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18. 04.2005

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Lesben- und Schwulenverbandes, LSVD NRW, bittet uns um Verbreitung der folgendenden Pressemitteilung:

Ein großer Schritt zur rechtlichen Gleichstellung
schwuler und lesbischer Paare in Nordrhein-Westfalen kommt!

Das Gesetz zur Anpassung des nordrhein-westfälischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes kommt am 20. April zur Verabschiedung in den Landtag. Dazu erklärt Arnulf Sensenbrenner, Sprecher des LSVD NRW:

Das Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz (LpartAnpG), welches eine rechtliche Gleichstellung für Verpartnerte im Landesrecht bringt, kommt zur 2. und 3. Lesung in den nordrhein-westfälischen Landtag. Voraussichtlich wird dies am 20.April ab ca. 16:40 Uhr sein.

Wir erwarten eine breite Zustimmung für dieses Gesetz. Dies wird von einer großen Mehrheit im Landtag auch so getragen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hatte am 7. April den Entwurf des Landesgesetzes mit den Stimmen von SPD, Bündnis90 / Die Grünen und der FDP angenommen. Leider hat sich die CDU hier verweigert und den Entwurf abgelehnt.

Wer sich, wie Herr Rüttgers als CDU-Spitzenkandidat, gesellschaftlichen Entwicklungen in Großstädten öffnen will, muss auch die Rechte schwuler und lesbischer Paare anerkennen.

Wir fordern die CDU in Nordrhein-Westfalen auf, dem Gesetz am 20. April zuzustimmen. Dies ist für uns eine Nagelprobe, wie die CDU zu unseren legitimen Rechten als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger steht.

Lesben- und Schwulenverband LSVD NRW
Arnulf Sensenbrenner
T. 0171-3846132
nrw@lsvd.de
 


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