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15.04.2005

Was bringt die Zukunft in Nordrhein-Westfalen?

Wahlprüfsteine des LSVD NRW zur Landtagswahl

Rechtzeitig vor der Landtagswahl am 22. Mai haben wir den Parteien in Nordrhein-Westfalen unsere Wahlprüfsteine zur Beantwortung vorgelegt.

Wir erwarten von den Parteien im Landtag, dass sie hier Stellung beziehen und sich im neuen Landtag aktiv für unsere Rechte einsetzen und bestehenden Benachteiligungen entgegentreten. Wir haben es in der Hand, Politikerinnen und Politiker zu wählen, die für unsere Interessen als Schwule und Lesben eintreten.

Im Anhang finden Sie unsere Wahlprüfsteine, die den Parteien zur Beantwortung bereits vorliegen. Sie können unsere Fragen natürlich gern schon jetzt nutzen und verbreiten.

Die Antworten werden wir Ihnen sobald als möglich zur Verfügung stellen.

Lesben- und Schwulenverband LSVD
Landesverband NRW
Pipinstr. 7
50667 Köln
nrw@lsvd.de
Für Rückfragen:
Arnulf Sensenbrenner
T. 0171-3846132


Wahlprüfsteine des LSVD NRW zur Landtagswahl 2005

Vieles hat sich in den letzten Jahren bewegt. Trotzdem sind wir noch weit davon entfernt, dass Lesben, Schwule und Transgender in ganz Nordrhein-Westfalen völlig gleichberechtigt ihr Leben führen können.

Die Wahl zum Landtag entscheidet auch für uns wesentlich, wie sich unsere Lebensbedingungen in den nächsten Jahren gestalten werden.

  1. Antidiskriminierungsgesetz

    Bis heute erleben Lesben, Schwule und Transgender, wie auch Behinderte und andere Gruppen, vielfältige Diskriminierungen sowohl im Arbeitsleben als auch im täglichen Leben. Diese Benachteiligungen sind so nicht hinnehmbar.
    Eine umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung, die der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder einer Behinderung wirksam entgegentritt, bietet hier einen wirksamen Schutz und wird zum Abbau von Benachteiligungen beitragen.

    Fragen:

    Sind Sie dazu bereit, im Bundesrat Gesetzesvorlagen zu einer umfassenden Antidiskriminierungsgesetzgebung, welche alle potentiellen Diskriminierungstatbestände erfasst, einzubringen?
    Wollen Sie solche Gesetzesvorlagen zu unterstützen? Wollen Sie dies in NRW durch eigene gesetzliche Regelungen sicherstellen?
     
  2. Aktiv gegen Diskriminierung im Land

    Zur Überwindung von Diskriminierung wird künftig eine "Kultur der Vielfalt"
    nötig sein. Aktive Diversity-Konzepte sind ein wirkungsvolles Mittel, Vielfalt als Chance für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu nutzen.
    Hierfür müssen Konzepte erarbeitet und umgesetzt werden. Die Mitarbeiter, auch die Führungskräfte in Ministerien und Verwaltung, müssen hierfür sensibilisiert und geschult werden. Zum aktiven Vorgehen gegen Diskriminierung gehört auch, dass es in allen Landesverwaltungen Gleichstellungsbeauftrage für gleichgeschlechtliche Lebensweisen gibt. Diese müssen nicht nur optional, sondern zwingend installiert werden. Sie müssen auch über eigenständige Interventions- und Aktionsmöglichkeiten verfügen, um wirksam Diskriminierung verhindern zu können. Dies gilt für alle Landesdienststellen, selbstverständlich auch bei Polizei und Justiz. Lesben, Schwule und Transgender werden bis heute im Beruf oft benachteiligt, und sie müssen sogar mit Entlassung rechen. Um dies künftig zu verhindern, muss die Förderung von Projekten sowie die Vergabe von Aufträgen des Landes an das Bestehen diskriminierungsfreier Beschäftigungsverhältnisse geknüpft werden.
    Dies kann durch entsprechende Vertragsklauseln in allen Verträgen, mit denen das Land Förderungen und Aufträge vergibt, erreicht werden. Dies gilt u.a.
    auch für religiös gebundene Arbeitgeber außerhalb ihres Verkündigungsauftrags, so z.B. in den Bereichen Kindergärten und Sozialarbeit. Hier droht manchen derzeit die Kündigung, sobald sie offen zu sich selbst stehen.

    Frage:

    Wollen Sie die rechtliche Gleichstellung in NRW voranbringen und dies durch gesetzliche Reglungen und Vertragsgestaltungen sicherstellen?
     
  3. Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften

    Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist ein großer Sprung nach vorne für Lesben und Schwule. Bisher ist dies noch nicht vollständig in Landesrecht umgesetzt. Im Landtag von Nordrhein-Westfalen soll noch im April ein Gesetz zur Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Landesrecht beschlossen werden. Wir begrüßen dies sehr als großen Schritt hin zu einer wirklichen rechtlichen Gleichstellung.

    Unser Ziel ist die volle Gleichstellung. Es gibt keine sachliche Begründung, warum schwule und lesbische Lebensgemeinschaften schlechter behandelt werden als heterosexuelle. Wir wollen gleiche Rechte. Dazu gehört beispielsweise auch die Anerkennung im Steuerrecht, im Beamtenrecht und im Erbrecht. Die ist im bisherigen Bundesgesetz noch nicht erreicht worden. Hier ist eine Ergänzung notwendig, welche der Zustimmung des Bundesrats bedarf.

    Fragen:

    Sind Sie bereit, sich für die vollständige Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften einzusetzen und der Umsetzung in Landesrecht im Landtag zuzustimmen? Wollen Sie sich im Bundesrat für die Verabschiedung der in einem Ergänzungsgesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammengefassten Regelungen einsetzen und ggf. selbst für entsprechende Regelungen tätig werden?
     
  4. Aufklärung und Prävention gegen Vorurteile und Gewalt

    Gerade Schwule und Lesben sind oftmals Zielscheibe von Vorurteilen und Gewalt. Zielgerichtete Aufklärungsmaßnahmen und Antigewaltprojekte helfen Vorurteile abzubauen, Akzeptanz zu fördern und die Sensibilisierung für Fragen der sexuellen Identität zu fördern. Themen gleichgeschlechtlicher Lebensweisen müssen gleichberechtigt ein fester Bestandteil im Unterricht und in der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern werden. Ein hervorragendes Beispiel ist hier das Projekt der Aufklärungsarbeit an Schulen, welches vom Schwul-Lesbischen Aufklärungsprojekt im Unterricht (SchLAU) durchgeführt wird. Diese Angebote müssen weiter gefördert und ausgebaut werden. Insbesondere jugendliche Schwule und Lesben brauchen Unterstützung. Selbsthilfegruppen und eine landesweite Koordination sind hier nötig. Auch in der Landesjugendhilfe muss stärker auf die Probleme junger Lesben und Schwuler eingegangen werden.

    Aufklärung heißt auch, politische Bildungsarbeit durch Seminare, Workshops und Materialien fördern. Wir brauchen auch Hilfe zur Selbsthilfe für Projekte der schwulen und lesbischen SeniorInnenarbeit. Die spezifischen Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppen müssen evaluiert und Angebote erarbeitet werden. Ein ganz wichtiger Punkt ist hier auch die Aufklärungsarbeit im Migrantenbereich. In vielen der traditionell orientierten Migrations-Communitys ist Homosexualität nahezu vollkommen
    tabuisiert. Auch in NRW ist hier die Förderung und Unterstützung von Beratungsangeboten und Selbsthilfegruppen für Migrantinnen und Migranten, die lesbisch bzw. schwul sind, immens wichtig. Es müssen auch muttersprachlich orientierte Aufklärungskampagnen zu schwul-lesbischen Themen eingerichtet und gefördert werden. Mit diesen sollen Menschen mit Migrationshintergrund und auch Migrantenorganisationen erreicht werden. Gerade hier gibt es ein erhebliches Informationsdefizit zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen.

    Zur Vermeidung antischwuler und antilesbischer Gewalt sind die Förderung und  der Ausbau von Antigewaltprojekten nötig. Hierzu zählen auch Hilfsangebote für lesbische und schwule Gewaltopfer und psychosoziale Beratungs- und Selbsthilfeangebote für Lesben, Schwule und Transgender. Die Präventionsarbeit der Polizei zu antilesbischer / antischwuler Gewalt in NRW ist weiter fortzuführen und auszubauen. Insbesondere müssen die Polizistinnen und Polizisten hierfür auch durch geeignete Angebote sensibilisiert und geschult werden.

    Fragen:

    Werden Sie, wenn Sie in der Regierungsverantwortung stehen, diese Projekte zu Aufklärung und Prävention weiter fördern und ausbauen? Sind Sie bereit, hier auch neue Projekte anzustoßen und dies auch finanziell zu unterstützen?
     
  5. Prävention gegen sexuell übertragbare Krankheiten und HIV/AIDS

    Prävention ist auch in Zeiten knapper Kassen die wirksamste und günstigste Lösung für unsere Gesellschaft. Gerade die unter Jugendlichen wieder ansteigenden Infektionszahlen lassen schon heute die Alarmglocken schrillen. Wer hier die Mittel zur Prävention gegen HIV/AIDS und andere sexuell übertragbare Krankheiten streichen will, macht sich mitverantwortlich für Neuinfektionen und unsägliches Leid. Um dies zu verhindern, müssen die Zielgruppen und insbesondere Jugendliche erreicht werden. Die
    AIDS-Aufklärung muss auch an den Schulen verstärkt werden.Weiter müssen Betreuungs- und Lebensangebote für Erkrankte zur Verfügung stehen. Diese dürfen nicht aus unserer Gesellschaft ausgestoßen werden.

    Frage:

    Wollen Sie die Angebote zur Prävention gegen sexuell übertragbare Krankheiten und HIV/AIDS in NRW weiter zielgerichtet ausbauen und diese absichern?
     

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