Presse



KNA vom 22.10.2002

"Armeeausschluss wegen Homosexualität verletzt Menschenrechte"

Straßburg (KNA) Fünf britische Staatsbürger, die gegen ihrer Entlassung wegen Homosexualität aus der britischen Armee geklagt hatten, haben vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg Recht erhalten. Ihnen wurden von den Straßburger Richtern am Dienstag für die in den 90er Jahren erfolgten Entlassungen hohe Schadenersatz-Summen zugesprochen. Die vier Männer und eine Frau erhielten jeweils 30.300 Euro an moralischem Schadenersatz zugesprochen.

Als Ausgleich für den ihnen entstandenen materiellen Schaden erhielten sie von den Richtern zusätzlich zwischen 43.000 und 145.100 Euro zugesprochen. Daneben werden ihnen die Auslagen in Höhe von bis zu 8.900 Euro ersetzt. Die Straßburger Richter sahen es als erwiesen an, dass das Grundrecht auf Privat- und Familienleben durch die britische Entscheidung, sie aus der Armee zu entlassen, verletzt worden war.

 


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