Presseinformation vom 19. April 2005:VAN ESSEN: Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare
dient dem Kindeswohl
BERLIN. Zu dem heutigen Beschluss der Bayerischen Staatsregierung,
gegen die Möglichkeit der Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare
vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, erklärt der Parlamentarische
Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van ESSEN:
Die FDP lehnt die geplante Klage von Bayern gegen die Stiefkindadopotion
für gleichgeschlechtlliche Paare entschieden ab. Die Liberalen rufen die
Union auf, ihre Blockade gegen eine Gleichstellung von
gleichgeschlechtlichen Paaren aufzugeben und endlich die gesellschaftliche
Realität anzuerkennen. Die FDP hat Ende 2004 der Einführung der
Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare im Bundestag zugestimmt.
Bereits heute leben Kinder in zahlreichen gleichgeschlechtlichen
Lebensgemeinschaften. Die FDP hat immer darauf hingewiesen, daß beim
Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare das Kindeswohl an erster
Stelle stehen muß und nicht die sexuelle Orientierung der
adoptionswilligen Paare. Die FDP fordert daher, über die jetzige
Rechtslage hinaus, ein volles gemeinsames Adoptionsrecht für
gleichgeschlechtliche Paare. Aus Sicht der FDP kann es gerade dem
Kindeswohl dienen, wenn die Erziehungsleistung für das Kind als gemeinsame
elterliche Verantwortung von zwei Personen wahrgenommen wird. Die
Rechtsstellung des Kindes wird durch eine Adoption wesentlich verbessert.
Das gemeinsame Adoptionsrecht gibt den Kindern emotionale und rechtliche
Sicherheit. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits im Frühjahr 2004 einen
Gesetzentwurf zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in den
Bundestag eingebracht, der unter anderem das gemeinsame Adoptionsrecht für
eingetragene Lebenspartner vorsieht.
Eins steht fest: Mit der FDP wird es nach einem Regierungswechsel 2006
kein Zurück hinter die jetzige Rechtslage geben!
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