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dpa vom 29.11.2002 Schweiz erkennt schwule und lesbische Paare staatlich anBern (dpa) - Schwule und lesbische Paare in der Schweiz können ihre Partnerschaft künftig beim Standesamt eintragen lassen und so ihre Beziehung rechtlich absichern. Kinder adoptieren dürfen sie aber nicht, wie die Regierung am Freitag mitteilte. Justizministerin Ruth Metzler sprach von einem "Tag der Toleranz und einer modernen und offenen Schweiz". Das "längst fällige" Gesetz solle zu einem Ende von Diskriminierung und Vorurteilen beitragen. Ausgeschlossen bleiben gleichgeschlechtliche Paare weiterhin von fortpflanzungsmedizinischen Verfahren sowie von der Kinderadoption. Metzler sagte hierzu, wenn ein Kind zwei Väter oder zwei Mütter hätte, würde es zu einem gesellschaftlichen Außenseiter. "Das wollen wir nicht - im Vordergrund steht das Wohl des Kindes." Vermögensrechtlich gilt für das gleichgeschlechtliche Paar eine Regelung,
die der Gütertrennung des Eherechts entspricht. Im Hinblick auf die
Auflösung der Partnerschaft kann das Paar eine besondere
vermögensrechtliche Regelung vereinbaren. |
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