Presse-Mitteilung der SCHWUSOS vom 21.04.03
Lesben und Schwule in der SPD fordern
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt
bezüglich des Adoptionsrechts zum Umdenken auf
Die Lesben und Schwulen in der SPD (SCHWUSOS) haben Bundesfamilienministerin
Renate Schmidt zum Umdenken bezüglich des Adoptionsrechts aufgefordert. Der
Bundesvorsitzende MdBB Michael Engelmann reagierte damit auf das Interview,
welches die Ministerin Anfang April der Wochenzeitung "Freitag" gegeben hat.
In einem Schreiben an Schmidt machte der Bundesvorsitzende nun deutlich,
dass sich die Lesben und Schwule in der SPD (SCHWUSOS) mit den Argumenten
der Ministerin nicht einverstanden erklären können.
Das derzeitige Lebenspartnerschaftsgesetz ließe eine gemeinsame Adoption
durch eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nicht zu. Lediglich
durch die Schaffung des so genannten kleinen Sorgerechts des Partners trüge
das Lebenspartnerschaftsgesetz der Realität Rechnung, dass auch in
eingetragenen Lebenspartnerschaften minderjährige Kinder leben können, so
Engelmann.
Der Bundesvorsitzende Engelmann weiter: "Diese Regelung stößt vor allem dann
auf Bedenken, wenn gleichgeschlechtliche Partner gemeinsam
Elternverantwortung gegenüber Kindern übernehmen. Der Ausschluss einer
gemeinsamen rechtlichen Elternschaft wird insbesondere den Fällen nicht
gerecht, in denen das Kind nicht aus einer vorangegangenen Beziehung der
einen Lebenspartnerin / des einen Lebenspartners stammt, sondern sich die
Lebenspartner gemeinschaftlich zur Elternschaft entschlossen haben.
Eine faktische Eltern - Kind - Beziehung zu der anderen Lebenspartnerin /
dem anderen Lebenspartner entsteht auch dann, wenn eine Lebenspartnerin /
ein Lebenspartner allein ein Kind adoptiert, das von beiden gemeinsam
betreut wird. Da das Kind hier grundsätzlich eine Rechtsbeziehung nur zu
einem Elternteil hat, entspricht es dem Kindeswohl, wenn die faktische
Beziehung zu der anderen Lebenspartnerin / dem anderen Lebenspartner durch
eine Adoption abgesichert werden kann.
Erst mit Begründung eines rechtlichen Eltern - Kind - Verhältnisses zur
anderen Lebenspartnerin / zum anderen Lebenspartner wird das Kind
unterhalts - und erbberechtigt. Die andere Lebenspartnerin / den anderen
Lebenspartner als zusätzlichen Unterhaltsschuldner zu erhalten, ist vor
allen dann von Bedeutung, wenn ein Elternteil leistungsunfähig wird oder
verstirbt.
Zudem würde so die Möglichkeit geschaffen, bei einer Trennung der
Lebenspartner eine dem Kindeswohl entsprechende Regelung zu treffen, sei es
zum Umgangsrecht oder der Ausgestaltung der elterlichen Sorge."
Engelmann abschließend. " Dies spricht dafür, auch Lebenspartnerinnen und
Lebenspartnern eine gemeinsame Adoption sowie die Adoption des leiblichen
Kindes des anderen Partners gem. § 1754 BGB zu ermöglichen."
Als völlig kontraproduktiv empfanden die Schwusos die völlige Absage der
Ministerin in dem Interview, in dieser Legislaturperiode würde es keinerlei
Veränderungen mehr im Adoptionsrecht geben.
Michael Engelmann abschließend an die Ministerin: "Wir haben die
Bundestagswahl im letzten Jahr auch deswegen knapp gewonnen, weil uns Lesben
und Schwule in Deutschland vertraut haben, den Reformprozess zugunsten von
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften fortzusetzen. Niemanden ist es
zu vermitteln, dass die Bundesregierung nicht alles unternimmt, um
Ungleichbehandlungen gegenüber der Ehe zu beseitigen. Insbesondere dann
nicht, wenn sie keine Zustimmung des Bundesrates bedürfen."
Engelmann zeigte sich aber optimistisch, die Ministerin noch überzeugen zu
können und geht davon aus, dass der bisherige Dialog am 1.6. auf dem
Bundesparteitag der SPD in Berlin in einem persönlichen Gespräch fortgesetzt
werden kann. Er hoffe, dass keine Anträge und Beschlüsse auf
Parteitagsebene dazu nötig seien.
---------------------------------------------------------------
Michael Engelmann MdBB
Bundesvorsitzender der SCHWUSOS
Geeststr. 124
28237 Bremen
Tel: 0421-616 81 91
Fax: 0421- 619 99 03
Mobil: 0177- 616 81 91
ICQ 4245544
http://www.schwusos.de
http://www.michael-engelmann.net
|