Presse



Pressemitteilung der PDS

Weg zu einem modernen Familienrecht freigegeben

Rot-Grün hat im vorauseilenden Gehorsam versagt

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz erklärt die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Christina Schenk:

Rot-Grün hat die vorhandenen Spielräume nicht genutzt. Das Bundesverfassungs-gericht hat bestätigt, dass ein "Abstandsgebot" für homosexuelle Paare nicht existiert. Außerdem hat es deutlich gemacht, dass verschiedengeschlechtlichen Paaren, die nicht heiraten wollen, sowie Verantwortungsgemeinschaften unter Verwandten rechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden können.

Peinlich für die Grünen, dass sie dieses mindere Recht für Lesben und Schwule stets verteidigt haben. Nicht einmal als Bürgerrechtspartei sind sie noch ernst zu nehmen.

Mit seinem Urteil ist das Bundesverfassungsgericht dichter an der Realität als SPD und Grüne. Rot-Grün hat die Chance zu einem modernen Familienrecht, das nicht allein auf den Trauschein oder die Eingetragene Lebenspartnerschaft abstellt, nicht genutzt.

Unsere Kritik an der Eingetragenen Lebenspartnerschaft (ELP) als Recht zweiter Klasse, das die Diskrimierung homosexueller Paare festschreibt, ist durch das Urteil bestätigt worden. Unsere Forderung, Rechtsbeziehungen in hetero- wie homosexuellen Verantwortungsgemeinschaften regeln zu können, auch ohne eine Ehe oder eine ELP einzugehen, ebenso.

Nunmehr stehen sowohl die völlige Gleichstellung der ELP mit der Ehe als auch die Gleichstellung aller Lebensweisen auf der Aganda.


 
 

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