Presse



LSVD Köln vom 18. Juli 2002

Herr Geis, was nun!?

Offener Brief

Bundesverfassungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit des Lebenspartnerschaftge-setzes - CSU-Politiker Norbert Geis auf verlorenem Posten.

In Ihrer Funktion als rechtspolitischer Sprecher der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion haben Sie Ihre homosexuellen Mitbürger auf das Übelste diskriminiert. Sie waren der Motor der Klage gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz, das Sie als "Angriff auf Ehe und Familie" werten. Sie verunglimpfen Homosexuelle weiterhin als "pervers", "schwachsinnig", "verirrt", "aufdringlich", "schamlos" und "sich öffentlich prostitu-ierend":

        http://www.bundestag.de/mdbhome/Geis_No0/eheundfamilie.html

Nach Ihrer Auffassung ist es zudem "höchstgefährlich", uns zur Begrüßung die Hand zu geben, denn dadurch entstünden langwierige Krankheiten. Im ARD-Magazin "Kontraste" haben Sie erneut Ihr rückwärtsgewandtes Weltbild offenbart:

        http://www.kontraste.de/0206/manuskripte/txt_geis.html

Jeder Demokrat sollte sich endgültig von Ihnen als Meinungs- und Funktionsträger abwenden!

Ihre christliche Nächstenliebe konnte Sie nicht davon abhalten, diesen menschenverachtenden Weg unbeirrt weiter zu gehen. Sie wollten ein Gesetz bekämpfen, dass Diskriminierung beseitigt, den besonderen Schutz von Ehe und Familie respektiert und gleichgeschlechtliche Verantwortungsgemeinschaften, die der ganzen Gesellschaft dienen, fördert. Nun hat Ihnen das Bundesverfassungsgericht nach den Maßstäben des Grundgesetzes bescheinigt, dass Sie auf dem Holzweg sind. Laut Urteil vom 17. Juli hat das Bundesverfassungsgericht das Lebenspartnerschaftsgesetz in allen Punkten als rechtens erklärt. Vollständiges Urteil & Begründung:

        http://www.bverfg.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen

Inzwischen haben sich ca. 4.500 gleichgeschlechtliche Paare eintragen lassen. Diese Lebenspartnerschaften, die ca. ein Prozent aller Eheschließungen ausmachen, sind längst gesellschaftliche Normalität.

Nach wie vor fordern wir Ihren Rücktritt, eine offizielle Entschuldigung der Union für die diskriminierenden Ausfälle gegen uns Lesben und Schwule sowie eine Wiedergutmachung in Form einer Spende für das im Berliner Tiergarten geplante Mahnmal für die von der NS-Diktatur verfolgten Homosexuellen.

Berlin, 17. Juli 2002

Dr. iur. Henner Merle       Jörg Litwinschuh       Dr. rer. nat. Hagen Bode

Kontakt:
Rechtsanwälte Merle & Albl,
Tucholskystr. 18/20, 10117 Berlin,
Tel./Fax: 030/308895-0/-10,
E-Mail: merle@merle-albl.de


 
 

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