Presse



Pressemitteilung der LSU vom 12.11.2002

LSU gratuliert Angela Merkel zur Wiederwahl

Hannover/Wiesbaden - Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) gratulieren Angela Merkel zur ihrem überzeugenden Ergebnis bei der Wiederwahl zur Parteivorsitzenden. Gleichzeitig begrüßt die LSU die auf dem 16. Bundes-Parteitag der CDU beschlossene Öffnung der CDU als eine alle Gruppen der Bevölkerung umfassende Bürgerpartei.

„Die Diskussion innerhalb der CDU, in Fragen der Familien- und Gesellschaftspolitik, ist ein Verdienst von Angela Merkel. Ihr überzeugendes Ergebnis bei der Wiederwahl zeigt, dass sie die Partei dabei geschlossen hinter sich hat", so Rolf Ohler, Bundesvorsitzender der LSU. Die LSU werde diesen Kurs der Erneuerung hin zur Lebensrealität in Deutschland als Katalysator für den Bereich schwul/lesbischer Anliegen innerhalb der Familien- und Gesellschaftspolitik begleiten und voran treiben, so Ohler weiter.

Die wachsende Unterstützung aus vielen Teilen der Union für die berechtigten Anliegen von homosexuellen Bürgerinnen und Bürgern in der vergangenen Zeit, zeigt ihre Wirkung, wenn die Union verstärkt mit jenen Gruppen in den Dialog kommen will, der bis dato nicht berücksichtigt wurde. „Eine große Volkspartei, die Anspruch erheben will, Bürgerpartei zu sein, muss alle Bevölkerungsgruppen umfassen und sich für sie engagieren", fordert Rolf Ohler. Auf dem Weg vorhandene Defizite abzubauen und sachgerechte politische Arbeit zu leisten zu können ist die LSU der Ansprechpartner für die Union. Die LSU ist überzeugt, dass hier der Union neues „Tafelsilber zuwächst, und nicht „verscherbelt" wird.

Einen ersten Beweis für die Ernsthaftigkeit dieses angekündigten Projekts „Bürgerpartei" wird das Verhalten der Union beim Lebenspartnerschaftsgesetz-Ergänzungsgesetz sein. Hier wird die Union zeigen können, dass sie durch Mitarbeit und Mitgestaltung am Gesetz über den Bundesrat die von Angela Merkel beklagte „Abwesenheit des Politischen" beenden will und wichtige Fragen in der Gesellschaftspolitik durch die Politik und nicht das Bundesverfassungsgericht geregelt werden.

 


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