Presse



Aktionsbündnis Magnus-Hirschfeld-Stiftung: Pressemitteilung 24.01.2003

Verbesserung für Opfer Zweiter Klasse!

Entschädigung für homosexuelle NS-Opfer ohne aktuelle Notlage möglich

58 Jahre nach der Befreiung des KZ Auschwitz (Gedenktag 27. Januar) können homosexuelle NS-Opfer erstmals eine Entschädigung nach den Allgemeinen-Kriegsfolgengesetz- Härterichtlinien erhalten ohne arm zu sein!

Bis zum Herbst 2002 musste – selbst bei langjähriger KZ-Haft – ein Rosa-Winkel-Häftling arm sein, d.h. als Alleinstehender über kein höheres Monatseinkommen als 907 € verfügen, um nach den AKG-Härterichtlinien entschädigt zu werden. Als Folge dieser "Notlagenvoraussetzung" wurden die Hälfte aller Anträge von homosexuellen NS-Opfern auf Entschädigungsleistungen in den letzten Jahren abgelehnt.

Mit der Änderung der Richtlinien (Bundesanzeiger v. 1.10.2002, S. 22924) wurde das Vorliegen einer gegenwärtigen Notlage als Leistungsvoraussetzung endlich gestrichen. So wurden Rosa- Winkel-Häftlinge von NS-Opfern III. Klasse zu NS-Opfern II. Klasse, denn sie sind nun in etwa mit Zwangssterilisierten, Zwangsarbeitern oder Deserteuren gleichgestellt. Gegenüber den NS- Opfern, die unter das Bundesentschädigungsgesetz fallen, bleiben aber alle "Vergessenen" oder besser bewusst "Ausgegrenzten" nur NS-Opfer II. Klasse.

Das "Aktionsbündnis Magnus-Hirschfeld-Stiftung" begrüßt die Änderung der AKG- Härterichtlinien. Jede Verbesserung, die den wenigen noch lebenden Rosa-Winkel-Häftlingen oder anderen NS-Opfern zugute kommt, ist positiv. Erfreulicherweise werden die abgelehnten Anträge homosexueller NS-Opfer von Amts wegen neu aufgegriffen.

Das Scheitern der individuellen Wiedergutmachung für homosexuelle NS-Opfer in beiden deutschen Staaten führte zur Idee einer Kollektiventschädigung in Form einer vom Bundesgesetzgeber zu errichtenden "Magnus-Hirschfeld-Stiftung". Das Gesetzgebungsverfahren fand im Herbst 2002 keinen Abschluss und verfiel der Diskontinuität.

Das Aktionsbündnis fordert alle Fraktionen des Deutschen Bundestages nachdrücklich auf, nicht wortbrüchig zu werden, und alsbald einen verbesserten Gesetzentwurf zur Errichtung der Stiftung ins Parlament einzubringen. Die Mittel für die Stiftung sind wieder (!) in den Bundeshaushalt 2003 einzustellen, damit die Stiftung auch in diesem Jahr die Arbeit aufnehmen kann.

Aktionsbündnis Magnus-Hirschfeld-Stiftung
Chodowieckistrasse 41
10405 Berlin

www.magnus-hirschfeld.de/stiftung
 


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