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24. April 2003 Gay Manager warnen vor Eingriffen in die PrivatautonomieKöln. Mit einem Teilaspekt der von EG-Richtlinien (2000/43/EG) geforderten Anti-Diskriminierungsgesetzgebung haben sich die Juristen des Bundesverbandes Gay Manager (Völklinger Kreis - VK) befasst und eine Stellungnahme des Verbandes herausgegeben. Dazu Martin Zölch vom Bundesvorstand des Völklinger Kreis e.V. – Bundesverband Gay Manager: „Es geht darum, wie sehr der Staat die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen in Wirtschaftsbeziehungen zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Verbrauchern beschränken darf, um befürchtete Diskriminierung wegen Rasse, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder der sexuellen Ausrichtung zu verhindern. Vorentwürfe zu einem deutschen Antidiskriminierungsgesetz aus der letzten Legislaturperiode sahen dazu vor, zu einem Vertragsschluss mit Angehörigen der geschützten Gruppe (also z. B. Schwulen) zu zwingen oder zu Schadenersatzzahlungen zu verpflichten. Der VK wendet sich gegen den Einsatz repressiver und die Vertragsfreiheit beschränkender Mittel in zivilrechtlichen Beziehungen. Anders sieht es allerdings aus, wenn es um die Beziehungen zwischen dem Einzelnen und dem Staat, oder zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geht: Wo eine Partei ein großes Übergewicht hat, muss sie sich an strengere Regeln, auch das Verbot ungerechtfertigter unterschiedlicher Behandlung, halten. Dementsprechend muss der Staat den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz) beachten, der ähnlich auch für Monopolunternehmen gilt, dementsprechend geht die arbeitsrechtliche Antidiskriminierungsrichtlinie (2000/78/EG) weiter als die zivilrechtliche. In zivilrechtlichen Beziehungen, die in der Marktwirtschaft von der Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Anbietern geprägt sind, muss diese Wahl frei und ohne den Zwang zur Rechtfertigung möglich sein. Auch die schwule Kultur lebt von dieser Wahlfreiheit: Schwule Saunen oder Bars dürfen sich ihr schwules Publikum aussuchen und werden durch diese unternehmerische Entscheidung erst zum Teil der Community. Ein schwuler Club muss das Einsickern von Neonazigestalten nicht dulden. Ein schwules Wohnprojekt muss keine Familie mit Kindern einziehen lassen, ein schwules Altersheim keine alten Jungfern. So sieht unsere Freiheit heute aus. Sie würde durch ein zu weitgehendes Antidiskriminierungsgesetz beseitigt. Wir müssen diese Freiheit, so meinen die schwulen Führungskräfte, auch anderen zugestehen, selbst wenn uns das Ergebnis manchmal nicht gefällt: Ein evangelikaler Vermieter soll nicht gezwungen sein, ein schwules Pärchen in sein Haus zu nehmen. Ärgerlich? Ja – aber wird er durch Schadenersatzprozesse schwulenfreundlich? Bestimmt nicht. Der VK setzt auf den stetigen Umschwung des gesellschaftlichen Konsenses zugunsten von Schwulen, der in einer Marktwirtschaft nicht zuletzt auch durch die Nachfragemacht schwuler Verbraucher und Unternehmer dazu führt, dass immer mehr Menschen aus Überzeugung Schwule nicht diskriminieren. Das ist besser als eine zur Vermeidung von Gerichtsprozessen geheuchelte Pseudoakzeptanz. Den Umschwung zu überzeugter Akzeptanz gegenüber Schwulen konnte in Deutschland jeder aufmerksame Bürger in den letzten zwanzig Jahren spüren. Er wird nie alle Menschen erreichen, aber genügend, um ein attraktives schwules Leben zu ermöglichen. Mit Vertragszwang und Schadenersatzprozessen würde dieses für Minderheiten so wichtige offene Klima nicht gefördert.“ Pressestelle Völklinger Kreis e.V.
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