Presse



Pressemitteilung der LSU

LSU fordert gemeinsames Adoptionsrecht
für Homosexuelle Paare

Das Wohl des Kindes muss allein maßgeblich sein

Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) begrüßen, dass das Britische Oberhaus ein vom Unterhaus bereits verabschiedetes Gesetzt zur Freigabe von Adoptionen für homosexuelle Paare gebilligt hat. Damit steht im Vereinigten Königreich schwulen und lesbischen Paaren der Weg offen, im vollen Umfang gemeinsam Verantwortung für ein Kind zu übernehmen.

Die LSU fordert, dass auch in Deutschland im Rahmen der eingetragenen Partnerschaft die Stiefelternadoption und das gemeinsame Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare geöffnet wird.

Mit einem solchen Gesetz könnten die vielen in Deutschland lebenden Familien mit gleichgeschlechtlichen Elternteilen ihre Lebensverhältnisse zum Wohle des Kindes rechtlich absichern, so Dr. Stefan Trilling, Bundesvorstandsmitglied der LSU. Es wäre sicherlich zum Wohle des Kindes, wenn beide Elternteile in vollem Umfang jederzeit Entscheidungen, z.B. im Krankenhaus, für das Kind treffen könnten. Und weiter: „Wenn dem leiblichen Elternteil etwas zustößt, sind nach heutiger Rechtslage Kinder einer erheblichen Unsicherheit ihres Verbleibes ausgesetzt, so Trilling. „Dieser Nachteil für die Kinder ließe sich im Wege der Stiefelternadoption beseitigen."

„Die Entscheidungen über die Adoption von Kindern müssen allein nach dem Wohl des Kindes getroffen werden", so Trilling. Daher ist aus Sicht der LSU nicht nachvollziehbar, warum schwulen und lesbischen Paaren ein gemeinsames Adoptionsrecht grundsätzlich vorenthalten wird. In bestimmten Fällen, z.B. wenn den leiblichen Eltern eines Kindes etwas zugestoßen ist, kann es sogar gerade dem Wohl des Kindes entsprechen, wenn es bei einem angehörigen oder einem anderen ihm vertrauten schwulen oder lesbischen Paar aufwächst, und nicht von einem "fremden" Ehepaar oder in einem Jugendheim erzogen wird.

Die Jugendämter müssen richtigerweise bei der Auswahl von Adoptionseltern das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Der Gesetzgeber, so die LSU, muss dann aber auch die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass in jedem Einzelfall frei von rechtlichen Restriktionen auch eine Entscheidung zum Wohl des Kindes getroffen werden kann.

 


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