Presse



Presseerklärung des LSVD vom 20. Juni 2002

"Stolz auf das Erreichte. Hungrig nach mehr!"

CSD-Demonstration in Berlin für volle Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen

Zur CSD-Parade in Berlin erklärt Kirstin Fussan, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

Unter dem Motto "Stolz auf das Erreichte. Hungrig nach mehr!" demonstrieren wir auf der CSD-Parade am kommenden Samstag in Berlin für die volle Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen.

Das am 1. August 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz bedeutet einen großen Sprung nach vorne für die Bürgerrechte von Lesben und Schwulen. Gleiche Rechte bringt es aber noch nicht. Unser Ziel ist die volle Gleichstellung. Dies sind unsere zentralen Forderungen:

  • Vollendung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

    Es gibt keine sachliche Begründung, warum homosexuelle Lebensgemeinschaften anders behandelt werden sollten als heterosexuelle. Wir wollen gleiche Rechte auch im Steuerrecht, im Beamtenrecht und bei der Hinterbliebenenversorgung.
     
  • Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Familien

    Lesbische oder schwule Paare mit Kindern haben ein Recht auf volle Anerkennung als Familie. Die Benachteiligung lesbischer und schwuler Familien muss beendet werden. Sie müssen steuer- sozial- und namensrechtlich gleichgestellt werden.

    Unter den gleichen Voraussetzungen wie für Ehepaare muss auch für Eingetragene Lebenspartnerschaften die sogenannte "Stiefkindadoption" ermöglicht werden. Das gleiche gilt für das gemeinsame Adoptionsrecht sowie für das gemeinsame Sorgerecht.
     
  • Antidiskriminierungsgesetz

    Die bereits bestehenden Gleichbehandlungsklauseln im Arbeitsrecht sowie im Beamten- und Soldatenrecht müssen um das Merkmal der "sexuellen Identität" ergänzt werden. Die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf muss zügig und umfassend in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu zählt auch die Einführung eines Verbandsklagerechts.

    Eine umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung muss zudem ausdrücklich festschreiben, dass die Träger öffentlicher Gewalt niemanden aufgrund der "sexuellen Identität" als Lesbe oder Schwuler benachteiligen dürfen.

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