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Pressemitteilung Nr. 0297/2002 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04. Juni 2002

Informationsfreiheitsgesetz und Antidiskriminierungsgesetz scheitern am Widerstand der SPD

Zum Scheitern des Antidiskriminierungsgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes erklären Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher, Cem Özdemir, innenpolitischer Sprecher und Grietje Bettin, Mitglied im Innenausschuss:

Das Informationsfreiheitsgesetz und das Antidiskriminierungsgesetz sind an den Bedenken der SPD gescheitert. Wir bedauern, dass beide Gesetze in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden.

Dies zeigt: nur Bündnis 90/Die Grünen sind Garant für wirksame Antidiskriminierung und effektive Informationsfreiheit. Für uns bleiben dies wichtige Vorhaben für die nächste Legislaturperiode.

Ein Informationsfreiheitsgesetz muss umfassend Einsicht in Behördenunterlagen gewähren. Sozialdemokratisch geführte Ressorts haben aber von Anfang an Widerstand gegen ein angemessenes Einsichtsrecht in ihre Bereiche geleistet. Diese Haltung ist ein Rückschlag für Demokratie und Transparenz. Ein Informationsfreiheitsgesetz wäre ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen Korruption und Vetternwirtschaft gewesen, etwa bei Absprachen über öffentliche Aufträge. Akteneinsichtsrechte sind mittlerweile Standard in demokratischen Gesellschaften.

Der Widerstand der Kirchen gegen ihre Einbeziehung in ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit veranlasste die SPD, auf eine Verabschiedung des Antidiskriminierungsgesetzes zu verzichten. Mit den Kirchen war leider keine Einigung möglich, obwohl die Koalition den Kirchen mit einem Angebot entgegengekommen war. Danach sollten die Religionsgemeinschaften und alle ihre sozialen und kulturellen Einrichtungen von dieser Vorschrift ausgenommen werden.

Ein Antidiskriminierungsgesetz muss auch ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Antisemitismus und Antiislamismus sein. Inzwischen gibt es starke Kräfte, die auch Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Identität und Behinderung nicht in ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsverbot aufnehmen wollen.

Bündnis 90/Die Grünen werden ihren Kampf gegen die Diskriminierung aller Minderheiten fortsetzen und das Thema bei den nächsten Koalitionsverhandlungen erneut auf die Tagesordnung setzen.

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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