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Presseinformation Nr. 111 des Landesbezirks Berlin-Brandenburg der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

Diskriminierungen bei der katholischen Kirche beenden!

Die Drohung des Oberhauptes der Berliner Katholiken, Kardinal Sterzinski, homosexuelle Beschäftigte aus dem kirchlichen Dienst zu entfernen, wenn diese die vor einem Jahr gesetzlich ermöglichte Lebenspartnerschaft eingehen, stößt auf heftigen Protest der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

"Die Begründung des katholischen Würdenträgers, das Eingehen der Lebenspartnerschaft stelle einen `schwerwiegenden Loyalitätsverstoß` gegen kirchliche Glaubens- und Moralvorstellungen dar, die eine Entlassung rechtfertigen, mag zwar im Rahmen des kirchlichen Rechtsprivilegs als Umgangsform immer noch zulässig sein. Menschlich und moralisch ist es aber", so die ver.di-Landesbezirksleiterin Susanne Stumpenhusen, "äußerst verwerflich, mit einem Berufsverbot gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzugehen, nur weil sie das ihnen vom Staat seit einem Jahr zugestandene Recht der eingetragenen Partnerschaft wahrnehmen. Gerade weil das Partnerschaftsgesetz als ein Schritt zur gesellschaftlichen Anerkennung der Lebensweise lesbischer Bürgerinnen und schwuler Bürger geschaffen wurde, ist es ungeheuerlich", so Stumpenhusen, "dass sich Kirchenoberhäupter heute noch die Freiheit nehmen, gegen Lesben und Schwule in inhumanster Weise Berufsverbote auszusprechen, aus denen sich unsere Gesellschaft spätestens in den 70-er Jahren des letzten Jahrhunderts "Gott sei Dank" verabschiedet hat.

Auch Politiker müssten sich fragen lassen, wie hier mit Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wird, die vom Gesetzgeber gebotene Rechte wahrnehmen und denen die Berliner Verfassung ausdrücklich Schutz vor Diskriminierung gebietet. Gerade die kirchlichen Einrichtungen mit ihren hunderttausenden Beschäftigten arbeiten größtenteils mit staatlichen Zuschüssen der Steuerzahler. Die engagierte Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den überwiegend sozialen Aufgaben gewidmeten kirchlichen Einrichtungen wird selbstverständlich nicht dadurch gemindert, wenn diese verheiratet oder eben verpartnert sind. Die katholische Kirche möge sich unverzüglich zur Würde auch der Menschen bekennen, die ihr Leben nicht nach einem klerikalen Dogma einrichten, das ihnen Frieden bestenfalls im Himmel verspricht. Deshalb fordert die ver.di-Landesbezirksleiterin die sofortige Rücknahme der Kündigungsandrohung und uneingeschränkten Respekt gegenüber lesbischen und schwulen Beschäftigten auch im kirchlichen Dienst.

Pressestelle des Landesbezirks der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Dr. Andreas Splanemann (Telefon: 030 / 2 31 21 201)


 
 

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