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epd vom 05.12.2002 Segnung homosexueller Paare jetzt in mehreren Landeskirchen möglichNeue Diskussion nach dem LebenspartnerschaftsgesetzVon Dieter Schneberger (epd) Frankfurt a.M. (epd). Das im August 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz hat in der evangelischen Kirche die Diskussion um kirchlichen Segen für gleichgeschlechtliche Partner neu entfacht. Mit dem Thema befassten sich in diesem Herbst allein fünf Kirchenparlamente, die der hessen-nassauischen, braunschweigischen, hannoverschen, pfälzischen und Berlin-brandenburgischen Kirche. In Hessen-Nassau wird nach einem Beschluss der Landessynode von Mittwochabend eine kirchliche Segenshandlung für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften künftig möglich sein. Voraussetzung für den Segen im öffentlich-gottesdienstlichen Rahmen ist die Akzeptanz in der Gemeinde und die Zustimmung des Kirchenvorstandes. In den Landeskirchen Berlin-Brandenburg und Pfalz können gleichgeschlechtliche Partnerschaften künftig in Andachten gesegnet werden, sofern die Beziehung standesamtlich eingetragen ist und die Gemeinde der Zeremonie zustimmt. In Braunschweig wurde der Synode ein Gutachten vorgestellt, wonach eine Segnung mit der Bibel vereinbar ist. Es soll zunächst in den Gemeinden beraten werden, bevor die Synode darüber im Mai 2003 beschließt. Nicht einigen konnte sich hingegen eine Arbeitsgruppe zum Thema "Homo-Segnung" der hannoverschen Landeskirche, der mit 3,19 Millionen Mitgliedern größten. In der rheinischen Kirche (mehr als drei Millionen Mitglieder) ist seit dem Jahr 2000 eine "gottesdienstliche Begleitung" für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Spezielle Traugottesdienste, Ringwechsel oder der Eintrag ins Kirchenbuch bleiben ihnen jedoch verwehrt. Mindestens ein Partner muss zudem der evangelischen Kirche angehören. In der nordelbischen Kirche können schwule und lesbische Paare bereits seit 1997 vor den Altar treten und Gottes Segen für ihre langjährige Beziehung erbitten. Dabei ist entscheidend, dass nicht die Partner als Einzelne, sondern die Partnerschaft gesegnet wird. Bisher gab es nach den Angaben des Kirchenamtes mehr als 50 Segensgottesdienste. In Bayern, wo rund 2,7 Millionen Protestanten leben, ist eine private Segnung homosexueller Paare seit 1993 durch einen Pfarrer erlaubt, jedoch nicht im Gottesdienst. Gegen den kirchlichen Segen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind die badische und die württembergische Kirche. Trotz des unterschiedlichen Umgangs der Landeskirchen mit dem Thema "Segnung von homosexuellen Paaren" sieht der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Kock, keine Gefahr einer Zerreißprobe. Die Kirche müsse in der Lage sein, so einen Dissens auszuhalten, sagte er vor kurzem der Tageszeitung "Die Welt". Anders als in der katholischen Kirche gebe es kein päpstliches Lehramt, das den Weg vorzeichne. Gleichgeschlechtliche Paare müssten toleriert werden, "solange sie dem
christlichen Liebesgebot folgen und auf Zuverlässigkeit, Treue und
Beständigkeit bauen", sagte Kock. Allerdings müsse unter theologischen
Aspekten festgehalten werden, dass "Homosexualität im Widerspruch zum
Wortlaut der Heiligen Schrift steht".
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