Presse



Presseerklärung der LSU Mannheim vom 03.03.2003

Verwaltungsentscheidung in Sachen Trausaal
Zeichen von Inkompetenz und Ignoranz

Verstoß gegen Geist des Verfassungsgerichtsurteils

Als „Zeichen von Inkompetenz und Ignoranz gegenüber den Anliegen von Lesben und Schwulen" wertete der Sprecher der LSU-Mannheim, Michael Reiss, am Montag die Entscheidung der Stadtverwaltung mit dem Oberbürgermeister an der Spitze, den Trausaal auf Wunsch der Betroffenen nicht zu öffnen.

Es sei ein Zeichen juristischer Inkompetenz, wenn die Verwaltung in ihrer Vorlage an den Hauptausschuss des Gemeinderates unter Hinweis auf das vom Landtag beschlossene Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (DS 13/1097 vom 27.06.02) die Möglichkeit verneint, sogenannte Homoehen durch den Standesbeamten schließen zu lassen. Es ist zwar richtig, dass das Gesetz keine Aussagen über den Ort der Schließung der sogenannten Homoehe macht, aber dies gilt auch für die Frage, vor wem man sie letztlich rechtsgültig schließt. Dies war der Grund, warum ohne Beanstandung durch das über die Gemeinden die Rechtsaufsicht führende Innenministerium zum Beispiel die kreisfreien Städte Heidelberg und Freiburg (damals SPD regiert) die Aufgabe dem Standesbeamten übertrugen. Allerdings gab die Landesregierung in der Begründung des Gesetzesentwurfes gegenüber dem Landtag zu erkennen, dass sie gegen eine Beauftragung des Standesbeamten ist. Nachdem die Begründung nicht zum Gesetzesbeschluss gehört, besitzt sie keine rechtsverbindliche Wirkung. Die Entscheidung, wer und wo man den Rechtsakt vollzieht, liegt in den kreisfreien Städten im Ermessen des Oberbürgermeisters.

„Wenn der Oberbürgermeister der Stadt Mannheim entgegen des erklärten po-litischen Willens fast aller Gemeinderatsfraktionen seinen Ermessensspielraum gegen die Anliegen von Lesben und Schwulen nutzt, kann dies", so Reiss, „nur als politische Ignoranz bezeichnet werden."

Dass es der Landesregierung nicht um den Ort der Protokollierung geht, beweist nach Aussagen des LSU-Sprechers das Protokoll der Sitzung des Ständigen Ausschusses des Landtags vom 13. Juni 2002 (DS 13/1066 vom 20.06.02), wo der für diesen Bereich zuständige Staatssekretär im Innenministerium, Heribert Rech, ausführte: „Der Staatssekretär aus dem Innenministerium stellt klar, es gebe keine Hindernisgründe gegen die Inanspruchnahme eines Trauraums in einer Gemeinde für die Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften." Vor diesem Hintergrund erachtet Reiss die Entscheidung der Stadtverwaltung für mehr als fragwürdig.

Nach Auffassung des Sprechers verstößt die Verwaltungsentscheidung auch gegen den Geist des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem das Grundgesetz nicht verlangt, andere Lebensgemeinschaften schlechter zu stellen als die Ehe.

„Wenn die Verwaltung in ihrer Vorlage sich zudem auf die besondere Widmung des Trausaals für die Schließung heterosexueller Ehen beruft, scheint ihr entgangen zu sein, dass zum Beispiel vor dem Mannheimer Fastnachtszug der Trausaal als sogenannte innere und äußere Wärmestube für Gemeinde- und Elferräte dient", sagte Reiss. Längstens hier führe sich die Verwaltungsvorlage selbst ad absurdum.

 


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