Presse



Presse-Mitteilung der SCHWUSOS vom 21.04.03

Lesben und Schwule in der SPD fordern Bundesfamilienministerin Renate Schmidt
bezüglich des Adoptionsrechts zum Umdenken auf

Die Lesben und Schwulen in der SPD (SCHWUSOS) haben Bundesfamilienministerin Renate Schmidt zum Umdenken bezüglich des Adoptionsrechts aufgefordert. Der Bundesvorsitzende MdBB Michael Engelmann reagierte damit auf das Interview, welches die Ministerin Anfang April der Wochenzeitung "Freitag" gegeben hat.

In einem Schreiben an Schmidt machte der Bundesvorsitzende nun deutlich, dass sich die Lesben und Schwule in der SPD (SCHWUSOS) mit den Argumenten der Ministerin nicht einverstanden erklären können.

Das derzeitige Lebenspartnerschaftsgesetz ließe eine gemeinsame Adoption durch eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nicht zu. Lediglich durch die Schaffung des so genannten kleinen Sorgerechts des Partners trüge das Lebenspartnerschaftsgesetz der Realität Rechnung, dass auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften minderjährige Kinder leben können, so Engelmann.

Der Bundesvorsitzende Engelmann weiter: "Diese Regelung stößt vor allem dann auf Bedenken, wenn gleichgeschlechtliche Partner gemeinsam Elternverantwortung gegenüber Kindern übernehmen. Der Ausschluss einer gemeinsamen rechtlichen Elternschaft wird insbesondere den Fällen nicht gerecht, in denen das Kind nicht aus einer vorangegangenen Beziehung der einen Lebenspartnerin / des einen Lebenspartners stammt, sondern sich die Lebenspartner gemeinschaftlich zur Elternschaft entschlossen haben.

Eine faktische Eltern - Kind - Beziehung zu der anderen Lebenspartnerin / dem anderen Lebenspartner entsteht auch dann, wenn eine Lebenspartnerin / ein Lebenspartner allein ein Kind adoptiert, das von beiden gemeinsam betreut wird. Da das Kind hier grundsätzlich eine Rechtsbeziehung nur zu einem Elternteil hat, entspricht es dem Kindeswohl, wenn die faktische Beziehung zu der anderen Lebenspartnerin / dem anderen Lebenspartner durch eine Adoption abgesichert werden kann.

Erst mit Begründung eines rechtlichen Eltern - Kind - Verhältnisses zur anderen Lebenspartnerin / zum anderen Lebenspartner wird das Kind unterhalts - und erbberechtigt. Die andere Lebenspartnerin / den anderen Lebenspartner als zusätzlichen Unterhaltsschuldner zu erhalten, ist vor allen dann von Bedeutung, wenn ein Elternteil leistungsunfähig wird oder verstirbt.

Zudem würde so die Möglichkeit geschaffen, bei einer Trennung der Lebenspartner eine dem Kindeswohl entsprechende Regelung zu treffen, sei es zum Umgangsrecht oder der Ausgestaltung der elterlichen Sorge."

Engelmann abschließend. " Dies spricht dafür, auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern eine gemeinsame Adoption sowie die Adoption des leiblichen Kindes des anderen Partners gem. § 1754 BGB zu ermöglichen."

Als völlig kontraproduktiv empfanden die Schwusos die völlige Absage der Ministerin in dem Interview, in dieser Legislaturperiode würde es keinerlei Veränderungen mehr im Adoptionsrecht geben.

Michael Engelmann abschließend an die Ministerin: "Wir haben die Bundestagswahl im letzten Jahr auch deswegen knapp gewonnen, weil uns Lesben und Schwule in Deutschland vertraut haben, den Reformprozess zugunsten von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften fortzusetzen. Niemanden ist es zu vermitteln, dass die Bundesregierung nicht alles unternimmt, um Ungleichbehandlungen gegenüber der Ehe zu beseitigen. Insbesondere dann nicht, wenn sie keine Zustimmung des Bundesrates bedürfen."

Engelmann zeigte sich aber optimistisch, die Ministerin noch überzeugen zu können und geht davon aus, dass der bisherige Dialog am 1.6. auf dem Bundesparteitag der SPD in Berlin in einem persönlichen Gespräch fortgesetzt werden kann. Er hoffe, dass keine Anträge und Beschlüsse auf Parteitagsebene dazu nötig seien.

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Michael Engelmann MdBB
Bundesvorsitzender der SCHWUSOS
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