Pressemitteilung des LSU
Angriff auf die Familie
Würzburg, 19.04.2005 Mit Unverständnis haben die Lesben und Schwulen in
der Union (LSU) den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung zur Kenntnis
genommen, gegen die seit Jahresanfang gültige Stiefkindadoption für
eingetragene Lebenspartnerschaften vor dem Bundesverfassungsgericht zu
klagen. Wenn die Bayerische Staatsregierung tatsächlich „...rechtliche und
praktische Erleichterungen für eingetragene Lebenspartnerschaften
respektiere...“, wie Justizministerin Merk erklärte, hätte es nicht zu
diesem Beschluss kommen dürfen.
„Gerade wer das Kindeswohl in den Vordergrund stellt, sollte nicht
versuchen, dies für die vielen Kinder, die in gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaften eine fürsorgliche und liebevolle Familie haben,
gerichtlich zu unterbinden“, erklärt Axel Hochrein, stellvertretender
Bundesvorsitzender der LSU. Nach Meinung der LSU bietet die rechtliche
Möglichkeit der Stiefkindadoption den Rahmen, in welchem die zuständigen
Behörden dann individuell entscheiden können. „ Das einzelne Kindeswohl
wird nicht am Kabinettstisch entschieden“, so Hochrein weiter.
Für die LSU ist es nicht akzeptabel, dass sich der bayerische
Ministerpräsident bei dieser Entscheidung auf das „Leitbild des
Grundgesetzes“ beruft. Dieses Leitbild entspricht heute nicht mehr der
Lebensrealität und spiegelt nicht die Familiensituation in Deutschland
wieder. Hier will die bayerische Politik die Lebensentscheidung der
Gesellschaft ignorieren.
„Der letzte Gang in Sachen eingetragener Lebenspartnerschaft hat den
klagenden Ländern ein Ergebnis beschert, dass im krassen Widerspruch zum
erhofften Ergebnis stand. In Fortführung dieser Entscheidungslinie bleibt
zu wünschen, dass Karlsruhe diesen Angriff der CSU auf die
Regenbogenfamilie abwehrt“, erklärt Hochrein.
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