Presse



LSVD vom 01. August 2002

LSVD erwägt Verfassungsbeschwerden

Ein Jahr Lebenspartnerschaftsgesetz

Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD), erklärt:

Schluss mit der Besenkammer! Gesellschaftliche Normalität, doch der Kampf um das Gesetz geht weiter.

Der LSVD fordert Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen auf, den homosexuellen Paaren für die Eintragung ihrer Partnerschaft endlich die Standesämter zu öffnen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass aus verfassungsrechtlicher Sicht dem nichts entgegensteht. Es muss Schluss mit der Trauung in der Besenkammer oder beim Notar sein.

Der LSVD fordert Union, FDP und Bundesratsmehrheit auf, noch vor der Bundestagswahl den Weg für eine Einigung über das Ergänzungsgesetz frei zu machen. Das Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz liegt seit Dezember 2000 im Vermittlungsausschuss. Es könnte im Falle einer Einigung vom Bundestag am 12. September und vom Bundesrat am 27. September verabschiedet werden.

Sollte die Blockade des Ergänzungsgesetzes, insbesondere der steuer- und beamtenrechtlichen Regelungen andauern, erwägt der LSVD die Organisierung von Verfassungsbeschwerden. Wir sehen uns durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht hierzu geradezu ermutigt. Über weitere Schritte wird der LSVD auf einer Fachtagung am 17./18.8.2002 in Berlin beraten.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist gesellschaftliche Normalität eingetreten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat für die Paare auch die notwendige Rechtssicherheit geschaffen. Die Eingetragene Partnerschaft hat der Akzeptanz der Schwulen und Lesben einen enormen Schub gegeben.

In den meisten Ländern werden die Lebenspartnerschaften auf den Standesämtern eingetragen. Dies funktioniert dank des Engagements der Standesbeamten problemlos. Auch die Hochzeitsgesellschaften von heterosexuellen Paaren nehmen hieran keinen Anstoß.

LSVD Pressestelle
Katzbachstr. 5
10965 Berlin
T. (030) 78954763
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