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Pressemitteilung des LSVD vom 25.03.2003 Lebenpartnerschaftsgesetz, Ergänzungsgesetz und AntidiskriminierungsgesetzgebungLSVD startet Gesprächsoffensive gegenüber der Bundesregierung. - Informationen zum Stand der Dinge.Der LSVD kämpft für die volle rechtliche Gleichstellung für Lesben und Schwule. Dies erfordert eine Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, einen neuen Anlauf für ein Ergänzungsgesetz sowie eine umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung. In den letzten Monaten ist seitens des Gesetzgebers nichts passiert. Wir sind dagegen alles andere als untätig gewesen und haben der Bundesregierung und den Regierungsfraktionen in allen Bereichen ausgearbeitete Vorschläge unterbreitet. In der ersten Aprilhälfte finden zu den LSVD-Vorlagen eine Reihe von Ein ausgefeilter Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes wurde der Justizministerium überreicht (http://www.lsvd.de/lpartg/index.html). Einzelregelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes müssen durch einen generellen Verweis auf die Rechtsvorschriften des Bundes für die bürgerliche Ehe ersetzt werden. In der Hinterbliebenenversorgung und bei der gesetzlichen Rentenversicherung muss eine Gleichstellung erfolgen. Alle noch offenen kindschaftsrechtlichen Fragen (Adoption) müssen geregelt werden. Diese Punkte können allesamt ohne die Zustimmung des Bundesrates verwirklich werden. Für die Antidiskriminierungsgesetzgebung zum Zivilrecht und zur Arbeitswelt hat der LSVD ein detailliertes Eckpunktepapier (http://www.lsvd.de/lpartg/index.html) entwickelt, das dem Justizministerium, dem Innenministerium, dem Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, dem Ministerium für Verteidigung sowie dem Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen übersandt wurde. Ein ausgefeilter Entwurf für ein neues Ergänzungsgesetz ist gerade in Arbeit und wird noch vor unserem Verbandstag an alle beteiligten Ministerien und die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen übersandt werden. Der Entwurf wird dann ebenfalls auf unserer Webseite unter der vorgenannten URL abrufbar sein. Viele der in dem Entwurf enthaltenen Regelungen müssen durch die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, die bis Jahresende zu erfolgen hat, ohnehin verpflichtend umgesetzt werden. Bundestag und Bundesrat sind aufgefordert, ihrer Verantwortung als gesetzgebende Organe gerecht zu werden, einen rechtskonformen Zustand herzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass Lesben und Schwule ihr gutes Recht nicht vor Gericht erstreiten müssen. Jetzt drängen wir auf die zügige Umsetzung dieser Projekte. Sollte uns das nicht bei den Gesprächen zugesichert werden, die wir in den nächsten drei Wochen führen werden, sehen wir uns gezwungen, dafür zu sorgen, dass es Proteste hageln wird. Unterstreichen werden wir unsere Forderungen durch entsprechende Resolutionen unseres 15. Verbandstages, der am 29./30. März in Köln stattfindet. (http://www.lsvd.de/news/verbandstag.html) Auch die EU-Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der
ethnischen Herkunft muss der deutsche Gesetzgeber in den kommenden Monaten
umsetzen. Der LSVD tritt dafür ein, dass ein darauf aufbauendes
zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz sich nicht auf die beiden
genannten Merkmale beschränkt, sondern auch ein Diskriminierungsverbot
wegen sämtlicher im Grundgesetz und Amsterdamer Vertrag aufgezählten
Merkmale enthält, einschließlich des Merkmals der sexuellen Identität. |
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