Pressemitteilung der LSULSU fordert gemeinsames Adoptionsrecht
für Homosexuelle Paare
Das
Wohl des Kindes muss allein maßgeblich sein
Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) begrüßen, dass das Britische
Oberhaus ein vom Unterhaus bereits verabschiedetes Gesetzt zur Freigabe
von Adoptionen für homosexuelle Paare gebilligt hat. Damit steht im
Vereinigten Königreich schwulen und lesbischen Paaren der Weg offen, im
vollen Umfang gemeinsam Verantwortung für ein Kind zu übernehmen.
Die LSU fordert, dass auch in Deutschland im Rahmen der eingetragenen
Partnerschaft die Stiefelternadoption und das gemeinsame Adoptionsrecht
für schwule und lesbische Paare geöffnet wird.
Mit einem solchen Gesetz könnten die vielen in Deutschland lebenden
Familien mit gleichgeschlechtlichen Elternteilen ihre Lebensverhältnisse
zum Wohle des Kindes rechtlich absichern, so Dr. Stefan Trilling,
Bundesvorstandsmitglied der LSU. Es wäre sicherlich zum Wohle des Kindes,
wenn beide Elternteile in vollem Umfang jederzeit Entscheidungen, z.B. im
Krankenhaus, für das Kind treffen könnten. Und weiter: „Wenn dem
leiblichen Elternteil etwas zustößt, sind nach heutiger Rechtslage Kinder
einer erheblichen Unsicherheit ihres Verbleibes ausgesetzt, so Trilling.
„Dieser Nachteil für die Kinder ließe sich im Wege der Stiefelternadoption
beseitigen."
„Die Entscheidungen über die Adoption von Kindern müssen allein nach
dem Wohl des Kindes getroffen werden", so Trilling. Daher ist aus Sicht
der LSU nicht nachvollziehbar, warum schwulen und lesbischen Paaren
ein gemeinsames Adoptionsrecht grundsätzlich vorenthalten wird. In
bestimmten Fällen, z.B. wenn den leiblichen Eltern eines Kindes etwas
zugestoßen ist, kann es sogar gerade dem Wohl des Kindes entsprechen, wenn
es bei einem angehörigen oder einem anderen ihm vertrauten schwulen oder
lesbischen Paar aufwächst, und nicht von einem "fremden" Ehepaar oder in
einem Jugendheim erzogen wird.
Die Jugendämter müssen richtigerweise bei der Auswahl von
Adoptionseltern das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Der
Gesetzgeber, so die LSU, muss dann aber auch die rechtlichen
Voraussetzungen dafür schaffen, dass in jedem Einzelfall frei von
rechtlichen Restriktionen auch eine Entscheidung zum Wohl des Kindes
getroffen werden kann.
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