netzwerk Artikel 3,
Sozialverband Deutschland, Sozialverband VdK Deutschland, Türkische
Gemeinde in Deutschland, Weibernetz (Interessenvertretung behinderter
Frauen).
|