Presse



Pressemitteilung des LSVD vom 07. Juli 2002

Bundesverfassungsgericht
erteilt Diskriminierung eine Absage

Wir fühlen uns durch das oberste Gericht ermutigt,
auch weiterhin für gleiche Rechte zu kämpfen!

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsfgerichts, die Normenkontrollanträge Bayerns, Sachsens und Thüringens gegen die Eingetragene Lebenspartnerschaft abzuweisen, erklärt Kirstin Fussan, Sprecherin des LSVD:

Jetzt ist es endlich amtlich: Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist verfassungskonform. Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben den konservativen Hardlinern ein für allemal ins Stammbuch geschrieben: Die Diskriminierung von lesbischen und schwulen Paaren ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Dafür gibt es keinen Platz in einem modernen demokratischen Gemeinwesen.

Besonders begrüßen wir die Entscheidung des Obersten Gerichts, dass für Lebenspartnerschaften das Abstandsgebot zur Ehe nicht gilt. Das Gericht hat damit eindeutig festgestellt, dass weiteren rechtlichen Regelungen für homosexuelle Paare nichts im Wege steht. Wir haben verstanden und bleiben am Ball!

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts will der LSVD die Gleichstellung weiter vorantreiben. Auf einem bundesweiten Fachkongress am 17./18. August in Berlin werden wir das Urteil auswerten und die weiteren Schritte besprechen.

Unser Ziel ist die volle Gleichstellung. Es gibt keine sachliche Begründung, warum schwule und lesbische Lebensgemeinschaften anders behandelt werden sollten als heterosexuelle. Wir wollen gleiche Rechte auf dem Standesamt. Dazu gehört beispielsweise die Anerkennung im Steuerrecht, im Beamtenrecht und bei der Hinterbliebenenversorgung. Auch gibt es keinen sachlichen Grund, Menschen allein wegen ihrer Homosexualität vom Adoptionsrecht auszuschließen. Unter den gleichen Voraussetzungen wie für Ehepaare muss auch für Eingetragene Lebenspartnerschaften die sogenannte "Stiefkindadoption" ermöglicht werden. Das gleiche gilt für das gemeinsame Adoptionsrecht sowie für das gemeinsame Sorgerecht.

Von der Opposition fordern wir nunmehr, ihren ideologischen Ballast über Bord zu werfen und unverzüglich an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Politik wird in Berlin gemacht, nicht in Karlsruhe.

In allen diesen Forderungen fühlen wir uns durch das Bundesverfassungsgericht bestärkt.


 
 

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