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22. August 2002 Das ist kein guter Stil, Herr Dr. BirkmannZur Verabschiedung des thüringischen Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD): Thüringen ist mit seiner Normenkontrollklage gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Diese Klage war für den thüringischen Justizminister Dr. Andreas Birkmann, der auch Präsident des Familienbundes der Deutschen Katholiken und Vater von sechs Töchtern ist, ein Herzensanliegen. Birkmann kann seine Niederlage offenbar nicht verwinden. Nur so ist zu erklären, dass in Thüringen den Homosexuellen das Standesamt möglichst weiter verschlossen bleiben soll. Deshalb hat die CDU in dem heute endlich verabschiedeten Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz durchgedrückt, dass für die Begründung der Lebenspartnerschaften in Zukunft die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sein sollen. Während die kreisfreien Städte diese Aufgabe den Standesbeamten übertragen können, ist das den Landkreisen nicht möglich. Wir fragen Herrn Justizminister Dr. Birkmann: Warum sollen die auf dem Land wohnenden thüringischen Lesben und Schwulen ihre Lebenspartnerschaft nicht auf dem Standesamt begründen dürfen, während dies in vielen thüringischen Städten in Zukunft möglich sein wird? Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts steht doch fest: Die Lebenspartnerschaft gefährdet die Ehe nicht. So reagiert ein schlechter Verlierer! Für Rückfragen: 0711 4780988
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