18. 04.2005Der nordrhein-westfälische
Landesverband des Lesben- und Schwulenverbandes, LSVD NRW, bittet uns um
Verbreitung der folgendenden Pressemitteilung:
Ein großer Schritt zur rechtlichen Gleichstellung
schwuler und lesbischer Paare in Nordrhein-Westfalen kommt!
Das Gesetz zur Anpassung des nordrhein-westfälischen Landesrechts an
das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes kommt am 20. April zur
Verabschiedung in den Landtag. Dazu erklärt Arnulf Sensenbrenner,
Sprecher des LSVD NRW:
Das Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz (LpartAnpG), welches eine
rechtliche Gleichstellung für Verpartnerte im Landesrecht bringt, kommt
zur 2. und 3. Lesung in den nordrhein-westfälischen Landtag.
Voraussichtlich wird dies am 20.April ab ca. 16:40 Uhr sein.
Wir erwarten eine breite Zustimmung für dieses Gesetz. Dies wird von einer
großen Mehrheit im Landtag auch so getragen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hatte am 7. April den Entwurf
des Landesgesetzes mit den Stimmen von SPD, Bündnis90 / Die Grünen und der
FDP angenommen. Leider hat sich die CDU hier verweigert und den Entwurf
abgelehnt.
Wer sich, wie Herr Rüttgers als CDU-Spitzenkandidat, gesellschaftlichen
Entwicklungen in Großstädten öffnen will, muss auch die Rechte schwuler
und lesbischer Paare anerkennen.
Wir fordern die CDU in Nordrhein-Westfalen auf, dem Gesetz am 20. April
zuzustimmen. Dies ist für uns eine Nagelprobe, wie die CDU zu unseren
legitimen Rechten als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger steht.
Lesben- und Schwulenverband LSVD NRW
Arnulf Sensenbrenner
T. 0171-3846132
nrw@lsvd.de
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