Presse



Tele Text ARD vom 17. Juli 2001

Homo - Ehe ist verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

Die sogenannte Homo-Ehe ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Homosexuelle Paare können daher auch weiterhin eheähnliche Rechte erhalten, wenn sie ihre Partnerschaft amtlich eintragen lassen. Das Gesetz untergrabe nicht den bsonderen Schutz der Ehe, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Karlsruher Richter wiesen damit eine Klage der unionsgeführten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen ab. Die Länder hatten moniert, das Gesetz höhle die privilegierte Stellung von Ehe und Familie aus. Bislang gibt es schätzungseise 4.500 eingetragene Paare.

Unterschiedliche Reaktionen

Unions-Kanzlerkandidat Stoiber hat die Entscheidung der Karlsruher Richter zur "Homo-Ehe" bedauert. Zugleich versicherte er, im Falle eines Regierungswechsel wolle die Union die eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht in Frage stellen.

Der Grünen-Rechtsexperte Beck hingegen bezeichnete das Urteil als "Sieg auf der ganzen Linie" für die Regierung. Dies sei "ein gigantischer Tag für die Lesben und Schwulen in Deutschland".

Der FDP-Politiker van Essen sagte, es sei ein Gewinn, wenn zwei Menschen auch rechtlich abgesichert Verantwortung für einander übernehmen.


 
 

[Impressum] [Feedback] [Sitemap]